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2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 19:16
von Clemens
Ich weiß der Titel ist nicht sehr Aussagekräftig aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen.
Und zwar es geht darum. Ich besitze eine Walther gsp expert .22 lr und eine Walther gsp .32 s&w. Also zwei Plätze auf meiner wbk.
Hab heute mit meiner Behörde gesprochen ob es möglich wäre die 32 als Wechselsystem, also als Zubehör zur 22 er anzumelden. Antwort war ja, aber ich muss alle Waffenrelevanten Teile abgeben bis auf das wechselsystem. Soweit so gut.
Dass man dafür die Waffenrelevanten Teile abgeben muss ist mir klar.
Meine Frage ist nun folgende. welche Teile " muss " ich genau abgeben???
Reicht es nur das Griffstück ab zugeben oder muss auch der Abzug und der Formgriff abgegeben werden

Wäre eigentlich schade drum, da man ja Beides als Ersatzteillager nutzen könnte.
Mir geht's jetzt weniger um den Platz den ich dadurch gewinne als um die Aussicht alle bewerbe mit ein und dem selben Griff und der selben Abzugscharakteristik bestreiten zu können.

Vielleicht hatten wir so einen Fall hier schon mal und ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 19:19
von gewo
Clemens hat geschrieben:Ich weiß der Titel ist nicht sehr Aussagekräftig aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen.
Und zwar es geht darum. Ich besitze eine Walther gsp expert .22 lr und eine Walther gsp .32 s&w. Also zwei Plätze auf meiner wbk.
Hab heute mit meiner Behörde gesprochen ob es möglich wäre die 32 als Wechselsystem, also als Zubehör zur 22 er anzumelden. Antwort war ja, aber ich muss alle Waffenrelevanten Teile abgeben bis auf das wechselsystem bei der Behörde abgeben. Soweit so gut.
Dass man dafür die Waffenrelevanten Teile abgeben muss ist mir klar.
Meine Frage ist nun folgende welche Teile " muss " ich genau abgeben???
Reicht es nur das Griffstück ab zugeben oder muss auch der Abzug und der Formgriff abgegeben werden

Wäre eigentlich schade drum, da man ja Beides als Ersatzteillager nutzen könnte.
Mir geht's jetzt weniger um den Platz den ich dadurch gewinne als um die Aussicht alle bewerbe mit ein und dem selben Griff und der selben Abzugscharakteristik bestreiten zu können.

Vielleicht hatten wir so einen Fall hier schon mal und ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke


es gibt keine waffenrelevanten teile ausser dem wechselsystem

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 19:38
von Clemens
Das heißt ich kann mir die 32 er, die ja eine eigenständige Waffe ist ohne weiteres als Zubehör eintragen lassen, ohne irgendwelche Teile abgeben zu müssen.

Kann ich mir so nicht wirklich vorstellen.

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 20:05
von Lagavulin
Nein. Im wesentlichen gibst du das Griffstück ab, sofern der Rest mit dem anderen Griffstück einwandfrei funktioniert. Nur ist das Griffstück in Österreich waffenrechtlich eben nicht relevant, soweit ich informiert bin.

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 20:48
von Glock1768
zu einer anderen Kombi ...
d.h, ich könnte mir ein griffstück einer Glock holen (für die wbk nicht relevant wenn richtig verstanden) ein .22 wechselsystem zu einer meiner Glocks als Zubehör eintragen lassen und diese beiden Teile zu einer neuen Waffe kombinieren ohne einen Platz zu benötigen????
kann ich mir nicht vorstellen ...

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 20:53
von johnbond01
Glock1768 hat geschrieben:zu einer anderen Kombi ...
d.h, ich könnte mir ein griffstück einer Glock holen (für die wbk nicht relevant wenn richtig verstanden) ein .22 wechselsystem zu einer meiner Glocks als Zubehör eintragen lassen und diese beiden Teile zu einer neuen Waffe kombinieren ohne einen Platz zu benötigen????
kann ich mir nicht vorstellen ...
ja besitzen darfst du die Teile so. Wenn du sie aber zusammenbaust und dann 2 Waffen hast: Adieu Zuverlässigkeit.

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 21:01
von IT Guy
Wenn es ned um den WBK-Platz geht, warum nicht einfach beim Bewerb das gewünschte Griffstück verwenden??

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 21:13
von Clemens
IT Guy hat geschrieben:Wenn es ned um den WBK-Platz geht, warum nicht einfach beim Bewerb das gewünschte Griffstück verwenden??



Bis jetzt war das auch meine Vorgehensweise.
Aber natürlich denke ich auch an den Platz den ich mehr oder weniger verschenke :)

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 11:32
von Stickhead
Glock1768 hat geschrieben:zu einer anderen Kombi ...
d.h, ich könnte mir ein griffstück einer Glock holen (für die wbk nicht relevant wenn richtig verstanden) ein .22 wechselsystem zu einer meiner Glocks als Zubehör eintragen lassen und diese beiden Teile zu einer neuen Waffe kombinieren ohne einen Platz zu benötigen????
kann ich mir nicht vorstellen ...


Es ist zwar (außerhalb von behördlich genehmigten Schießstätten => § 14 WaffG) unzulässig, es gibt aber praktisch derzeit keine rechtliche Handhabe dagegen. Hab ich mal irgendwo gelesen.

Re: 2 eigenständige Waffen. Eintrag Zubehör Frage.

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 11:51
von Lagavulin
Stimmt, es ist nicht zulässig, wenn 2 WS auf 2 Waffen zusammengebaut verwahrt oder transportiert werden. Nur auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist es m.W.n. erlaubt.

Es wäre sogar zulässig, dass du alles gemeinsam verwahrst, solange nur 1 WS zu einer Waffe zusammengebaut ist. Die zu erwartende Diskussion mit dem Beamten bei der Verwahrungskontrolle will sich aber niemand antun und so verwahrt man das eventuell zusätzlich vorhandene Griffstück wo anders.

Du kannst 2 Dutzend Griffstücke haben - es darf nur 1 WS zusammengebaut sein.

Ich wurde diesbezüglich hier schon ausführlich aufgeklärt.