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Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 12:50
von bigbossAUT
Liebe Leute!
Ich möchte in der nächsten Zeit die WBK beantragen - jetzt gibt es ja die Möglichkeit mehr als 2 Plätze zu beantragen.
Ich werde den Antrag mit der Begründung eines Sportschützen stellen.

Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?

Antrag stelle ich im Ländlichen also nicht in Wien.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 12:54
von Hane
möglich - ja, wahrscheinlich das es durchgeht - nein

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 12:54
von Bdave
Normalerweise bekommst du immer nur 2 Plätze bei Ausstellung. Weitere Plätze musst du dann nochmal separat beantragen. Dafür brauchst du dann natürlich auch Ergebnislisten, Vereinsmitgliedschaft und ein Schreiben deines Obmanns, dass du für verschiedene Bewerben mehr Plätze für deine eigenen Waffen brauchst.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 14:39
von rupi
sorry wenn das jetzt forsch klingt

aber welche besonderen Umstände kannst du als frisch aufgehobener Zivildiener vorweisen die dir mehr Plätze als gesetzlich vorgesehen zur Erstausstellung schon zugestehen würden ?
du musst für mehr Plätze eine Erweiterung deiner Karte durchführen, entweder nach 5 Jahren oder früher wenn du eine besondere Rechtfertigung nachweisen kannst


die einzige Möglichkeit für Normalbürger am Start schon mehr Plätze zu bekommen ist Erben im Todesfall

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 15:45
von bino71
bigbossAUT hat geschrieben:Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?

Bei Deiner Erstbeantragung bekommst max 2.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 16:08
von Stickhead
§ 23 Abs 2 WaffG: Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf [...] nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.


Weise nach, dass du den Schießsport aktiv betreibst - dann kanns funktionieren. Wenn du mit einem Packl Ergebnislisten und einer Vereinsmitgliedschaft antanzt könnte je nach Behörde schon "was gehen".

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 17:08
von Plinkster
§23 Abs2 WaffG besagt:

"Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports."

Es ist also grundsätzlich rechtlich auch möglich, bei Erstausstellung mehr als 2 Plätze auf der WBK zu beantragen und auch zu erhalten. Die Praxis allerdings schaut - zumindest derzeit - eher anders aus. Du kannst es ja versuchen mit Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten von jeder Disziplin für die du eine Rechtfertigung glaubhaft machen willst, bist aber hier mehr oder weniger völlig in der Hand der Behörde.
Also rechtlich ist dein Vorhaben natürlich machbar - einfach so hingehen und 4 Plätze "zum Sportschießen" beantragen wird aber praktisch keinen Erfolg bringen (und auch mit guten Begründungen schauts im großteil Österreichs wohl eher schlecht aus).

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 17:10
von Stickhead
Eine gute Begründung ist nur eine mit Ergebnislisten und Vereinsmitgliedschaft. "Ich möchte gerne MAL...." reicht 100% nicht. Da muss man schon was vorweisen können.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 18:05
von bino71
Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 18:09
von rupi
bino71 hat geschrieben:Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.

das hat er schon erledigt

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 18:10
von BigBen
bino71 hat geschrieben:Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.


Ex-Zivi...und es gibt genug Vereine bei denen Noch-Zivis Mitglied sind und Listen sammeln...soweit ich weiss dürfen Zivis auf behördlich genehmigten Schiessständen ja auch mit Kat. B schiessen.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 18:59
von bino71
Das Eine ist was möglich wäre,
aber realistisch gesehen und aufgrund des Ermessens der Behörde ... no way ... wäre leichter heutzutage einen Lottosechser als > 2 Plätze zu bekommen.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 00:41
von Plinkster
Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)

Also wenn mans wirklich will, kriegt man die Ergebnislisten auch zusammen. Ist halt etwas mühsam, weil man immer mit Leihwaffen schießen muss und bei der Munition auf freundliche Schützenkollegen (oder die teilweise aberwitzigen Preise direkt am Stand) angewiesen ist, aber es geht jedenfalls.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 06:01
von approach_lowg
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 07:23
von emanuel2408
approach_lowg hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.


Das gilt aber natürlich für alle Personen, nicht nur für Zivis, und richtet sich nach den §§ 12 und 13 WaffG idgF. Hat per se nichts mit der Eigenschaft als Zivildienstpflichtiger zu tun...