Seite 1 von 2

Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 20:31
von Baxter
http://noe.orf.at/news/stories/2763494/

Was sagt ihr zu diesem Urteil? Wirkt sich ein Warnschuss im SV Fall positiv auf das Urteil aus?

Lg
mike

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 20:44
von bino71
Nö ... das sich der Täter weiter zubewegt hat trotz des ersten abgegeben Schusses.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 21:54
von Dauerfeuer
"Laut Gutachten überlebte der Mann den Kopfschuss nur, weil das Projektil an einem Stiegengeländer zuvor abgelenkt worden war." ...
sowas dann als Kopfschuss zu bezeichnen, was in Wirklichkeit ein Jahrtausendtreffer war, is schon eine erbärmliche journalistische Leistung (von der "tollen" Leistung des Schützen abgesehen)... :headslap:
Wenn dieser "Kopfschuss" ein direkter Treffer gewesen wäre, dann würde das Urteil wohl anders aussehen (leider)

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 22:02
von JAGAS3P
Gott sei Dank, Freispruch für das eigentliche Opfer dieser ganzen Sache (den Hausbesitzer!)
Hoffentlich wird ihm auch geholfen das alles aufzuarbeiten.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 23:09
von Maddin
Dauerfeuer hat geschrieben:"Laut Gutachten überlebte der Mann den Kopfschuss nur, weil das Projektil an einem Stiegengeländer zuvor abgelenkt worden war." ...
sowas dann als Kopfschuss zu bezeichnen, was in Wirklichkeit ein Jahrtausendtreffer war, is schon eine erbärmliche journalistische Leistung (von der "tollen" Leistung des Schützen abgesehen)... :headslap:
Wenn dieser "Kopfschuss" ein direkter Treffer gewesen wäre, dann würde das Urteil wohl anders aussehen (leider)


Habens nicht den Trafikanten vor Jahren auch freigesprochen bzw. gar nicht erst Anklage erhoben, obwohl der den Räuber mit einem gezielten Schuss getötet hat ? Ich bilde mir ein da war irgendwas. Der Taterfolg soll, so wie ich finde, keine Rolle spielen ob eine gerechtfertigte Notwehr vorliegt oder nicht und das sehen auch die Gerichte so. Im Notfall darf ich in Notwehrabsicht auch töten, das ist durchaus im Rahmen des legalen. Und hier ist es eh eindeutig, Warnschuss und dennoch lässt der Täter nicht ab. Könnte mir auch vorstellen, dass das Stiegengeländer eben den Kopf verdeckte und schieß mal auf ein unter dir stehendes Objekt oder eben einen Menschen. Da erwischt du immer eher den Kopf als den Fuß...

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 23:12
von gewo
das problem bei gericht ist oft dass sich die reihenfolge der abgegebenen schuesse nicht so genau nachweisen laesst...

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 23:19
von bino71
Heißt Momentum. Hätte sich der Täter beim 2ten Schuss weggedreht oder sogar umgedreht, wäre es anders verlaufen.
Ist nicht passiert, daher Glück gehabt, Gratulation und wenig Albträume.

Re: AW: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 23:22
von rhodium
gewo hat geschrieben:das problem bei gericht ist oft dass sich die reihenfolge der abgegebenen schuesse nicht so genau nachweisen laesst...


Bist du dir da sicher? Erster Schuss mit mehr Öl oder so Späße. ...

Re: AW: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 23:24
von gewo
rhodium hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das problem bei gericht ist oft dass sich die reihenfolge der abgegebenen schuesse nicht so genau nachweisen laesst...


Bist du dir da sicher? Erster Schuss mit mehr Öl oder so Späße. ...


bin kein sachverstaendiger ....
daher nein, ich bin mir nicht sicher.

Re: AW: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 23:44
von rupi
rhodium hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das problem bei gericht ist oft dass sich die reihenfolge der abgegebenen schuesse nicht so genau nachweisen laesst...


Bist du dir da sicher? Erster Schuss mit mehr Öl oder so Späße. ...

das geht aber nur wenn der Lauf pipifein geputzt und eingeölt wurde, wenn nicht sogar getränkt
und auch nur dann wenn das Zielmedium perfekt ist um das bissl mehr an Öl noch nachweisen zu können


eine durchschnittliche Pistole die nicht eingeölt und/oder der Lauf poliert wurde zeigt dir null komma garnix welches Projektil an welcher Reihenfolge dran war

dafür gibts Winkelvermessungen und Zeugenaussagen/-vertsrickungen

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 00:01
von Schuttwegraeumer
Ich bin mir sicher dass man feststellen kann ob ein Schuss der erste war oder davor schon geschossen wurde.
Alleine schon wegen der Zusammensetzung der Schmauchspuren zum Beispiel auf der Kleidung oder am Putz wenns nicht einen Menschen trifft.
Selbst wenn der LAuf perfekt trockengezogen wurde hast nach dem ersten Schuss Dreck im Lauf der auch in kleinen Spuren auf dem nächsten Geschoss landet.
Ich traue guten Balistikern sogar zu bei mehreren Schüssen mit dieser Methode die genaue Reihenfolge der Schüsse festzulegen.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 00:05
von rupi
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Selbst wenn der LAuf perfekt trockengezogen wurde hast nach dem ersten Schuss Dreck im Lauf der auch in kleinen Spuren auf dem nächsten Geschoss landet.
Ich traue guten Balistikern sogar zu bei mehreren Schüssen mit dieser Methode die genaue Reihenfolge der Schüsse festzulegen.

Beispiel: mein 9mm Lauf hat momentan 5k Schuss drauf seit der letzten Reinigung
der ist sowohl mein Sportgerät als auch das "Heimverteidigungsgerät"

dann zeigst mir bitte jedes Bröserl Dreck dass auf den ersten bzw zweiten Schuss hindeutet

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 01:08
von Schuttwegraeumer
Ob es in diesen Fall auch klappt weiss ich nicht aber wenn die Waffe vor dem Einsatz komplett sauber war oder sogar geölt innen dann können die Balistiker feststellen in welcher Reihenfolge geschossen wurde, zumindest wenn da wo die Kugel einschlägt sich was von dem Schmauch abstreift.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 09:18
von Calcipher
Schmauch ist auf jedem Projektil, egal ob die Waffe geputzt war oder ned und wo kommt der her? Richtig, vom Pulver und ned vom Lauf und des Pulver ist bei jeder Murmel hübsch des Gleiche. Nebenbei hat Öl in einem Lauf nix verloren, ausser beim Putzen und Lagern. Das ist eine Mähr oder auf neudeutsch ein 'urban Myth'.

Was sehr wohl gemacht wird ist eine Tathergangsrekonstruktion und da kann man sicher einiges nachvollziehen aber ob ein Kopftreffer oder ein Brusttreffer als erstes eingeschlagen hat wird davon abhängig sein, wie schnell die Schüsse erfolgten.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 09:27
von yoda
Die Reihenfolge von 2 schnell abgegebenen Schüssen auf den Körper wird man nicht feststellen können, wenn sich dazwischen die Lage des Körpers kaum verändert. Wenn aber jemand einen Einbrecher erschießt und dann einen "Warnschuss" in die Decke abgibt, werden sich sehr kleine Farb- und Putzreste auf dem gesamten Fläche des am Boden liegenden Banditen verteilen, eventuell sogar auf bzw. in dem Blut (damit lässt sich dann sogar relativ genau der zeitliche Abstand zwischen Verteidigungshandlung und Warnschuss einschätzen), somit wird man sehr einfach zweifelsfrei sagen können wann der Warnschuss abgegeben wurde. Jetzt wird der eine oder andere vielleicht sagen, gut dann schieße ich am Banditen vorbei, dann hat er aber wahrscheinlich immer noch Schmauchspuren auf den Schuhsohlen, alles Dinge die man in so einer Situation sicher nicht bedenken kann. Somit sollte man sich einfach angemessen verteidigen und nacher garnix sagen...

Wie man bei dem Fall jetzt sieht darf man sich eh noch konsequent verteidigen und nacher die Wahrheit sagen ohne dafür eingesperrt zu werden.