Seite 1 von 2
Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere WBK?
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 21:13
von helmsp
Wie ist es eigentlich wenn ich THEORETISCH meine Plätze auf der WBK nicht belegt habe, kommen die lieben Schlümpfe trotzdem zwecks Verwahrungskontrolle und muss ich trotzdem den Waffenführerschein machen? Rein von der Logik her eigentlich nicht denn laut ZMR hab ich ja nichts und alles andere dürfen die eh nicht kontrollieren.

Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 21:42
von Hane
Ja, ein Kollege bekommt alle 5 Jahre Besuch und darf den WFS machen, obwohl er keine B- Waffe hat.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 21:44
von rupi
Hane hat geschrieben:Ja, ein Kollege bekommt alle 5 Jahre Besuch und darf den WFS machen, obwohl er keine B- Waffe hat.
so ist es
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 21:47
von Maddin
Also den Waffenführerschein hast du ja schonmal beim Antrag für die WBK gemacht, wenn du ihn nicht "erneuerst", so ist natürlich deine WBK auch futsch. Ob du dann wieder deine WBK erneuern kannst weiß ich nicht, würde aber keinen Grund sehen der dagegen spricht.
In Tirol schauen sie sich die Verwahrung in jedem Fall an, meistens gleich nach dem Antrag, damit für deine zukünftigen Waffen gut vorgesorgt wurde. In der Steiermark kann es sein, dass überhaupt erst 5 Jahre nach Erstausstellung einer von der Polizei vobeischaut, egal ob du deine Plätze bereits voll belegt hast oder nicht. Kommt wohl auch immer auf die zuständige Waffenbehörde an und auf ihr übliches Vorgehen.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 07:36
von hmg382
Maddin hat geschrieben:In Tirol schauen sie sich die Verwahrung in jedem Fall an, meistens gleich nach dem Antrag, damit für deine zukünftigen Waffen gut vorgesorgt wurde.
Kann ich so nicht ganz bestätigen. Beim ersten Versuch sind's vorbeikommen, aber ich war auf der Arbeit. Dann hab ich mit denen nen Termin ausgemacht, den haben's verpennt. Dann bin ich kurzentschlossen auf dem Weg vom Einkauf nach Hause auf den Posten gefahren und hab das vor Ort geregelt. Nach Haus wollte der Beamte dann nicht mehr.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 07:42
von Fruh_Lee
Waffenführerschein schätze ich ja, schließlich könntest du dich ja jeder Zeit was kaufen und musst ab dieser Zeit bereits "den Umgang" beherrschen.

Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 08:37
von eierkopf
Bei uns schickt die BH keine Polizei mehr vorbei wenn jemand zwar eine WBK aber keine Waffen hat.
Ist ja auch sinnlos, zu was kommen und vielleicht auch Waffenführerschein verlangen wenn die Person keine Waffen hat.
Außerdem ist es (noch) nicht verpflichtend Waffen zu besitzen nur weil man eine WBK hat.
PS:
Das ist genau so sinnlos wie vor Ausstellung der WBK eine Streife vorbeizuschicken die schauen ob in Zukunft ordnungsgemäß verwahrt wird.
Bei WBK Antrag ist es nicht verpflichtend zu sagen was in Zukunft gekauft wird, können kurz od. Langwaffen Kat B sein. Ergo steht da ein putziger KW Tresor und dann kommt a Langwaffe od. 2, hat's genau nix gebracht.
2 Plätze sind da und fertig, Sinn würde es machen wenn Kat B Waffen da, dann auch Kontrolle.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 08:49
von rupi
eierkopf hat geschrieben:Bei uns schickt die BH keine Polizei mehr vorbei wenn jemand zwar eine WBK aber keine Waffen hat.
Ist ja auch sinnlos, zu was kommen und vielleicht auch Waffenführerschein verlangen wenn die Person keine Waffen hat.
Außerdem ist es (noch) nicht verpflichtend Waffen zu besitzen nur weil man eine WBK hat.
nunja, die WBK erlaubt dir 24/7 eine Waffe der Kategorie B zu erwerben
und der Waffenführerschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten
wenn du also keine Kat B Waffe kaufst und 5 Jahre lang keine hast, aber trotzdem weiterhin die 24/7 Lizenz besitzt eine zu kaufen,
dann seh ich den Waffenführerschein für Leute ohne Waffe (aber mit aufrechter WBK) schon ein
denn in zB.: 4 Jahren 10 Monaten ohne Waffenkontakt ist die WBK zwar noch aufrecht, aber ob der Schütze dann damit umgehen kann ist eine andere Geschichte
so sieht das im Grunde der Gesetzgeber
sind 25€ alle 5 Jahre, die mag man sich noch leisten wenns schon keine Kanone wird
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 08:51
von Lindenwirt
helmsp hat geschrieben:Wie ist es eigentlich wenn ich THEORETISCH meine Plätze auf der WBK nicht belegt habe, kommen die lieben Schlümpfe trotzdem zwecks Verwahrungskontrolle und muss ich trotzdem den Waffenführerschein machen? Rein von der Logik her eigentlich nicht denn laut ZMR hab ich ja nichts und alles andere dürfen die eh nicht kontrollieren.

Zum Glück ein Szenario dass dich nicht treffen wird.

Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 08:57
von eierkopf
rupi hat geschrieben:nunja, die WBK erlaubt dir 24/7 eine Waffe der Kategorie B zu erwerben
und der Waffenführerschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten
wenn du also keine Kat B Waffe kaufst und 5 Jahre lang keine hast, aber trotzdem weiterhin die 24/7 Lizenz besitzt eine zu kaufen,
dann seh ich den Waffenführerschein für Leute ohne Waffe (aber mit aufrechter WBK) schon ein
denn in zB.: 4 Jahren 10 Monaten ohne Waffenkontakt ist die WBK zwar noch aufrecht, aber ob der Schütze dann damit umgehen kann ist eine andere Geschichte
so sieht das im Grunde der Gesetzgeber
sind 25€ alle 5 Jahre, die mag man sich noch leisten wenns schon keine Kanone wird
OK, wenn man es so sieht würde der Waffenführerschein Sinn machen.
Da reicht es aber ein Brieflein zu schreiben den Waffenführerschein bzw. einen Nachweis des sachgemäßen Umgangs auf die BH zu schicken od. vorbeizubringen.
Die Kontrolle per Polizei ist dann noch immer genau so sinnlos.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 09:00
von rupi
eierkopf hat geschrieben:OK, wenn man es so sieht würde der Waffenführerschein Sinn machen.
Da reicht es aber ein Brieflein zu schreiben den Waffenführerschein bzw. einen Nachweis des sachgemäßen Umgangs auf die BH zu schicken od. vorbeizubringen.
Die Kontrolle per Polizei ist dann noch immer genau so sinnlos.
das steht außer Frage
Kontrolle wo es nix zu kontrollieren gibt außer dem rosa Fetzen ist komplette Steuergeldverschwendung
da würds ein RSA Brief auch tun oder so
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 09:09
von Calcipher
Als ich vor langer langer Zeit meine erste Verwahrungskontrolle haben sollte, war ich ich nicht zuhause. Ich rief also den Beamten danach an und erklärte ihm, ich habe keine Waffe. Ich habe die WBK nur, um mit den Waffen meines Dads schießen zu können.
Er bestand trotzdem darauf die VERWAHRUNG zu kontrollieren. Ich erklärte ihm erneut, dass er eine Verwahrung der Waffe nicht kontrollieren könne, da ich keine eigenen Waffen besitze. Dann meinte er, würde er halt die Verwahrung der WBK kontrollieren. Ab da wurde es seltsam.
Ich erwiderte, dass mir hinsichtlich der Verwahrung der WBK keine einschlägigen Regelungen bekannt seien. Darauf er, "Haben sie die WBK überhaupt noch? Könnt ja sein, dass sie die verscherbelt haben? Wo bewahren sie die WBK auf, wer hat da aller Zugriff drauf?"
Auch meine Beteuerung, dass ich die WBK nicht "verscherbelt" habe und dass ich in der Wohnung alleine lebe und somit ausser mir sowieso niemand Zutritt hat, konnten ihn nicht überzeugen.
Wir machten also einen Termin aus und er überprüfte die Verwahrung meiner nicht vorhandenen Schusswaffe.
Schon lustig irgendwie, was man so alles erlebt....
PS: Das war ca. 95
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 09:31
von ebner33
"Dann kontrollieren wir halt die Verwahrung der WBK..."[emoji23] [emoji23] [emoji23]
Made my Day!
So lob ich es mir,wenn man keine Arbeit hat,dann macht man sich einfach welche

Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 10:44
von munin
eierkopf hat geschrieben:Ist ja auch sinnlos, zu was kommen und vielleicht auch Waffenführerschein verlangen wenn die Person keine Waffen hat.
Außerdem ist es (noch) nicht verpflichtend Waffen zu besitzen nur weil man eine WBK hat.
Beispiel: Jäger bekommt WP weil er einen Bedarf nachweisen kann. Kauft sich keine FFW - dann könnte doch die Behörde den Bedarf in Frage stellen... Nicht?
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 10:56
von Hane
und wenn ich mir die Waffe zur Fallenjagd/Krähenjagd/Nachsuche etc. von meinem Vater/Mutter/Schwester/Nachbar ausborge, kanns auch jedem wurst sein.