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Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 22:35
von Hermann
Hallo !

Hat jemand Erfahrung mit einem Rotpunktvisier ? Hätte gerne
gewußt wie weit so ein Rotpunktvisier leuchtet.
Bzw. bis auf welche Entfernung kann man den Punkt noch brauchbar sehen ?


lg

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 22:41
von gewo
Hermann hat geschrieben:Hallo !
Hat jemand Erfahrung mit einem Rotpunktvisier ? Hätte gerne
gewußt wie weit so ein Rotpunktvisier leuchtet.
Bzw. bis auf welche Entfernung kann man den Punkt noch brauchbar sehen ?
lg


hi

rotpunktvisier: (doctorsight ect) projeziert einen roten punkt IN DIE LINSE der optik

laser: erzeugt einen laserstrahl dessen auftreffpunkt am objekt leuchtet, meist rot oder gruen

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 22:43
von icemann221
Kann es ein das du Rotpunktvisier mit Laser verwechselst?!?!?!

Das Rotpunktvisier ist auf der Waffe montiert und spiegelt dir einen roten Punkt auf eine Reflxionsfläche auf den du dann siehst.

Das Laservisier oder Laser projiziert einen Punkt auf das Ziel. Wenn du das meinen solltest so kommt es sehr stark auf das Umgebungslicht und die intensität des Lasers und die Punktgrösse an. Aber bei den bei uns erlaubten Laserklassen ist an einem hellen Sonnenreichen Tag bei etwa 25m ende. Desto schwächer das Umgebungslicht desto besser ist die erkennbarkeit, aber mehr als 50m ist nicht wirklich drinnen.

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 23:32
von buckshot
icemann221 hat geschrieben: Aber bei den bei uns erlaubten Laserklassen ist an einem hellen Sonnenreichen Tag bei etwa 25m ende. Desto schwächer das Umgebungslicht desto besser ist die erkennbarkeit, aber mehr als 50m ist nicht wirklich drinnen.


das mag für rote laser stimmen - einen grünen siehst du bei tageslicht mit freiem auge auf zb einer hausmauer in 200m entfernung immer noch sehr deutlich.

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 23:44
von gewo
icemann221 hat geschrieben:...Aber bei den bei uns erlaubten Laserklassen ...


hi

quelle?

ich glaube mich zu erinneren dass sie wegen dem thema eh alle ganz hervig sind bei den behoerden weil es eben KEINE reglementierungen betreffend der laser in oesterreich gibt

sie haben das angeblich jetzt vor kurzem auf die schnelle ueber die einfuhrbestimmungen gefixt, aber das ist natuerlich nur ein soft-fix, denn die teile die schon hier sind die sind legal

oder gibt es da jetzt schon entsprechende bestimmungen ueber den besitz der powerlaser?

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 07:52
von icemann221
Soweit mir bekannt ist gibt es in Österreich eine beschränkung der Laserklassen für bestimmte zwecke (Pointer, Lichtschranken usw) ich bin aber was das angeht nicht wissend! Ich vermeide es immer in einen Laser direkt hinein zu sehen 8-)

MIt grünen (sowhl als auch :shifty: ) habe ich noch nicht gearbeitet aber da der Punkt bei 200m doch schon recht groß sein wird und das Ding wahrscheinlich auf einer KW (auf LW ist es ja PFUI PFUI :whistle: ) montiert ist, ist die Anwendung auf solch eine Distanz recht fragwürdig.

Für mich persönlich ist die anwendung eines Lasers für kruze CQB Distanzen die einzige richtige anwendung alles andere ist aufgrund der Ballistik schon zu unpräzise und unsicher. Und was ein Scharfschütze mit einem Laser anfängt erschließt sich mir persönlich nicht da dieser seine Stellung ja verrät und auf jeden Meter Distanz je nach Montage an der Waffe den Haltepunkt verändert.

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 08:08
von Hermann
Danke.

Also das Rotpunktvisier ersetzt das Fadenkreuz. Da sieht man durch ein Glas.
Der Laserpointer leuchtet direkt aufs Ziel, da schaut man nicht durch ein Glas,
den schaltet man ein. Den Laserpointer gibt es in rot und grün.

Stimmt das ?

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 08:46
von Ticket
gewo hat geschrieben:hi

quelle?


321. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
über das Inverkehrbringen von Laserpointern (LaserpointerV)
Auf Grund des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:
§ 1. Laserpointer im Sinne dieser Verordnung sind handgeführte Lasergeräte zur Projektion eines
Lichtzeichens.
§ 2. (1) Laserpointer, die zur Abgabe an Letztverbraucher bestimmt sind, müssen den Laserklassen 1
oder 2 gemäß ÖNORM/ÖVE EN 60825-1 + A11:1997-06 „Sicherheit von Laser-Einrichtungen, Teil 1:
Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien“ vom 1. Juni 1997 entsprechen.
(2) Die Beschilderung von Laserpointern gemäß Abs. 1 ist entsprechend den Bestimmungen der
ÖNORM/ÖVE EN 60825-1 + A11:1997-06 in deutscher Sprache vorzunehmen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1999 in Kraft.

Ticket

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 09:53
von doc steel
Hermann hat geschrieben:Danke.

Also das Rotpunktvisier ersetzt das Fadenkreuz. Da sieht man durch ein Glas.
Der Laserpointer leuchtet direkt aufs Ziel, da schaut man nicht durch ein Glas,
den schaltet man ein. Den Laserpointer gibt es in rot und grün.

Stimmt das ?


korrekt!

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 10:27
von Schnittbrot
icemann221 hat geschrieben:[...] aber da der Punkt bei 200m doch schon recht groß sein wird und das Ding wahrscheinlich auf einer KW (auf LW ist es ja PFUI PFUI :whistle: ) montiert ist, ist die Anwendung auf solch eine Distanz recht fragwürdig.[...]
Zwar habe ich es nicht ausprobiert, aber der Vorteil eines Lasers ist ja, dass die Punktgröße über die Distanz gleich bleibt (zumindest, SOLLTE das so sein). Allerdings nimmt natürlich die Beleuchtungsstärke mit der Entfernung ab, da Partikel in der Luft (Staub, Feuchtigkeit) Teile des Lichts "wegnehmen".
Auf einer LW ist ein Laser sehr wohl erlaubt, allerdings kein Licht, das als Beleuchtung dient (= Zielausleuchtung).

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 11:09
von buckshot
Schnittbrot hat geschrieben: Zwar habe ich es nicht ausprobiert, aber der Vorteil eines Lasers ist ja, dass die Punktgröße über die Distanz gleich bleibt (zumindest, SOLLTE das so sein).


grob richtig, sollte so sein - stimmt aber praktisch nicht ganz . die punktgröße nimmt tatsächlich etwas zu (licht wird gebündelt, es kann dabei aber auch überstrahlen....)
meist ist eine punktgröße auf eine bestimmte distanz angegeben. die von mir erwähnten 200m sollten nur veranschaulichen, dass man einen grünen laser sehr gut und weit bei tageslicht sehen kann. dass es auf einer kw keinen sinn macht auf diese distanz zu schießen ist selbsterklärend. die tats. verwendung auf lw wie in den alten filmen in denen plötzlich ein roter punkt auf dem ziel auftaucht sind aus taktischer sicht tasächlich fragwürdig...- erlaubt ist es jedenfalls (könnte ich mir zb auf einer riegel- oder nachsuchewaffe gut vorstellen...)

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 12:18
von icemann221
OK dann sind meine Infos wohl falsch wenns auf LW doch erlaubt ist na dann wird schon aufs AUG-Z montiert auf zum QCB :dance:

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 12:43
von Vintageologist
icemann221 hat geschrieben:MIt grünen (sowhl als auch :shifty: ) habe ich noch nicht gearbeitet aber da der Punkt bei 200m doch schon recht groß sein wird und das Ding wahrscheinlich auf einer KW (auf LW ist es ja PFUI PFUI :whistle: ) montiert ist, ist die Anwendung auf solch eine Distanz recht fragwürdig.


Laser sind auf LW auch legal! Laser sind KEINE Scheinwerfer, die zum ausleuchten des Ziels dienen, sondern lediglich Zielhilfen.

Ich glaub jeder größere Waffenhändler hat in der Auslage zumindest eine LW mit Laser drauf stehen :mrgreen:

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 14:27
von Revierler_old
Definitiv legal auf Langwaffen.

Re: Wie weit leuchtet so ein Rotpunkvisier ?

Verfasst: So 19. Dez 2010, 23:58
von gewo
Ticket hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:hi

quelle?


321. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten ..


hi

tatsaechlich...

danke