Herausfinden ob Waffenverbot besteht
Verfasst: Di 1. Nov 2016, 09:14
Wertes Forum,
vor 10 Jahren stand ich wegen einer relativen Lappalie vor Gericht und wurde im Sinne der Anklage zwar freigesprochen da es sich um Notwehr handelte (ich konnte die Angreifer mit Pfefferspray abwehren), aber unbedachterweise habe ich ihnen währenddessen auch halb im Scherz und halb im Zorn mit einen zweiten Popoloch gedroht - was mir neben meinem Freispruch leider auch ein gerichtliches Waffenverbot eingehandelt hat.
Allerdings wurde mir dieses vom Richter nur mündlich erteilt, ohne dass ich dafür einen schriftlichen Bescheid erhalten hätte. In meinem einwandfreien Leumund steht auch nichts von einem Waffenverbot, vielleicht ist das aufgrund des Freispruchs auch irgendwie untergegangen. Damals war mir das noch egal da ich sowieso keine Waffen besaß und mich auch nicht wirklich dafür interessierte, aber mittlerweile würde ich meine Freunde gerne einmal auf den Schießstand begleiten. Ich würde deshalb nun gerne
1) überprüfen lassen ob das Waffenverbot überhaupt noch besteht und falls ja
2) einen Antrag zur Aufhebung desselben stellen.
Die Frage ist nun:
1) kann ich diese Information auf jeder Polizeiwachstube einholen, oder muss ich dafür an einen besonderen Ort pilgern
2) muss ich den Antrag bei dem Gericht wo die Verhandlung stattfand stellen, oder auf der nächstbesten Wachstube?
Mittlerweile bin ich ja doch schon älter, reifer und auch ernster geworden und möchte daher nicht mehr länger der einzige in meinem Freundeskreis sein der sich nicht sicher ist ob er auf den Schießstand darf.
Reinen Tisch machend,
WongFeiHu
vor 10 Jahren stand ich wegen einer relativen Lappalie vor Gericht und wurde im Sinne der Anklage zwar freigesprochen da es sich um Notwehr handelte (ich konnte die Angreifer mit Pfefferspray abwehren), aber unbedachterweise habe ich ihnen währenddessen auch halb im Scherz und halb im Zorn mit einen zweiten Popoloch gedroht - was mir neben meinem Freispruch leider auch ein gerichtliches Waffenverbot eingehandelt hat.
Allerdings wurde mir dieses vom Richter nur mündlich erteilt, ohne dass ich dafür einen schriftlichen Bescheid erhalten hätte. In meinem einwandfreien Leumund steht auch nichts von einem Waffenverbot, vielleicht ist das aufgrund des Freispruchs auch irgendwie untergegangen. Damals war mir das noch egal da ich sowieso keine Waffen besaß und mich auch nicht wirklich dafür interessierte, aber mittlerweile würde ich meine Freunde gerne einmal auf den Schießstand begleiten. Ich würde deshalb nun gerne
1) überprüfen lassen ob das Waffenverbot überhaupt noch besteht und falls ja
2) einen Antrag zur Aufhebung desselben stellen.
Die Frage ist nun:
1) kann ich diese Information auf jeder Polizeiwachstube einholen, oder muss ich dafür an einen besonderen Ort pilgern
2) muss ich den Antrag bei dem Gericht wo die Verhandlung stattfand stellen, oder auf der nächstbesten Wachstube?
Mittlerweile bin ich ja doch schon älter, reifer und auch ernster geworden und möchte daher nicht mehr länger der einzige in meinem Freundeskreis sein der sich nicht sicher ist ob er auf den Schießstand darf.
Reinen Tisch machend,
WongFeiHu