Haftung des Vereins bei Veranstaltungen
Verfasst: Fr 3. Dez 2010, 08:33
Hallo Leutz!
Immer wieder liest man auf Ausschreibungen folgendes:
Jeder Schütze hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
Die Schießstandordnung ist genauestens zu beachten. Auf zahlreiches erscheinen hofft der Vorstand des Schützenclubs.
Oder auch dies:
JEDER IST SELBST FÜR VON IHM ABGEGEBENE SCHÜSSE UND EVENTUELLE FOLGESCHÄDEN VERANTWORTLICH. DER VERANSTALTER ÜBERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG.
Soweit, so Gut. Bisher dachte ich immer, dies genügt um den Verein bei einem Unfall rechtlich abzusichern.
Mir ist schon klar, dass ein Verein dafür haftet wenn Geschoße von einem unsachgemäß aufgebauten Kugelfang zurückprallen und Anwesende verletzen. ( Z.B. wenn Fallplatten schon derart zerkratert und zerschossen / verbeult sind dass das Geschoß nicht mehr richtig abgelenkt wird )
Aber nun bekam ich schon von 3 altgedienten Schützen zu hören dass ihre Vereine nur deshalb keine Bewerbe mehr austragen weil man als Verein und Austragender immer und überall haftet.
Zitat wörtlich: Da kannst du auf die Einladung / Ausschreibung draufschreiben was du willst ( siehe oben ), damit kannst Krenreiben gehen. Im Falle eines Unfalls sei dies nicht das Papier wert auf dem es geschrieben steht.
Nun hab ich in letzter Zeit das Vereinsrecht durchgeackert aber davon nüscht gefunden.
Auch kann ich diesen Aussagen nur schwer Glauben schenken, weil ich der Meinung bin dass ein Schütze sehr wohl selbst für sein Tun verantwortlich ist.
Doch um den allerletzten Zweifel in mir zum verstummen zu bringen stelle ich nun hier mal die Frage in das Forum:
Haftet der Verein oder der Schütze?
Wie ist eure Erfahrung damit?
Immer wieder liest man auf Ausschreibungen folgendes:
Jeder Schütze hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
Die Schießstandordnung ist genauestens zu beachten. Auf zahlreiches erscheinen hofft der Vorstand des Schützenclubs.
Oder auch dies:
JEDER IST SELBST FÜR VON IHM ABGEGEBENE SCHÜSSE UND EVENTUELLE FOLGESCHÄDEN VERANTWORTLICH. DER VERANSTALTER ÜBERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG.
Soweit, so Gut. Bisher dachte ich immer, dies genügt um den Verein bei einem Unfall rechtlich abzusichern.
Mir ist schon klar, dass ein Verein dafür haftet wenn Geschoße von einem unsachgemäß aufgebauten Kugelfang zurückprallen und Anwesende verletzen. ( Z.B. wenn Fallplatten schon derart zerkratert und zerschossen / verbeult sind dass das Geschoß nicht mehr richtig abgelenkt wird )
Aber nun bekam ich schon von 3 altgedienten Schützen zu hören dass ihre Vereine nur deshalb keine Bewerbe mehr austragen weil man als Verein und Austragender immer und überall haftet.
Zitat wörtlich: Da kannst du auf die Einladung / Ausschreibung draufschreiben was du willst ( siehe oben ), damit kannst Krenreiben gehen. Im Falle eines Unfalls sei dies nicht das Papier wert auf dem es geschrieben steht.
Nun hab ich in letzter Zeit das Vereinsrecht durchgeackert aber davon nüscht gefunden.
Auch kann ich diesen Aussagen nur schwer Glauben schenken, weil ich der Meinung bin dass ein Schütze sehr wohl selbst für sein Tun verantwortlich ist.
Doch um den allerletzten Zweifel in mir zum verstummen zu bringen stelle ich nun hier mal die Frage in das Forum:
Haftet der Verein oder der Schütze?
Wie ist eure Erfahrung damit?