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Reichweite "führen" im Waffenpass

Verfasst: Fr 6. Mai 2016, 12:42
von mastercrash
Hallo,

erstmal vorweg, habe "nur" eine WBK und keinen WP (und auch keinen Bedarf danach, weder im rechtlichen Sinne noch im subjektiven Sinne [also auch nicht wollen]).
Dennoch eine kurze Verständnisfrage:

Wie weit reicht das Führen von Waffen nach dem Waffenpass. Ich glaube es gibt ja ein paar Einschränkungen (auch in Nebengesetzen und AGB). So darf jemand ja glaub ich trotz WP nicht bei Demonstrationen und anderen bestimmten Veranstaltungen Schusswaffen tragen, egal ob mit WP oder ohne (wobei es in dem Fall sicher andere Normen wären die zur Anwendung kämen und kein Verstoß gegen das Waffengesetz) und in so gut wie allen öffentlichen Verkehrsmitteln wäre das Führen von Waffen auch verboten soweit ich weiß (in manchen AGB steht ja sogar, dass der Transport verboten ist oO).

Darf zB ein Jäger, dem noch nach alter "Ausstellungspraxis" ein Waffenpass ausgestellt wurde mit durchgeladener OA-15 (Kugel im Lager) umgehängt im Supermarkt einkaufen gehen? Oder gibt es da Auflagen (im Wald oder im Revier, usw...)?

Im Waffengesetz steht, eine Waffe führt wer sie bei sich hat (außer in den beiden Ausnahme-Fällen) und wer einen Waffenpass hat darf die Waffe führen...

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Verfasst: Fr 6. Mai 2016, 12:46
von kuni
Ich hole schon mal das Popcorn :mrgreen: :mrgreen:

Und das mal als Info für alle Antworten:
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Verfasst: Fr 6. Mai 2016, 12:56
von JPS1
zur ersten Frage gibts einen Thread mit Nachweisen ;)

viewtopic.php?f=20&t=23317&p=378140&hilit=versammlung#p378140

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Verfasst: Fr 6. Mai 2016, 13:40
von Maddin
Ist in bestimmten Sondergesetzen geregelt (zB. in der Nationalratswahlordnung etc.), in Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe (zb. Wiener Linien) usw. usw. Eine vollständige Liste wird wohl den Rahmen dieses Forums sprengen.

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Verfasst: Sa 7. Mai 2016, 12:19
von masterman04
mastercrash hat geschrieben:Hallo,

Darf zB ein Jäger, dem noch nach alter "Ausstellungspraxis" ein Waffenpass ausgestellt wurde mit durchgeladener OA-15 (Kugel im Lager) umgehängt im Supermarkt einkaufen gehen?


Mit einem WP (ohne örtliche Einschränkung vorausgesetzt) darf er auch seine Wurstsemmel damit kaufen gehen, man beachte natürlich immer das Hausrecht. Wenn der Supermarkt es nicht gestattet, darf er die Geschäftsräumlichkeit auch nicht betreten.

Aber meiner Meinung nach, hat derjenige ein Problem geistiger Natur, der sowas macht... dürfen heißt nicht müssen!

Re: Reichweite "führen" im Waffenpass

Verfasst: Sa 7. Mai 2016, 12:23
von as1978
Und wenn schon verdeckt tragen.