DE 2/6 Regelung bei Reclamation
Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 11:28
Hallo
,
ich habe mir eine Mosin Nagant 1891/30 gekauft und am selben Tag eintragen lassen.
Ein Tag später war ich sie dann schießen.
Wo ich sie zuhause dann geputzt habe ist beim auseinander bauen aufgefallen das daran gepfuscht wurde, Schraube fest geschweißt.
Deswegen habe ich sie zum Händler zurück gebracht, dieser hat eine Nagant M39 welche er mir als austausch geben kann.
So weit ok.
Ich bekomme aber im August eine AR15 (Sonderanfertigung) also kann ich mir nur 2 Waffen in 6 Monaten holen, somit wäre ja schon eine weg.
Wenn ich nun die Nagant 1891/30 zurück gebe und mir die Nagant M39 geben lasse habe ich ja 2 Einträge und könnte mir die AR15 nicht holen (oder müsste ewig warten).
Denkt ihr das der Tausch auch als 1 Eintrag gewertet werden kann?

ich habe mir eine Mosin Nagant 1891/30 gekauft und am selben Tag eintragen lassen.
Ein Tag später war ich sie dann schießen.
Wo ich sie zuhause dann geputzt habe ist beim auseinander bauen aufgefallen das daran gepfuscht wurde, Schraube fest geschweißt.
Deswegen habe ich sie zum Händler zurück gebracht, dieser hat eine Nagant M39 welche er mir als austausch geben kann.
So weit ok.
Ich bekomme aber im August eine AR15 (Sonderanfertigung) also kann ich mir nur 2 Waffen in 6 Monaten holen, somit wäre ja schon eine weg.
Wenn ich nun die Nagant 1891/30 zurück gebe und mir die Nagant M39 geben lasse habe ich ja 2 Einträge und könnte mir die AR15 nicht holen (oder müsste ewig warten).
Denkt ihr das der Tausch auch als 1 Eintrag gewertet werden kann?