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Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 17:02
von novate
Hi

Ich habe eine kleine Frage, ich habe schon etwas gesucht aber leider nicht wirklich etwas gefunden was meine Situation spiegelt.
Vorweg ich habe keine Vorstrafen. Aber vor 4 Jahren gab es gegen mich eine Anzeige nach dem Smg (ich habe gegen einen Dealer ausgesagt und mich selbst belastet, somit Anzeige gegen mich).
Das Verfahren wurde aber schon vor ugf 3 Jahren eingestellt. (Ich musste damals 3 negative Harntests bringen für das Gericht und für das Verkehrsamt 2 Gutachten + 2 Haartests über den Zeitraum von 1 Jahr, man bekommt alleine auf Verdacht nämlich eine neue Probezeit von 1 Jahr beim Führerschein.. obwohl man niemals beim Konsum erwischt wurde, geschweigedenn beim Fahren.. das ganze kostet 1500 euro.. aber o.k ich muss zugeben ich finde das sogar richtig, weil es mir auch echt eine Lehre war, ich greif nichtsmehr an, es war mir auch nie wichtig, Bubendummheit war es aber keine, ich wusste schon was ich da tat).

Ich habe also jetzt eine Wbk beantragt, ich habe ein KK Gewehr also natürlich kein Waffenverbot.

Ich frage mich was mich da eig. erwartet weil wieso wird ein eingestelltes Verfahren überhaupt gegen mich verwendet? Es hat je einen Grund warum es eingstellt wurde.
Im großen und ganzen Frage ich mich was der Amtsarzt eigentlich weiß, was sieht er und was will er von mir hören?

Auf der Ladung steht.. "Amtsärztliche Untersuchung - gem §8 Waffengesetz 1996 - wegen Anzeige aus dem Jahr 2012 Verdacht des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz und Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte"

Aha also da steht schonmal "Verdacht".. diese Formulierung ist eig. absurd, weil es besteht kein Verdacht es war ja definitiv so aber gegen vorlage negativer Tests und Gutachten wurde das Verfahren eingsetelllt da keine besondere Schwere Vorliegt bzw kein Suchtverhalten und deswegen auch keine weitere Strafverfolgung oder Maßnahmen wie z.b. eine Therapie notwendig war.

Deswegen gehe ich davon aus das der Amtsarzt eig. keinerlei Einsicht hat was da eig. vorgefallen ist sondern schlicht die Anzeige sieht weil das Verfahren im EKIS (ja die Spitzeleidatenbank) sichtbar ist, ich werde mich da evtl mal auch um einen Auszug bemühen und eine Löschung beantragen, die Datensammelwut nervt.

Ich werde zur sicherheit diese negativen Haartests über den Zeitraum von 1 Jahr mitnehmen, weil wenn er mich Fragt "nehmen sie Drogen" kann ich beweisen das es nicht so ist... ich habe das ja sogar schwarz auf weiß.

Die Frage ist, muss ich das überhaupt oder gebe ich da schonwieder etwas zu das mir eher schadet als nützt.

Ich habe irgendwie keine Ahnung wie ich mich verhalten soll, soll ich da alles auf dem Tisch legen und meine Geschichte ehrlich erzählen oder sagen "Verfahren eingestellt, ich habe ein Recht auf die Wbk, wos woins eigentlich?".

Schwierig. Evtl hat ja jemand hier Erfahrung damit.

Mfg.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 17:25
von moron
Vermutlich § 8 Abs. 2 WaffG 1996

Nicht verlässlich da Alkohol- oder Suchtkrank.

Lies dir mal das WaffG. durch, da solltest du Antworten finden.

M.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 17:49
von novate
moron hat geschrieben:Vermutlich § 8 Abs. 2 WaffG 1996

Nicht verlässlich da Alkohol- oder Suchtkrank.

Lies dir mal das WaffG. durch, da solltest du Antworten finden.

M.


und wie genau kann man mir eine suchtkrankheit nachweisen, vorallem wenn ich dank den haartests eine abstinenz von jeglicher substanz über 1 ganzes jahr beweisen kann?
es ist doch nicht jeder der mal wein trinkt oder kifft suchtkrank.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 17:54
von moron
Keine Ahnung, bin kein Amtsarzt. Kann mir nur vorstellen das es um diesen Punkt geht.

Also wenn du nichts zu verbergen hast...

M.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 17:55
von novate
moron hat geschrieben:Keine Ahnung, bin kein Amtsarzt. Kann mir nur vorstellen das es um diesen Punkt geht.

Also wenn du nichts zu verbergen hast...

M.



habe ich eig. nicht. aber die diktion "suchtkrank" ist ja beim verkehrsamt auch zur verwendung bekommen, bei suchtkrankheit ist der führerschein zu entziehen, mir wurde er nicht entzogen, im gegenteil meine probezeit wurde revidiert da nachweislich abstinent.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 18:11
von Octopus
Einfach ehrlich sein. Auch wenn er fragt, weiß er manche Dinge bereits.
Wenn bei der Untersuchung nichts zu beanstanden ist, wirds kein Problem geben mit der WBK.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 18:25
von novate
Octopus hat geschrieben:Einfach ehrlich sein. Auch wenn er fragt, weiß er manche Dinge bereits.
Wenn bei der Untersuchung nichts zu beanstanden ist, wirds kein Problem geben mit der WBK.


werde ich sein.
ganz einfach aus dem grund das ich das verstehe, ich finde es richtig das ich brösel habe.
der amtsarzt kennt mich nicht. ich pers. weiß das ich zuverlässig bin. aber ich pers. fühle mich auch wohler wenn ich weiß das keine drogensüchtigen mit halbautomaten herumlaufen.
ist natürlich irgendwie lächerlich wenn ich das sage da ich selber mal drogen genommen/probiert habe, aber es gibt unterschiede zwischen den drogen und den konsumenten, gibt leute wie mich bei denen das sowieso schon ewig her ist und dann gibts leute die sind permanent knülle.
ich hoffe der arzt ist fair. ich würde natürlich eine ablehnung überleben, aber ganz ehrlich, ich fände es sehr unfair.

lg

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: So 13. Mär 2016, 18:27
von Octopus
Viel Glück - halt uns auf dem Laufenden.

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 19:55
von Oswalt Nanitzky
Hallo novate,

denk dir nichts. Die Behörden müssen gemäss dem Waffengesetz bei der Beantragung der WBK die körperliche Eignung genauso feststellen wie die psychische Eignung. Wie sollen sie denn das anders machen als per Stellungnahme des Amtssachverständigem in Gestalt des Amtsarztes? Alles andere wäre eine Verletzung der Sorgfaltspflicht die der Gesetzgeber von der Behörde einfordert.
Das hat nichts mit Willkür oder Schikane zu tun. Es ist einfach der korrekte Weg. Und in deinem Fall sowieso. Und das ist gut so.

So wie du es schilderst ist doch alles in bester Ordnung! Die Gschichtln sind Schnee von vorgestern. Geh zum Amtsarzt, lass dich untersuchen und thats it.

Kauf dir eine hübsche Waffe, geh schiessen und freu dich des Lebens.

rät dir der

O.Nanitzky

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 20:06
von Dauerfeuer
Oswalt Nanitzky hat geschrieben:...Die Behörden müssen gemäss dem Waffengesetz bei der Beantragung der WBK die körperliche Eignung genauso feststellen wie die psychische Eignung. Wie sollen sie denn das anders machen als per Stellungnahme des Amtssachverständigem in Gestalt des Amtsarztes? Alles andere wäre eine Verletzung der Sorgfaltspflicht die der Gesetzgeber von der Behörde einfordert.
Das hat nichts mit Willkür oder Schikane zu tun. Es ist einfach der korrekte Weg. Und in deinem Fall sowieso. Und das ist gut so....

na dann war die BH in Wien bei meiner Beantragung aber sauber schleissig, ich wurde nämlich nicht auf körperliche Tauglichkeit untersucht. Wie viele andere mit WBK hatten das selbe Glück wie ich? 99,9%? ...komisch....
Wie kommst du zu der Aussage?

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 20:11
von yoda
Er behauptet immer irgendwelche absurden Dinge, so wie man das halt macht, wenn man ein Troll ist...

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 20:27
von Oswalt Nanitzky
Lieber Dauerfeuer,

es steht im §8 Abs. 2, Pkt 3 des WaffG. Wenn es dafür Anhalte gibt muss die Behörde überprüfen. Und das ist gut so.

Wenn es keine Anhalte gibt, dann kann die Behörde, aber sie muss es nicht, davon Abstand nehmen. Wenn doch, dann holt man sich behördlicherseits eben ein Gutachten des Amtssachverständigen ein. Völlig normal und logisch.

gerne erklärt dir das der Herr Yoda.

viel Spass beim schiessen wünscht der

O.Nanitzky

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 20:33
von Ares
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Mo 14. Mär 2016, 20:58
von novate
Ares hat geschrieben:Rein objektiv betrachtet, wäre es schon richtig auch die körperliche Eignung zu überprüfen. Bitte nicht falsch verstehen, aber der Arzt muss ja auch ausschließen können, dass Suchtmittelrückstände im Körper (z.B.: Urinprobe), oder aber Entzugserscheinungen bei Enthaltsamkeit vorhanden sind.


hi

ja ich finde das auch richtig so. ich ärgere mich ein wenig weil das verfahren schon lange eingestellt ist weil das kommt einen freispruch gleich, weil es ist klar das die einstellung des verfahrens abstinez erfordert hat. trotzdem ist es ok, die behörde sieht das halt und will es überprüfen. wiegesagt wenn der amtsarzt fragt wie es denn mit drogenkonsum aussieht kann ich 2 haartests am tisch legen die mir über 1 jahr komplette abstinenz aller substanzen nachweisen, ich denke ich bin einer der wenigen der es tatsächlich amtlich hat clean zu sein. :clap:
wenn er einen harntest haben will gerne. wobei ich diese streifentests die da verwendet werden kritisch sehe, weil die zeigen gerne mal einen quargel an, sollte das so sein lasse ich mich in ein richtiges labor schicken, ich denke darauf kann ich bestehen bzw einen blutest machen.

lg

Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 11:54
von Vergil
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