Reichweite "führen" im Waffenpass
Verfasst: Fr 6. Mai 2016, 12:42
Hallo,
erstmal vorweg, habe "nur" eine WBK und keinen WP (und auch keinen Bedarf danach, weder im rechtlichen Sinne noch im subjektiven Sinne [also auch nicht wollen]).
Dennoch eine kurze Verständnisfrage:
Wie weit reicht das Führen von Waffen nach dem Waffenpass. Ich glaube es gibt ja ein paar Einschränkungen (auch in Nebengesetzen und AGB). So darf jemand ja glaub ich trotz WP nicht bei Demonstrationen und anderen bestimmten Veranstaltungen Schusswaffen tragen, egal ob mit WP oder ohne (wobei es in dem Fall sicher andere Normen wären die zur Anwendung kämen und kein Verstoß gegen das Waffengesetz) und in so gut wie allen öffentlichen Verkehrsmitteln wäre das Führen von Waffen auch verboten soweit ich weiß (in manchen AGB steht ja sogar, dass der Transport verboten ist oO).
Darf zB ein Jäger, dem noch nach alter "Ausstellungspraxis" ein Waffenpass ausgestellt wurde mit durchgeladener OA-15 (Kugel im Lager) umgehängt im Supermarkt einkaufen gehen? Oder gibt es da Auflagen (im Wald oder im Revier, usw...)?
Im Waffengesetz steht, eine Waffe führt wer sie bei sich hat (außer in den beiden Ausnahme-Fällen) und wer einen Waffenpass hat darf die Waffe führen...
erstmal vorweg, habe "nur" eine WBK und keinen WP (und auch keinen Bedarf danach, weder im rechtlichen Sinne noch im subjektiven Sinne [also auch nicht wollen]).
Dennoch eine kurze Verständnisfrage:
Wie weit reicht das Führen von Waffen nach dem Waffenpass. Ich glaube es gibt ja ein paar Einschränkungen (auch in Nebengesetzen und AGB). So darf jemand ja glaub ich trotz WP nicht bei Demonstrationen und anderen bestimmten Veranstaltungen Schusswaffen tragen, egal ob mit WP oder ohne (wobei es in dem Fall sicher andere Normen wären die zur Anwendung kämen und kein Verstoß gegen das Waffengesetz) und in so gut wie allen öffentlichen Verkehrsmitteln wäre das Führen von Waffen auch verboten soweit ich weiß (in manchen AGB steht ja sogar, dass der Transport verboten ist oO).
Darf zB ein Jäger, dem noch nach alter "Ausstellungspraxis" ein Waffenpass ausgestellt wurde mit durchgeladener OA-15 (Kugel im Lager) umgehängt im Supermarkt einkaufen gehen? Oder gibt es da Auflagen (im Wald oder im Revier, usw...)?
Im Waffengesetz steht, eine Waffe führt wer sie bei sich hat (außer in den beiden Ausnahme-Fällen) und wer einen Waffenpass hat darf die Waffe führen...