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Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mo 14. Nov 2016, 14:36
von Robiwan
Scharfe Mun darf nicht ohne Weiteres versendet werden, so viel weiß ich schon. Wie sieht es aber mit Schreckschuss Munition aus?
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mo 14. Nov 2016, 14:37
von Revierler_old
Knallpatronen sind keine Munition.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mo 14. Nov 2016, 14:42
von Robiwan
Revierler hat geschrieben:Knallpatronen sind keine Munition.
Danke!
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mo 14. Nov 2016, 14:59
von Stickhead
Prinzipiell darf auch scharfe Munition versendet werden. Es ist aber Gefahrgut und daher von den meisten Transporteuren ausgeschlossen. Waffenrechtlich ist der Versand von Munition nicht geregelt. Lediglich in § 50 Abs 2 der Gewerbeordnung ist der Versandhandel von Waffen und Munition ausgeschlossen. Diese Norm ist aber nur auf Gewerbetreibende und nicht auf Privatpersonen anzuwenden.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mo 14. Nov 2016, 16:14
von Robiwan
Hab noch was gefunden: Munitionsversand mit Österreichischer Post möglich!
Es gibt eine spezifische Ausnahme für Handfeuerwaffen-Munition (unter Auflagen), Seite 12!
https://www.post.at/downloads/146_POST_FOLDER_GEFAHRGUT_Gefaehrliche-Gueter_RZ2-WEB.pdf?1479135797
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 00:00
von ebner33
Sehr interessant!
Kann hierzu jemand etwas sagen?
Somit scheint der Munitionsversand zwischen Privatpersonen ja doch möglich zu sein?
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 14:36
von kingharald
Sicher ist das erlaubt, was glaubt ihr wie das Beschußamt die Muni von ihren Kunden bekommt?
Schicke meine immer da hin.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 23:17
von quildor82
Ist per Post definitiv verboten !
Klasse 1 ist V E R B O T E N
Munition ist klasse 1.4 (soweit ich mich erinnere)
Jegliche ARt von Munition (auch Knall oder Schreckschuss)fällt ins Pyrotechnische und ist somit verboten.
Wer keine Ahnung hat soll hier bitte keine Unwahrheiten verbreiten und eventuell Schützenkollegen reinreiten.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 23:41
von kingharald
Ruf am Beschussamt Süssenbrunn an.
Wennst denen auch nicht glaubst.....
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 00:05
von howa308
https://www.post.at/geschaeftlich_versenden_logistik_loesungen_logistikleistungen_sensible_gueter.phphttps://www.post.at/downloads/146_POST_FOLDER_GEFAHRGUT_Gefaehrliche-Gueter_RZ2-WEB.pdf?1490223088Kontakt Gefahrgut:
post@g-mayer.atAus dem Post Gefahrgut Folder (Seite 12)
Erlaubt
In „Begrenzten Mengen“ verpackte gefährliche Güter nach Kapitel 3.4 ADR (ausgenommen solche, die unter die
ausdrücklich verbotenen Güter im Postversand fallen). (siehe Zusatzbestimmungen und weitere Informationen)
Munition für Handfeuerwaffen nach UN 0012 und 0014 sowie UN 0055, sofern die Vorschriften der ADR-Unterabschnitte 4.1.1 und 4.1.5 erfüllt werden. Die Bruttomasse darf 20 kg nicht überschreiten.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 06:19
von Exitus
quildor82 hat geschrieben:Ist per Post definitiv verboten !
Klasse 1 ist V E R B O T E N
Munition ist klasse 1.4 (soweit ich mich erinnere)
Jegliche ARt von Munition (auch Knall oder Schreckschuss)fällt ins Pyrotechnische und ist somit verboten.
Wer keine Ahnung hat soll hier bitte keine Unwahrheiten verbreiten und eventuell Schützenkollegen reinreiten.
Sehr richtig, aber bitte halte dich auch selber daran.
Schau dir mal den Beitrag von howa308 an.
Greetings Oliver
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 08:08
von Herakles
des is erlaubt.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 10:04
von ebner33
Ich denke der Eintrag in den Post AGB's ist eindeutig!
Somit ist das Märchen dass Versand von Munition zwischen Privatpersonen verboten ist,endlich wiederlegt!
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 11:10
von bino71
Ja und dann kommen wieder welche und lesen nicht und ignorieren die Post AGB.
Re: Frage zu Munitionsversand
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 12:43
von rupi
Leute ihr müssts unterscheiden zwischen gewerblichen Versandhandel, Versand und privaten Versandhandel