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Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 08:45
von Lost Fletcher
Frage an die Jaeger hier:
Ist es ueberhaupt moeglich fuer einen Deutschen, lange in Oesterreich wohnenden Staatsbuerger, Jungjaeger zu werden, respektive die Jagd in A auszuueben ohne vorher in D eine Jagdkarte erlangt zu haben ?
Mein Infostand: Mit Jahreskarte als deutscher Jaeger in A kein grosses Problem. Aber wenn man gar keine deutsche Jagdkarte machen kann, weil man nicht in D wohnt ?
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 08:53
von BigBen
Also ich bin selbst kein österreichischer Staatsbürger sondern (Beute-) Italiener und hab hier ohne Probleme die Jagdkarte machen können.
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 08:56
von Radetz
Sofer Wohnsitz oder Nebenwohnsitz in At kann er sich der Jungjägerprüfung stellen. Staatsbürgerschaft ist mW kein Kriterium
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Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 09:39
von Lost Fletcher
Na dann...Erweiterung der Frage:
Findet sich ein "Coach" fuer einen Jagd-Interessierten im Raum Kaisersteinbruch bis ins Burgenland, der absolut keine Erfahrung hat, nichts von Hochstandjagd und dem "Schnapsel-davor" haelt ?
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 10:55
von Lindenwirt
Ich verstehe die Frage nicht, die dt. Jagdkarte bringt dir in Ö gar nichts, die ist völlig irrelevant. Als Jagdgast benötigst du als Ausländer nicht einmal eine Jagdkarte wenn ich dich zb. in meine Jagd einlade. Ich muss nur dabei sein. Ein Österreicher müsste zumindest eine Jagdkarte besitzen. Macht auch Sinn, die österr. Jagdkarte hilft mir in Afrika ja auch nichts, da brauche ich auch kein österr. jagdrechtliches Dokument für eine Safari.
Selber kann du natürlich kein Revier pachten bzw. einen Jagderlaubnisschein für ein Revier in Ö erlangen wenn du keine Jagdkarte hast.
Edit: In Ö ist die Ansitzjagd die gängigste. Natürlich kann du auch pirschen, speziell in einem Bergrevier mit viel Wald mache ich das oft. Du wirst im Normalfall bei der Pirsch auch mehr Wild zu Gesicht bekommen als am Ansitz. Die höhere Ausbeute hast aber meiner Meinung nach am Ansitz, es nützt dir nichts wenn du durch den Wald pirscht und 70m vor dir ein Reh aufschreckst oder ein Alttier vorbeiziehen siehst und nicht einmal eine Auflage fürs Gewehr hast. Am Ansitz habe ich alles gerichtet, auch für einen weiteren Schuss, ich weiß ungefähr mit welchen Wild ich zu rechnen habe und kann es dort auch vernünftig bergen im Normalfall.
Nochmal Edit: Mein Kursleiter hat immer gesagt, "ein Revier ist schneller leergepirscht als leergeschossen", das kann ich in einem Hochwildrevier nur bestätigen. Das Rotwild ist extrem sensibel und wenn ich pirsche dann nur in gewissen Bereichen eine gewisse Zeit lang, dann lasse ich diesen Bereich wieder eine Zeit lang in Ruhe.
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:01
von BigBen
Lindenwirt hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht, die dt. Jagdkarte bringt dir in Ö gar nichts, die ist völlig irrelevant. Als Jagdgast benötigst du als Ausländer nicht einmal eine Jagdkarte wenn ich dich zb. in meine Jagd einlade. Ich muss nur dabei sein. Ein Österreicher müsste zumindest eine Jagdkarte besitzen. Macht auch Sinn, die österr. Jagdkarte hilft mir in Afrika ja auch nichts, da brauche ich auch kein österr. jagdrechtliches Dokument für eine Safari.
Selber kann du natürlich kein Revier pachten bzw. einen Jagderlaubnisschein für ein Revier in Ö erlangen wenn du keine Jagdkarte hast.
Das ist in Summe nicht richtig. Im benachbarten Ausland z.B. brauch ich sehr wohl eine gültige Jagdkarte aus einem anderen (EU?)-Land damit ich überhaupt eine Jagdgastkarte kriege. In AT ist da in vielen Bundeslände zwar offiziell nicht nötig - was aber normalerweise nötig ist ist der Nachweis einer entsprechenden bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung. Nun kriegt man aber eine Jagdhaftpflichtversicherung schwer ohne irgendeine Jagdausübungsberechtigung. In manchen Bundesländern wie z.B. Tirol ist auch das Vorhandensein einer "gültigen ausländischen Jagdberechtigung"
zwingende Vorraussetzung für die Ausstellung einer Jagdgastkarte.
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:06
von Lindenwirt
Hallo Ben,
möglicherweise ist es in anderen Bundesländern wieder anders, diese Unterschiede werde ich sowieso nie verstehen.
In OÖ jedenfalls braucht ein dt. Kollege keine dt. Jagdkarte. Das heißt er braucht gar kein Jäger zu sein um in meiner Anwesenheit (das ist der entscheidende Punkt) bei mir zu jagen. Ein Österreicher aber müsste eine gültige österr. Jagdkarte (und damit autom. die Versicherung) haben, d.h. da ist es ungleich strenger.
mfg
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:25
von BigBen
Lindenwirt hat geschrieben:Hallo Ben,
möglicherweise ist es in anderen Bundesländern wieder anders, diese Unterschiede werde ich sowieso nie verstehen.
In OÖ jedenfalls braucht ein dt. Kollege keine dt. Jagdkarte. Das heißt er braucht gar kein Jäger zu sein um in meiner Anwesenheit (das ist der entscheidende Punkt) bei mir zu jagen. Ein Österreicher aber müsste eine gültige österr. Jagdkarte (und damit autom. die Versicherung) haben, d.h. da ist es ungleich strenger.
mfg
Ich hab das Gesetz aber schon so verstanden, dass auch derjenige auf den die Gastjagdkarte ausgestellt wird ebenfalls eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung haben muss, egal woher er kommt. Und das ist meist nur mit irgendeiner andere gültigen Jagdkarte gegeben. Wäre interessiert wenn man das irgendwie verifizieren könnte.
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:26
von BigBen
Na gut eigentlich ist es relativ klar...zumindest laut HP der Landes OÖ
Der Bezirksjägermeister hat der oder dem Jagdausübungsberechtigten auf Antrag die auf ihren Namen lautenden Jagdgastkarten in gewünschter Anzahl auszustellen, wenn die oder der Jagdausübungsberechtigte für jede der beantragten Jagdgastkarten das Bestehen einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung nachweist.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/19718.htm
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:31
von gewo
BigBen hat geschrieben:Lindenwirt hat geschrieben:Hallo Ben,
möglicherweise ist es in anderen Bundesländern wieder anders, diese Unterschiede werde ich sowieso nie verstehen.
In OÖ jedenfalls braucht ein dt. Kollege keine dt. Jagdkarte. Das heißt er braucht gar kein Jäger zu sein um in meiner Anwesenheit (das ist der entscheidende Punkt) bei mir zu jagen. Ein Österreicher aber müsste eine gültige österr. Jagdkarte (und damit autom. die Versicherung) haben, d.h. da ist es ungleich strenger.
mfg
Ich hab das Gesetz aber schon so verstanden, dass auch derjenige auf den die Gastjagdkarte ausgestellt wird ebenfalls eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung haben muss, egal woher er kommt. Und das ist meist nur mit irgendeiner andere gültigen Jagdkarte gegeben. Wäre interessiert wenn man das irgendwie verifizieren könnte.
uns wurde es im jagdkurs so wie untenstehend erklaert
wenn wohnsitz in oesterreich darf man sich ohne dokument nicht mit einer waffe in einem jagdgebiet aufhalten
d.h. "gewehrtragen" fuer den paechter wenn man ins reviert mitgeht ist wildern
selbst das fuehren eines femen jagdhundes in einem revier ohne eine jagdgastkarte zu besitzen gilt (auch ohne mitnahme einer waffe) fuer einem oesterreicher als wildern
egal ob der paechter dabei ist oder nicht
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:40
von Lindenwirt
BigBen hat geschrieben:Na gut eigentlich ist es relativ klar...zumindest laut HP der Landes OÖ
Der Bezirksjägermeister hat der oder dem Jagdausübungsberechtigten auf Antrag die auf ihren Namen lautenden Jagdgastkarten in gewünschter Anzahl auszustellen, wenn die oder der Jagdausübungsberechtigte für jede der beantragten Jagdgastkarten das Bestehen einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung nachweist.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/19718.htm
Hallo Ben,
das ist einfach deppert formuliert.
Die Jagdhaftpflichtversicherung hast du in OÖ automatisch beim Bezahlen der Jagdgastkarte inkludiert. Damit ist die Versicherung gegeben. Eine dt. Versicherung nützt dir gar nichts.
Nochmal, in OÖ darf ich einen dt. Bekannten zu mir in die Jagd einladen, auch wenn dieser keine dt. Jagdkarte hat.
EDIT:
Hier noch einmal die Voraussetzungen: (von deinem Link)
•Besitz einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
oder Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs und Vollendung des 18. Lebensjahres
•entrichtete Jagdhaftpflichtversicherungsprämien
mfg
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:43
von BigBen
Ok das macht Sinn...ich wusste nicht dass man mit Jagdgastkarte und der damit verbunden Gebühr dann quasi versichert ist!
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:49
von Lindenwirt
Ist genau wie mit der Jagdkarte. Wenn du den Mitgliedsbeitrag bezahlst bist du autom. wieder ein Jagdjahr versichert.
Ein Jäger aus NÖ wäre bei mir auch nicht versichert, es muss genauso eine Jagdgastkarte lösen um in OÖ versichert zu sein. Ist er öfters in OÖ jagdlich unterwegs zahlt es sich auch aus wenn er überhaupt eine zusätzliche oberösterreichische Jagdkarte löst, so geschehen bei 2 Bekannten von mir. Damit sind sie natürlich dann auch wieder versichert.
@Threadersteller: Sorry für Offtopic

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:55
von BigBen
Noch ein schneller Einspruch von mir: die Jagdhaftplicht des NÖLJV gilt in ganz Europa und nicht nur in NÖ. Das heisst versicherungstechnisch sollte die ausreichen!
Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 12:02
von Hane
in NÖ muss ein EU-Bürger oder Schweizer auch ein jagrechtliches Dokument aus dem Heimatland haben, andere Ausländer müssen zusätzlich zu dem Nachweis, dass sie im Heimatland jagen dürfen noch eine Versicherung nachweisen.
Wenn das in OÖ auch ohne fremde Jagdkarte geht, ist das bedenklich für mich.
Das von Gewo gepostete kann ich mir nicht vorstellen. Dann gäbe es weder Bixnspanner noch Hundeführer ohne Jagdkarte und das glaube ich nicht.