Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.
Verfasst: So 13. Mär 2016, 17:02
Hi
Ich habe eine kleine Frage, ich habe schon etwas gesucht aber leider nicht wirklich etwas gefunden was meine Situation spiegelt.
Vorweg ich habe keine Vorstrafen. Aber vor 4 Jahren gab es gegen mich eine Anzeige nach dem Smg (ich habe gegen einen Dealer ausgesagt und mich selbst belastet, somit Anzeige gegen mich).
Das Verfahren wurde aber schon vor ugf 3 Jahren eingestellt. (Ich musste damals 3 negative Harntests bringen für das Gericht und für das Verkehrsamt 2 Gutachten + 2 Haartests über den Zeitraum von 1 Jahr, man bekommt alleine auf Verdacht nämlich eine neue Probezeit von 1 Jahr beim Führerschein.. obwohl man niemals beim Konsum erwischt wurde, geschweigedenn beim Fahren.. das ganze kostet 1500 euro.. aber o.k ich muss zugeben ich finde das sogar richtig, weil es mir auch echt eine Lehre war, ich greif nichtsmehr an, es war mir auch nie wichtig, Bubendummheit war es aber keine, ich wusste schon was ich da tat).
Ich habe also jetzt eine Wbk beantragt, ich habe ein KK Gewehr also natürlich kein Waffenverbot.
Ich frage mich was mich da eig. erwartet weil wieso wird ein eingestelltes Verfahren überhaupt gegen mich verwendet? Es hat je einen Grund warum es eingstellt wurde.
Im großen und ganzen Frage ich mich was der Amtsarzt eigentlich weiß, was sieht er und was will er von mir hören?
Auf der Ladung steht.. "Amtsärztliche Untersuchung - gem §8 Waffengesetz 1996 - wegen Anzeige aus dem Jahr 2012 Verdacht des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz und Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte"
Aha also da steht schonmal "Verdacht".. diese Formulierung ist eig. absurd, weil es besteht kein Verdacht es war ja definitiv so aber gegen vorlage negativer Tests und Gutachten wurde das Verfahren eingsetelllt da keine besondere Schwere Vorliegt bzw kein Suchtverhalten und deswegen auch keine weitere Strafverfolgung oder Maßnahmen wie z.b. eine Therapie notwendig war.
Deswegen gehe ich davon aus das der Amtsarzt eig. keinerlei Einsicht hat was da eig. vorgefallen ist sondern schlicht die Anzeige sieht weil das Verfahren im EKIS (ja die Spitzeleidatenbank) sichtbar ist, ich werde mich da evtl mal auch um einen Auszug bemühen und eine Löschung beantragen, die Datensammelwut nervt.
Ich werde zur sicherheit diese negativen Haartests über den Zeitraum von 1 Jahr mitnehmen, weil wenn er mich Fragt "nehmen sie Drogen" kann ich beweisen das es nicht so ist... ich habe das ja sogar schwarz auf weiß.
Die Frage ist, muss ich das überhaupt oder gebe ich da schonwieder etwas zu das mir eher schadet als nützt.
Ich habe irgendwie keine Ahnung wie ich mich verhalten soll, soll ich da alles auf dem Tisch legen und meine Geschichte ehrlich erzählen oder sagen "Verfahren eingestellt, ich habe ein Recht auf die Wbk, wos woins eigentlich?".
Schwierig. Evtl hat ja jemand hier Erfahrung damit.
Mfg.
Ich habe eine kleine Frage, ich habe schon etwas gesucht aber leider nicht wirklich etwas gefunden was meine Situation spiegelt.
Vorweg ich habe keine Vorstrafen. Aber vor 4 Jahren gab es gegen mich eine Anzeige nach dem Smg (ich habe gegen einen Dealer ausgesagt und mich selbst belastet, somit Anzeige gegen mich).
Das Verfahren wurde aber schon vor ugf 3 Jahren eingestellt. (Ich musste damals 3 negative Harntests bringen für das Gericht und für das Verkehrsamt 2 Gutachten + 2 Haartests über den Zeitraum von 1 Jahr, man bekommt alleine auf Verdacht nämlich eine neue Probezeit von 1 Jahr beim Führerschein.. obwohl man niemals beim Konsum erwischt wurde, geschweigedenn beim Fahren.. das ganze kostet 1500 euro.. aber o.k ich muss zugeben ich finde das sogar richtig, weil es mir auch echt eine Lehre war, ich greif nichtsmehr an, es war mir auch nie wichtig, Bubendummheit war es aber keine, ich wusste schon was ich da tat).
Ich habe also jetzt eine Wbk beantragt, ich habe ein KK Gewehr also natürlich kein Waffenverbot.
Ich frage mich was mich da eig. erwartet weil wieso wird ein eingestelltes Verfahren überhaupt gegen mich verwendet? Es hat je einen Grund warum es eingstellt wurde.
Im großen und ganzen Frage ich mich was der Amtsarzt eigentlich weiß, was sieht er und was will er von mir hören?
Auf der Ladung steht.. "Amtsärztliche Untersuchung - gem §8 Waffengesetz 1996 - wegen Anzeige aus dem Jahr 2012 Verdacht des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz und Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte"
Aha also da steht schonmal "Verdacht".. diese Formulierung ist eig. absurd, weil es besteht kein Verdacht es war ja definitiv so aber gegen vorlage negativer Tests und Gutachten wurde das Verfahren eingsetelllt da keine besondere Schwere Vorliegt bzw kein Suchtverhalten und deswegen auch keine weitere Strafverfolgung oder Maßnahmen wie z.b. eine Therapie notwendig war.
Deswegen gehe ich davon aus das der Amtsarzt eig. keinerlei Einsicht hat was da eig. vorgefallen ist sondern schlicht die Anzeige sieht weil das Verfahren im EKIS (ja die Spitzeleidatenbank) sichtbar ist, ich werde mich da evtl mal auch um einen Auszug bemühen und eine Löschung beantragen, die Datensammelwut nervt.
Ich werde zur sicherheit diese negativen Haartests über den Zeitraum von 1 Jahr mitnehmen, weil wenn er mich Fragt "nehmen sie Drogen" kann ich beweisen das es nicht so ist... ich habe das ja sogar schwarz auf weiß.
Die Frage ist, muss ich das überhaupt oder gebe ich da schonwieder etwas zu das mir eher schadet als nützt.
Ich habe irgendwie keine Ahnung wie ich mich verhalten soll, soll ich da alles auf dem Tisch legen und meine Geschichte ehrlich erzählen oder sagen "Verfahren eingestellt, ich habe ein Recht auf die Wbk, wos woins eigentlich?".
Schwierig. Evtl hat ja jemand hier Erfahrung damit.
Mfg.