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WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 11:56
von Drizabone
Hallo !

Ich besitze seit langem einen WP mit 2 Plätzen, Jagdkarte vorhanden. Nachdem ich immer mehr Spass am Sportschiessen finde, wären zusätzliche Plätze wünschenswert (derzeit eingetragen AUG Z A3 und Glock 17, erwünscht wäre zusätzlich Revolver und Selbstladebüchse in .308, weiters Pistole(n) in anderen Kalibern, eventuell auch (kurzer) Halbautomat 9mm).
Wie ist da das Procedere bzw. die Aussicht auf Erfolg ?
Erstmal ansuchen um WBK mit 2 Plätzen, Begründung Sportschiessen, da die Begründung Selbstschutz aufgrund des vorhandenen WP's angeblich ausfällt. (Clubmitgliedschaft vorhanden, Ergebnislisten ebenfalls)

Oder kann man auch ein (erfolgversprechendes) Ansuchen auf 4(5) Plätze aufgrund des langjährigen Besitzes des WP's stellen ?
Hat da irgend jemand Erfahrung ???

Grtx
Drizabone

Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 12:18
von Martin P
Servus, hatten wir erst kürzlich ...

viewtopic.php?f=20&t=30352&hilit=waffenpass%2A+erweit%2A&start=0

Kurzfassung: WBK zusätzlich zum WP ist möglich. Dass man dir eine WBK mit mehr als zwei Plätzen bei der Erstausstellung zugesteht, halte ich für unwahrscheinlich. Am besten bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 12:23
von rupi
genau, da du schon einen WP hast fällt die Begründung Selbstverteidigung als Garant für die Ausstellung weg


du kannst es zwar trotzdem probieren, wird aber zu 95% abgelehnt
du musst es wie du schreibst eben übers Sportschiessen probieren

da Ergebnislisten schon vorhanden sind sollte das kein Problem sein 2 Plätze zu bekommen
ob dir mehr als 2 gegeben werden, tjo unwarscheinlich aber Ausnahmen gibts immer

Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 12:49
von Markus_H
Besteht eventuell auch die Möglichkeit mit der Begründung Jagd die WBK aufstellen zu lassen bzw zu erweitern? Ein Platz für SLF einer für SLB einer für eine GK FFW usw?

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Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 13:50
von Martin P
Markus_H hat geschrieben:Besteht eventuell auch die Möglichkeit mit der Begründung Jagd die WBK aufstellen zu lassen bzw zu erweitern? Ein Platz für SLF einer für SLB einer für eine GK FFW usw?

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Mit Selbstladern darfst du nur mit Waffenpass jagen gehen, da das "Jagdwaffenprivileg" des § 35 Abs 2 Z 2 WaffG nur für Kat. C und D gilt ...

Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 13:53
von oJo
Martin P hat geschrieben:
Markus_H hat geschrieben:Besteht eventuell auch die Möglichkeit mit der Begründung Jagd die WBK aufstellen zu lassen bzw zu erweitern? Ein Platz für SLF einer für SLB einer für eine GK FFW usw?

Gesendet von meinem LG-P880 mit Tapatalk


Mit Selbstladern darfst du nur mit Waffenpass jagen gehen, da das "Jagdwaffenprivileg" des § 35 Abs 2 Z 2 WaffG nur für Kat. C und D gilt ...

WP ist ja auch vorhanden, ich denke er meint nur den "Überlauf" durch die vielen verschiedenen Arten die der TE ja benötigen könnte.

Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 16:59
von Drizabone
vielen Dank für Eure Antworten !!!

Re: WBK zum WP (zusäztzlich)

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 17:57
von Markus_H
Markus_H hat geschrieben:Besteht eventuell auch die Möglichkeit mit der Begründung Jagd die WBK aufstellen zu lassen bzw zu erweitern? Ein Platz für SLF einer für SLB einer für eine GK FFW usw?
Hab den Passus gefunden an den ich gedacht hatte:

Waffengesetz 1996 - WaffG §23
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Da sollte vielleicht etwas zu machen sein, wenn du schon einen WP hast. Am besten Listen besorgen dass du deine Glock und das AUG sportlich nutzt und für den Rest sinnvolle Begründungen einfallen lassen.