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Abzug im Handgepäck

Verfasst: So 27. Mär 2016, 19:55
von tomobi
Hallo Leute!

Eine Freundin von mir fliegt demnächst von DE nach AT.
Bei der Gelegenheit würde ich mir gerne einen Timney-Abzug für mein OA mitnehmen lassen.

Frage: Kann sie den Abzug bestellen und im Handgepäck ohne Probleme im Flugzeug mitnehmen?
Oder würdet ihr davon abraten bei der aktuellen Lage?
Sie hat kein Waffenrechtliches Dokument... bekommt sie den Abzug in DE überhaupt?

Danke!
LG Tom

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: So 27. Mär 2016, 20:07
von rupi
ein Abzug ist kein waffenrelevantes Bauteil

weder bei uns noch bei den Deutschen

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: So 27. Mär 2016, 20:10
von tomobi
Danke, war mir nicht zu 100% sicher.

Also kann ich sie absolut ohne Bedenken damit losschicken?

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:01
von Exitus
Ich würde es einfach in Kuvert stecken und versenden.
Kostet ein paar Euro und erspart vl lästige fragen am Flughafen

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:09
von gewo
rupi hat geschrieben:ein Abzug ist kein waffenrelevantes Bauteil
weder bei uns noch bei den Deutschen


darum gehts doch ned
du darfst auch kein glock magazin einfach so nach DE schicken
oder keine mehr als 4fach bzw 6fach optik

verstoss gegen das aussenhandelsgesetz
nur deshalb weils viele machen weil es nicht kontrollierbar ist heisst es ja noch lange nicht dass es erlaubt ist

am flughafen kann es kontrolliert werden
keine ahnung ob die deutschen die EU regelung schon umgesetz haben
und mit welchen nebengeraeuschen

evt ist es eh erlaubt
evt auch nicht
ich nix teitsch

der verweis auf waffenrechtliche teile ist jedenfalls ein reinlasser ;-)
damit hat das nix zu tun

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:24
von tomobi
Danke für die Antworten!

Ich werds so machen, wie Exitus vorgeschlagen hat. Im Händgepäck ists zu heiß.

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 08:40
von Dauerfeuer
gewo hat geschrieben:...verstoss gegen das aussenhandelsgesetz

bei Warenverkehr innerhalb der EU gilt das Aussenhandelsgesetz?
Ware A is in D erlaubt, ebenso wie in Ö, aber von D nach Ö darf man es nicht mitnehmen? Wo steht das?

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 09:26
von crosseye
Der Punkt ist doch eher die US Gesetzgebung ITAR wo meist ein weiterer Export verboten ist.
Viele Händler in der EU ignorieren das schlicht und einfach - manche wie z.B. spartac jedoch nicht.
Oder bin ich da am Holzweg?

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Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 10:24
von Dauerfeuer
crosseye hat geschrieben: ...Oder bin ich da am Holzweg?

Ja, bist du, denn es geht um eine Sache zwischen Deutschland und Österreich....

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 10:39
von rupi
Dauerfeuer hat geschrieben:
crosseye hat geschrieben: ...Oder bin ich da am Holzweg?

Ja, bist du, denn es geht um eine Sache zwischen Deutschland und Österreich....

nein lieber Dauerfeuer,
da bist du am Holzweg wenn es um ITAR geht

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:12
von Dauerfeuer
haben wir ITAR auch zwischen D und AT? Dann liege ich natürlich falsch.....

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:15
von DerDaniel
Der Händler in D verpflichtet sich gegenüber den USA nicht in andere Länder zu exportierten. Verstößt er dagegen kann er in den USA angeklagt werden und je nach schwere der Straftat wird er ausgeliefert. Also gilt hier auch ITAR.

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:16
von gewo
Dauerfeuer hat geschrieben:haben wir ITAR auch zwischen D und AT? Dann liege ich natürlich falsch.....

noe
ganz anderes thema

wir haben aussenhandelsbestimmungen
zwischen AT und DE
hat mit ITAR nix zu tun

du hast doch den bloedsinn nie geglaubt den sie immer erzaehlt haben von wegen freier handel und so, oder?

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:18
von Dauerfeuer
DerDaniel hat geschrieben:Der Händler in D verpflichtet sich gegenüber den USA nicht in andere Länder zu exportierten. Verstößt er dagegen kann er in den USA angeklagt werden und je nach schwere der Straftat wird er ausgeliefert. Also gilt hier auch ITAR.

aber wir sprechen doch von einer Privatperson..

Re: Abzug im Handgepäck

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:26
von DerDaniel
@gewo: sind so Sachen wie Magazine und Abzüge echt im AWG?
Gott, die Welt geht echt zu Grunde.

@Dauerfeuer: Du stimmst beim Kauf dem End User Agreement zu und bist dann genauso dabei wie ein Händler. Du darfst das teilweise sogar noch explizit unterschreiben.