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Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 00:51
von masterman04
Bin momentan noch unter der 20 Stück Grenze bei meinem Hauptwohnsitz, wollte aber mal klar stellen, ob Luftdruckwaffen ebenso unter die Stückzahlbeschränkung (§41 (1) WaffG) fallen würden oder nicht? Geht dann ja oft schneller als gedacht...
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 11:15
von gewo
masterman04 hat geschrieben:Bin momentan noch unter der 20 Stück Grenze bei meinem Hauptwohnsitz, wollte aber mal klar stellen, ob Luftdruckwaffen ebenso unter die Stückzahlbeschränkung (§41 (1) WaffG) fallen würden oder nicht? Geht dann ja oft schneller als gedacht...
Ja
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 13:51
von Glock1768
ja, leider ...
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 14:00
von psav
Echt jetzt, die werden ja nicht registriert!?
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 14:02
von gewo
psav hat geschrieben:Echt jetzt, die werden ja nicht registriert!?
hat damit doch nixzu tun
geschoss -> durch lauf -> somit schusswaffe
minderwirksame sind in dieser bestimmung nicht ausgenommen
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 14:03
von rupi
psav hat geschrieben:Echt jetzt, die werden ja nicht registriert!?
Schusswaffen werden auch nicht auf Wohnsitze registriert
sondern auf eine Person
die Registrierung an sich bedeutet ja auch nicht dass du sie auf deinem Hauptwohnsitz (welcher im ZWR angeführt ist) lagerst
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 18:34
von savage3000
Sorry für OT aber müssen nicht gewissen LG Kaliber auch ins ZWR? > xy?
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 18:35
von gewo
savage3000 hat geschrieben:Sorry für OT aber müssen nicht gewissen LG Kaliber auch ins ZWR? > xy?
ja
ab 6mm
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 20:37
von Hane
Altbestand Kat. D ist auch nicht registriert, zählt aber auch dazu.
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: So 11. Sep 2016, 22:00
von GSchoenbauer
Zitat aus dem Waffengesetz:
§ 45. Auf .... 3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO.-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt ......... sind lediglich die § 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden
der §41
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer größeren Zahl von Schußwaffen
fällt da ausdrücklich NICHT darunter.
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 06:45
von hasgunz
Hätte mich jetzt auch stark gewundert.
Lg
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 09:57
von Stickhead
Nehmts euch bitte ein Beispiel an GSchoenbauer - danke
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 20:18
von Glock1768
jepp, da hast recht
wieder was (beruhigendes) gelernt ...
Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)
Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 23:22
von gewo
stimmt
wenn luftdruckwaffe unter 6mm kaliber dann nicht in der stueckzahlregelung ...