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DE 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:28
von ripper121
Hallo :),
ich habe mir eine Mosin Nagant 1891/30 gekauft und am selben Tag eintragen lassen.
Ein Tag später war ich sie dann schießen.
Wo ich sie zuhause dann geputzt habe ist beim auseinander bauen aufgefallen das daran gepfuscht wurde, Schraube fest geschweißt.
Deswegen habe ich sie zum Händler zurück gebracht, dieser hat eine Nagant M39 welche er mir als austausch geben kann.
So weit ok.

Ich bekomme aber im August eine AR15 (Sonderanfertigung) also kann ich mir nur 2 Waffen in 6 Monaten holen, somit wäre ja schon eine weg.
Wenn ich nun die Nagant 1891/30 zurück gebe und mir die Nagant M39 geben lasse habe ich ja 2 Einträge und könnte mir die AR15 nicht holen (oder müsste ewig warten).

Denkt ihr das der Tausch auch als 1 Eintrag gewertet werden kann?

Re: 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:29
von rupi
(pack einen Deutschland Hinweis in den Themenbetreff damit deine deutschen Kollegen es leichter finden und ned 40 Österreicher fragen worum es geht ;) )

Re: 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:33
von oJo
Verstehe die Frage nicht, wenn du die Nugget zurückgibst und dafür eine Andere kriegst, hast du Schlussendlich nur eine Waffe.

Edit:
Ok, rupi hats aufgeklärt.

Re: DE 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:36
von Mr-Zylinder
Gibt es in Deutschland echt so eine Regelung, dass man in 6 Monaten nur 2 Waffen kaufen kann?

Re: DE 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:37
von ripper121
Ja aber in DE darf man nur 2 Waffen alle 6 Monate erwerben.
Das heist also ich habe die Nagant 1891 gekauft und eingetragen -> 1. Waffe in 6 Monaten
Dann tausche ich sie wegen defekt gegen die Nagant M39 -> 2. Waffe in 6 Monaten
Und dann wäre noch die AR15 im August -> 3. Waffe in 6 Monaten !!!Geht nicht!!!

§ 14 Absatz 2 WaffG:
"Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Hoffe das durch die Formulierung "in der Regel" eine Ausnahme gemacht wird.

Re: DE 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:53
von ripper121
So gute Nachricht, ich habe von meinem Landratsamt bestätigt bekommen das es in dem Fall eine Ausnahme gibt :)

Re: DE 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 12:18
von kwUAxx
Wollte eben schreiben das Dir das nur Dein SB beantworten kann,
da es da von Amt zu Amt durchaus verschiedene Interpretationen gibt.
Ging ja nun aber, zum Glück positiv für Dich genauso aus. :handgestures-thumbup:
Manche Behörden sind da durchaus zickig.....



@Mr-Zylinder
Ja, hier in D gibt es viele schöne und vor allem auch sinnvolle Regeln.
Das Ganze nennt sich Erwerbsstreckungsgebot
und soll wohl verhindern das man in Rage mal auf die schnelle ein komplettes Freikorps bewaffnet..... :clap:

:happy-cheerleadersmileygirl: :lol:

Re: DE 2/6 Regelung bei Reclamation

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 12:21
von ripper121
Ja mein SB lässt mit sich reden und ist wirklich sehr umgänglich.