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WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dahin

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 11:13
von bigbossAUT
Hallo Leute!
Ich war im Jahr 2010 ZV wg. meiner Matura und somit auch mit dem 15-Jährigen Waffenverbot belegt.

Ich wohne in der Steiermark, somit ist die LPD Steiermark für mich zuständig gewesen.
Ich hatte per E-Mail Kontakt mit der zuständigen Abteilung aufgenommen welche Unterlagen benötigt werden für eine Ausnahme vom Waffenverbot als Sportschütze.

Einige Tage später kam die Antwort:
- ZV Bescheid im Original
- Nachweis der Tätigkeit als Sportschütze (Trainings und Turnierbestätigungen)
- Begründungsschreiben

Ich habe alle meine Unterlagen gesammelt und bin dann persönlich zur LPD gefahren.

Eine sehr nette Dame hat mir mir die Unterlagen durchgesehen - natürlich hab ich in der Hektik wieder das Begründungsschreiben vergessen.
Ich hab dann das Schreiben bei Ihr im Büro aufgesetzt und gleich abgegeben.

Heute, ca 1,5 Wochen später kam der Bescheid dass der Ausnahme vom Waffenverbot stattgegeben wurde.

Somit ist das ganze wesentlich stressfreier gelaufen als ich gedacht hätte - 46€ als Gebühr sind zu zahlen, Zahlschein liegt dem Bescheid bei.

Vl. ist das eine Hilfe für alle anderen ZV die einen WBK beantragen wollen.

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 14:49
von gewo
bigbossAUT hat geschrieben:Vl. ist das eine Hilfe für alle anderen ZV die einen WBK beantragen wollen.


ja, fuer die in der steiermark schon ..
;-)

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 15:18
von Maddin
Gilt dieses Waffenverbot eigentlich auch für behördliche Schießplätze ? Hat da jemand Erfahrungen als ZV gemacht ?

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 15:27
von BigBen
Maddin das ist kein wirkliches Waffenverbot sondern "nur" ein Verbot waffenrechtliche Urkunden zu besitzen...also keine WBK, keinen WP, keine Jagdkarte. Kat. C und D darf ein Zivi trotzdem kaufen und besitzen, das wär bei einem echten Waffenverbot nicht der Fall.

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 15:34
von Maddin
BigBen hat geschrieben:Maddin das ist kein wirkliches Waffenverbot sondern "nur" ein Verbot waffenrechtliche Urkunden zu besitzen...also keine WBK, keinen WP, keine Jagdkarte. Kat. C und D darf ein Zivi trotzdem kaufen und besitzen, das wär bei einem echten Waffenverbot nicht der Fall.


Ok danke, das ist eigentlich eh eine faire Regelung, auch wenn ich sie unsinnig halte. Aber immerhin bekommst irgendeine Waffe, sollte die Behörde rumzicken.

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 07:01
von emanuel2408
Maddin hat geschrieben:Gilt dieses Waffenverbot eigentlich auch für behördliche Schießplätze ? Hat da jemand Erfahrungen als ZV gemacht ?


https://www.dropbox.com/s/pmauw8xt7kr5i3b/Zivildiener%20und%20das%20Waffenverbot.pdf?dl=0

WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dahin

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 07:50
von emanuel2408
BigBen hat geschrieben:Maddin das ist kein wirkliches Waffenverbot sondern "nur" ein Verbot waffenrechtliche Urkunden zu besitzen...also keine WBK, keinen WP, keine Jagdkarte. Kat. C und D darf ein Zivi trotzdem kaufen und besitzen, das wär bei einem echten Waffenverbot nicht der Fall.


Das stimmt so nicht...

§ 5 Abs 5 ZDG:
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von genehmigungspflichtigen Waffen ist ex lege untersagt. Insofern kann sehr wohl von einem Waffenverbot gesprochen werden, aber von einem nach dem ZDG.

Der große Unterschied zum Waffenverbot nach dem WaffG ist, dass § 14 WaffG bei Zivildienstpflichtigen Anwendung findet.

§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Es stimmt zwar, wie du schreibst, dass keine waffenrechtliche Dokumente ausgestellt werden dürfen, dies ist jedoch lediglich die Konsequenz des Verbots, siehe:

§ 75b. Zivildienstpflichtigen darf innerhalb der Geltung des Verbotes gemäß § 5 Abs. 5 von den zuständigen Behörden keine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen nach dem Waffengesetz 1996 erteilt werden; ausgestellte derartige Urkunden sind zu entziehen.

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 07:53
von BigBen
In der Konsequenz für den Zivildiener sehe ich in meiner Aussage nichts was deinen Ausführungen widerspricht? Kat. C und D sind nicht genehmigungspflichtig.

Re: WBK als Zivildiener erfolgreich beantragt - mein Weg dah

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:00
von emanuel2408
BigBen hat geschrieben:In der Konsequenz für den Zivildiener sehe ich in meiner Aussage nichts was deinen Ausführungen widerspricht? Kat. C und D sind nicht genehmigungspflichtig.


Natürlich nicht, diese können auch erworben werden, das habe ich ja nicht bestritten.

Du schreibst aber, dass es sich nur um ein Verbot handelt waffenrechtliche Urkunden zu besitzen. Das stimmt eben nicht, da es eben sehr wohl Zivildienstpflichtigen untersagt ist, genehmigungspflichtige Waffen zu besitzen, zu erwerben und zu führen...

Dass die Behörde daher keine waffenrechtlichen Urkunden ausstellen darf, ist lediglich ein Ausfluss dieses Verbots...