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Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 12:07
von superx
da ich über die Suchfunktion nichts ensprechendes gefunden habe, kann mir ev. einer von euch weiterhelfen.
Ich habe in DE eine Waffe ersteigert und wolte diese mit CSP importieren, was leider durch den traurigen Tod von Herrn Beutler nicht mehr möglich war.
Jetzt habe ich in DE die FA Waffenkurier neu mit dem Export beauftragt und bei uns in meiner Nähe einen Händler gefunden der mir den Import bewerkstelligt.
Die Fa. Waffenkurier möchte jetzt von meinem Händler eine Importerlaubnis speziell für diese Waffe.
Ich dachte immer dass eine auf die Waffe bezogene Importgenehmigung nur benötigt wird, wenn eine Privatperson den Import durchführt.
Könnt ihr mir bitte sagen welches Dokument genau der DE Exporteur vom AT Importeur benötigt?
Danke
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 12:21
von bino71
EU Import-Formular. Bekommst bei Deiner BH. Wird so um die 60-90 Euro kosten.
Schaut so aus:
http://www.bauli.at/diverses/EU_IMPORT_LEER.pdfEdit: falscher Link, nun korrekt
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 12:27
von rhodium
Er will sie vom österr. Händler nicht von ihm ...
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 12:32
von panhandle
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 12:35
von superx
Ja aber nicht an mich Privat sondern zu meinem Händler.
Und ich wüsste halt gern wie das Dokument heißt welches mein Händler benötigen um den Waffenimport durchzuführen.
Muss er auch eine einzelne Iportgenehmigung für DIESE Waffe anfordern oder haben Händler zB eine generelle Importlizenz?
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 12:47
von bino71
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 13:07
von gewo
superx hat geschrieben:Muss er auch eine einzelne Iportgenehmigung für DIESE Waffe anfordern oder haben Händler zB eine generelle Importlizenz?
je nachdem
er kann eine generelle importlizenz loesen
kostet weiss nimmer, 300,- oder so
oder er beantrag den import einzeln
dann kostet importdokument ca 60,- bis 80,-
mit dieser vorherigen einwilligung bekommt der haendler dann in DE seine exporterlaubnis
kostet 18,- oder so
dann versand moeglich
kostet um die 100,- oder so
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 13:11
von superx
OK, danke Gerhard.
Dass heißt wenn er öfter Waffen importiert, sollte er ohnehin eine generelle Importlizenz haben.
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 13:24
von gewo
superx hat geschrieben:OK, danke Gerhard.
Dass heißt wenn er öfter Waffen importiert, sollte er ohnehin eine generelle Importlizenz haben.
kann ich dir nicht sagen
einantwortungsurkunde ist schon da
notartermin gibts auch schon
meiner meinung nach sollte das ab mitte naechster woche wieder laufen koennen via CSP ...
es gibt da noch ein paar detailformalitaeten
aber im prinzip spricht nix dagegen
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 15:48
von Promo
Bitte all das zuvor Geschriebene wieder vergessen - auch das von Gerhard! Der hat da nämlich leider etwas durcheinander gebracht!Gemäß § 7 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung benötigen
Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, für das Verbringen von
Schusswaffen (§ 37 WaffG 1996 idgF.)
der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das österreichische Bundesgebiet
keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen österreichischen Waffenbehörde.
Wofür es eine generelle Bewilligung (per Bescheid bewilligt, gültig für jeweils 3 Jahre zu Gewerbetreibenden; auf Wunsch kann es auf bestimmte Gewerbetreibende eingeschränkt werden, muss aber nicht!) für Gewerbetreibende gibt, ist ausschließlich der EXPORT aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union! Hier ist abweichend jeweils eine ExportMELDUNG (keine Bewilligung!) an die jeweils zuständige Behörde zu machen.
Da der deutsche Händler aber abhängig davon ob er eine generelle Exportgenehmigung hat oder per Einzelgenehmigungen arbeitet, jedenfalls aber auch eine Meldung an seine Behörde machen muss, benötigt er zumindest ein Papier des österreichischen Händlers. Üblicherweise reicht hierfür eine Kopie des Gewerberegisterauszuges, wonach hervorgeht, dass der Warenempfänger ein Gewerbetreibender, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, ist.
Wenn er also eine generelle Exportgenehmigung hat, dann reicht er dies als Meldung beim BKA ein, diese stempeln es ab und schicken es zurück. Dann kann er exportieren. Wenn er keine generelle Exportbewilligung hat, dann muss er bei seinem zuständigen Amt in Deutschland eine Exportbewilligung einreichen, und kann nach Vorliegen dieser Bewilligung den Export durchführen.
Und abseits von all dem auch noch die kleine Randbemerkung: seit mittlerweile einem Jahr gibt es die Importerleichterung auch bei gewissem Kriegsmaterial für Händler - dann braucht man dafür auch keine Importbewilligung mehr

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Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 15:58
von gewo
Promo hat geschrieben:Bitte all das zuvor Geschriebene wieder vergessen - auch das von Gerhard! Der hat da nämlich leider etwas durcheinander gebracht!Gemäß § 7 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung benötigen
Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, für das Verbringen von
Schusswaffen (§ 37 WaffG 1996 idgF.)
der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das österreichische Bundesgebiet
keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen österreichischen Waffenbehörde.
Wofür es eine generelle Bewilligung (per Bescheid bewilligt, gültig für jeweils 3 Jahre zu Gewerbetreibenden; auf Wunsch kann es auf bestimmte Gewerbetreibende eingeschränkt werden, muss aber nicht!) für Gewerbetreibende gibt, ist ausschließlich der EXPORT aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union! Hier ist abweichend jeweils eine ExportMELDUNG (keine Bewilligung!) an die jeweils zuständige Behörde zu machen.
Da der deutsche Händler aber abhängig davon ob er eine generelle Exportgenehmigung hat oder per Einzelgenehmigungen arbeitet, jedenfalls aber auch eine Meldung an seine Behörde machen muss, benötigt er zumindest ein Papier des österreichischen Händlers. Üblicherweise reicht hierfür eine Kopie des Gewerberegisterauszuges, wonach hervorgeht, dass der Warenempfänger ein Gewerbetreibender, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, ist.
Wenn er also eine generelle Exportgenehmigung hat, dann reicht er dies als Meldung beim BKA ein, diese stempeln es ab und schicken es zurück. Dann kann er exportieren. Wenn er keine generelle Exportbewilligung hat, dann muss er bei seinem zuständigen Amt in Deutschland eine Exportbewilligung einreichen, und kann nach Vorliegen dieser Bewilligung den Export durchführen.
Und abseits von all dem auch noch die kleine Randbemerkung: seit mittlerweile einem Jahr gibt es die Importerleichterung auch bei gewissem Kriegsmaterial für Händler - dann braucht man dafür auch keine Importbewilligung mehr

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loesch es einfach wieder
du hast unrecht
du sprichst von den bestimmungen des aussenwirtschaftsgesetzes
ich rede vom waffenrecht
beides gilt paralell ..
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 16:04
von Promo
Hallo Gerhard, ich spreche dezidiert vom Waffengesetz. Der erste Satz mit den teilweisen Unterstreichungen stammt aus der Feder des BMI.
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 16:08
von gewo
Promo hat geschrieben:Hallo Gerhard, ich spreche dezidiert vom Waffengesetz. Der erste Satz mit den teilweisen Unterstreichungen stammt aus der Feder des BMI.
du hast unrecht
aber ich geh jetzt essen
ich such dirs raus nachher
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 16:39
von Promo
Bin nochmals ausdrücklich nicht deiner Meinung. In der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht ausdrücklich:
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.
Steht auch direkt im RIS, siehe hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
Re: Importdokument Händler
Verfasst: Di 14. Jun 2016, 16:52
von gewo
Promo hat geschrieben:Bin nochmals ausdrücklich nicht deiner Meinung. In der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht ausdrücklich:
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.
Steht auch direkt im RIS, siehe hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
nur deshalb weil da steht "...benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde..." darf man nicht unterstellen dass daher keine bewilligung benoetigt wird
waffenrecht halt

ich such dir den passus raus