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BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:27
von Martin P
Eine interessante Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die wie das jüngste Erkenntnis des VwGH zur Erweiterung für Sportschützen erkennen lässt, dass für unsere Republik keineswegs ausschließlich weltfremde Waffengegner tätig sind.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=Aus der Entscheidung kann man meiner Ansicht nach allgemein ableiten: für alle Halbautomaten, die den der Polizei als Standardbewaffnung zur Verfügung stehenden Waffen (P 80 und MP 88) unterlegen oder ebenbürtig sind, sollte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 18 Abs. 2 WaffG eigentlich möglich sein. Der Weg dorthin ist aber steinig, kostspielig und zeitaufwändig, da sogar das BVwG in seinem Erkenntnis feststellt, dass das BMLVS die Erledigung solcher Anträge ohne nachvollziehbaren Grund verschleppt oder erst gar nicht vornimmt.
Beunruhigend sind die im Verfahren vom BMLVS offenbar vorgenommenen Versuche, die "Gefährlichkeit" der hierzulande zulässigen AR-15-Derivate zu beurteilen und insbesondere die Ausführungen des ARWT zum OA 15 (Punkt I. 8. letzter Absatz und folgende Punkte 9. und 10.). Auch wenn an der "Einstufung" dieser Waffen meiner Ansicht nach nicht zu rütteln ist, liest man so etwas nicht gerne.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:36
von BigBen
Erschreckend finde ich, dass sich das BMLV bzw. einige dort Bedienstete so aufführen dürfen ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat...wenn ich mich in der Privatwirtschaft so aufführe kann ich mir spätestens nach dem 2. Rüffel von einer höchstgerichtlichen Instanz einen neuen Job suchen.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:41
von jagawirth
BigBen hat geschrieben:Erschreckend finde ich, dass sich das BMLV bzw. einige dort Bedienstete so aufführen dürfen ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat...wenn ich mich in der Privatwirtschaft so aufführe kann ich mir spätestens nach dem 2. Rüffel von einer höchstgerichtlichen Instanz einen neuen Job suchen.
Man muss dazu sagen, dass das schon geht, wenn dein Chef hinter dir steht
Ich will damit sagen, dass das ein politischer Auftrag ist und höchstwahrscheinlich nicht auf dem Mist einer einzelnen Beamtin wächst. Sonst gäbs schon längst die Weisung von oben.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:44
von diver99
Vielleicht weht ja jetzt ein neuer Wind durchs Ministerium? Neuer Chef?
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:46
von DerDaniel
Man könnte bei jedem verschleppten Antrag eine Dienstaufsichtsbeschwerde vornehmen.
Zumindest hier in D lernen die Beamten dann recht schnell, da mit jeder Beschwerde die Aufstiegschancen / Besondungserhöhung empfindlich Kratzer nimmt.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:48
von Martin P
Meine Meinung: wenn ich der Antragsteller wäre, würde ich Amtshaftungsansprüche für die durch die Verzögerung verursachten Kosten (Schriftsätze etc.) prüfen. Deutlicher als das BVwG kann man es kaum schreiben.
Außerdem könnte man auch darüber nachdenken, ob hier allenfalls sogar die Grenze zum Amtsmissbrauch überschritten ist - auch wenn ich das im Ergebnis für nicht wahrscheinlich halte ...
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 17:12
von sixtwentynine
Bum, WBK mit zwahunderddreisg plätz...

Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 17:26
von Hrab
sixtwentynine hat geschrieben:Bum, WBK mit zwahunderddreisg plätz...

Man hört es gibt Menschen mit 4stelligen Plätzen.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 20:31
von Senf
Hrab hat geschrieben:sixtwentynine hat geschrieben:Bum, WBK mit zwahunderddreisg plätz...

Man hört es gibt Menschen mit 4stelligen Plätzen.
Jaja die wilden 90er...
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 20:35
von Maddin
Trotzdem versteht die Schwelle zur Außnahmegenehmigung von bestimmten Waffen niemand bzw. sind diese nicht logisch nachvollziehbar hier bei uns in Österreich. Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ? Und da gibts noch ganz andere Dinger die sicherlich viele Waffenbesitzer in Österreich reizen würden, die aber von einem BMLVS gleich mal als KM eingestuft werden und dann nur mit einem aufwendigen Verfahren den Status einer legalen Waffe erreichen, wenn überhaupt. Dass sich das nachwievor hält ist fast unglaublich.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 20:48
von diver99
Warum ist eigentlich ein M1 Garand KM? Weil er im WK2 eingesetzt wurde?
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 20:51
von rupi
diver99 hat geschrieben:Warum ist eigentlich ein M1 Garand KM? Weil er im WK2 eingesetzt wurde?
ALLE halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial
ausgenommen 22er, Schrot, jagdliche und sportliche
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 20:52
von diver99
Alles klar!
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 21:01
von Martin P
Maddin hat geschrieben:Trotzdem versteht die Schwelle zur Außnahmegenehmigung von bestimmten Waffen niemand bzw. sind diese nicht logisch nachvollziehbar hier bei uns in Österreich. Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ?
Wo steht in dem Erkenntnis, dass der Antragsteller die Bewilligung nur deshalb erhalten hat, weil er Sammler ist?
Und da gibts noch ganz andere Dinger die sicherlich viele Waffenbesitzer in Österreich reizen würden, die aber von einem BMLVS gleich mal als KM eingestuft werden und dann nur mit einem aufwendigen Verfahren den Status einer legalen Waffe erreichen, wenn überhaupt. Dass sich das nachwievor hält ist fast unglaublich.
Ich glaube du verwechselst die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb/Besitz von Kriegsmaterial (§ 18 Abs 2 WaffG, wie im gegenständlichen Fall) mit der "Einstufung" von Halbautomaten. Ist aber nicht dasselbe ...
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 23:12
von Maddin
Martin P hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Trotzdem versteht die Schwelle zur Außnahmegenehmigung von bestimmten Waffen niemand bzw. sind diese nicht logisch nachvollziehbar hier bei uns in Österreich. Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ?
Wo steht in dem Erkenntnis, dass der Antragsteller die Bewilligung nur deshalb erhalten hat, weil er Sammler ist?
Und da gibts noch ganz andere Dinger die sicherlich viele Waffenbesitzer in Österreich reizen würden, die aber von einem BMLVS gleich mal als KM eingestuft werden und dann nur mit einem aufwendigen Verfahren den Status einer legalen Waffe erreichen, wenn überhaupt. Dass sich das nachwievor hält ist fast unglaublich.
Ich glaube du verwechselst die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb/Besitz von Kriegsmaterial (§ 18 Abs 2 WaffG, wie im gegenständlichen Fall) mit der "Einstufung" von Halbautomaten. Ist aber nicht dasselbe ...
Nein das war nur allgemein formuliert von mir. Bei den Außnahmegenehmigungen meine ich zB. die Pumpguns, die man ja als Sammler offensichtlich bekommt, als WBK Inhaber mit 2 Plätzen schaut man aber durch die Finger.