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Kompensator auf Halbautomat-Einstufungsbescheid notwendig?

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 10:36
von Dude72
Hallo,
Braucht es für einen Kompensator einen Einstufungsbescheid, ob das entsprechende Modell
auf einem Halbautomaten montiert sein darf?

Im speziellen Fall geht's um ein Steyr Aug und den
Clawgear Blast forward compensator.
Da der optisch doch recht anders als das Original ist möchte ich da keine Probleme bei einer Überprüfung eingehen.

Re: Kompensator auf Halbautomat-Einstufungsbescheid notwend

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 10:41
von BigBen
Dude72 hat geschrieben:Hallo,
Braucht es für einen Kompensator einen Einstufungsbescheid, ob das entsprechende Modell
auf einem Halbautomaten montiert sein darf?

Im speziellen Fall geht's um ein Steyr Aug und den
Clawgear Blast forward compensator.
Da der optisch doch recht anders als das Original ist möchte ich da keine Probleme bei einer Überprüfung eingehen.


Nein, solange das Ding eindeutige Kompensatoreigenschaften (Prallflächen minimal größer als Kaliberdurchmesser, Bohrungen und Schlitze um das Gas umzuleiten etc.) hat und kein reiner Mündungsfeuerdämpfer ist gibt es da keine Probleme und es kein Bescheid oder irgendwas nötig. Ich bezweilfe auch sehr stark das sowas den/die überprüfenden Beamten interessiert bzw. dass die etwas von einem MFD-Verbot auf HA wissen...aber das ist ein anderes Thema.

Re: Kompensator auf Halbautomat-Einstufungsbescheid notwend

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 11:24
von Dude72
Danke Dir!
:)