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Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 10:08
von RcL
Hallo, hätte da mal eine hypothetische Frage.

Es gibt ja Waffen der Kat. A, welche jedoch für diejenigen, die sie bei Inkrafttreten des Verbots bereits besaßen, legal blieben. D.h. jemand der vor dem Verbot z.B. eine Vorderschaftsrepetierflinte besaß, darf sie auch weiterhin behalten. Er dürfte halt nur keine neue mehr erwerben.

Könnte eine solche Person ihre Flinte nun beim Händler auf Depot legen bzw. könnte er sie dann auch wieder abholen? Oder würde hier das Verbot greifen und die Waffe dürfte nicht mehr ausgehändigt werden?

Hab versucht das schnell via Google beantwortet zu bekommen, aber wurde leider nicht fündig :think:

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 11:00
von hasgunz
Bin kein Experte, gib nur meinen Senf dazu:

Was ich so weiß sind die meisten Händler nur berechtigt Nicht-Kriegsmaterial (außer FMJ) zu verkaufen / handeln.

Für Kat. A brauchst als Gewerbetreibender eine eigene Genehmigung (?).

Bin mir aber auch net sicher, da der Gewo glaub ich schon ein paar VSRF gekauft hat.

Lg

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Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 11:03
von gewo
RcL hat geschrieben:Hallo, hätte da mal eine hypothetische Frage.
Es gibt ja Waffen der Kat. A, welche jedoch für diejenigen, die sie bei Inkrafttreten des Verbots bereits besaßen, legal blieben. D.h. jemand der vor dem Verbot z.B. eine Vorderschaftsrepetierflinte besaß, darf sie auch weiterhin behalten. Er dürfte halt nur keine neue mehr erwerben.
Könnte eine solche Person ihre Flinte nun beim Händler auf Depot legen bzw. könnte er sie dann auch wieder abholen? Oder würde hier das Verbot greifen und die Waffe dürfte nicht mehr ausgehändigt werden?
Hab versucht das schnell via Google beantwortet zu bekommen, aber wurde leider nicht fündig :think:


warum sollte man sie auf depot legen wollen?
depot heisst es aendert sich der eigentuemer
damit ist die kat A berechtigung - meiner meinung nach - weg
es sie denn du machst dir mit deiner zustaendigen behoerde irgendwas aus
aber du kannst sie bei haendlern, die die berechtigung dazu haben (wie zb bei uns) in verwahrung geben, das sollte gehen ... ohne depot .... ohne eigentuemeraenderung .... ich denke das ist moeglich ...... muesste ich auch mal mit meiner behoerde quatschen .... denn die verpflichtung nach sechs wochen umzumelden gilt soweit mir bekannt nur fuer kat C bzw kat D ......

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 11:07
von gewo
hasgunz hat geschrieben:Für Kat. A brauchst als Gewerbetreibender eine eigene Genehmigung (?).
Bin mir aber auch net sicher, da der Gewo glaub ich schon ein paar VSRF gekauft hat.


ja, wir kaufen laufend pump-guns an

aber das eine (verbotene waffen) hat nichts mit dem anderen (militaerische waffem) zu tun
ist zwar beides kat A, aber es sind zwei paar schuhe
anderes gesetz
andere aufsichtbehoerden usw

mit einer unserer firmen haben wir zwar auch eine militaerische handelberechtigung
die braucht normal aber kein mensch
wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 12:45
von Promo
Hinsichtlich der Ausgangsfrage: hat der Besitzer eine WBK, welche dezidiert auf diese Waffe eingeschränkt wurde. Nachdem diese in der WBK nirgendwo zeitlich beschränkt wurde, wäre es theoretisch möglich diese einem Händler zu überlassen, und dieser es dann später wieder "zurückzuverkaufen". Es stellt sich nur die Frage wozu. Wenn in der Zwischenzeit die WBK eingezogen wird, ist die Frage ob diese vollumfänglich mit allen Berechtigungen zurückgegeben wird, oder ob man in der Zwischenzeit dann die Berechtigung für die Pumpgun entzieht (weil man den Bestandsschutz ja verwirkt hat, weil man ja den Bestand abgegeben hat. Würde man die Waffe für die Dauer des temporären Entzuges bei der Behörde hinterlegen, so hätte man auf den Besitz ja nicht verzichtet, insofern könnte man hier die Angelegenheit anders sehen).

Und Gerhard, Kriegsmaterial sehe ich anders. Zumindest was sammlerische Waffen angeht, gibt es da durchwegs Berechtigungen und auch einen großen Markt dafür, wenngleich dieser hauptsächlich im Ausland zu finden ist. Als Händler aber durchwegs interessant.

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 12:57
von gewo
Promo hat geschrieben:Und Gerhard, Kriegsmaterial sehe ich anders. Zumindest was sammlerische Waffen angeht, gibt es da durchwegs Berechtigungen und auch einen großen Markt dafür, wenngleich dieser hauptsächlich im Ausland zu finden ist. Als Händler aber durchwegs interessant.


naja, da hast du wohl recht
ich habe den bereich jedenfalls nicht im fokus derzeit .....

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 13:01
von Promo
Problem ist eh eher da an die Ware zu kommen, und alltäglich ist das Geschäft ja auch nicht. Insofern..

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 16:05
von RcL
Um auch mal aufzuklären: Ich frage, weil ich die WBK noch nicht lange habe, d.h. 2 Plätze. Belegt mit einer Pistole und einem Kleinkaliber M4.

Sollte die EU ihren neuesten Gehirnfurz durchbekommen, möchte ich vorher ein OA15 kaufen. Da ich das M4 aber nicht einfach weggeben will, sollte es denn verboten werden (denn ausschauen tuts ja wie ein AR15), hätte ich das dann auf Depot gelegt.....

Daher auch die hypothetische Frage. Es steht ja noch nix fest, so würde aber mein Plan im Fall der Fälle aussehen. Sofern das eben überhaupt möglich ist.

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 16:13
von gewo
RcL hat geschrieben:Um auch mal aufzuklären: Ich frage, weil ich die WBK noch nicht lange habe, d.h. 2 Plätze. Belegt mit einer Pistole und einem Kleinkaliber M4.

Sollte die EU ihren neuesten Gehirnfurz durchbekommen, möchte ich vorher ein OA15 kaufen. Da ich das M4 aber nicht einfach weggeben will, sollte es denn verboten werden (denn ausschauen tuts ja wie ein AR15), hätte ich das dann auf Depot gelegt.....

Daher auch die hypothetische Frage. Es steht ja noch nix fest, so würde aber mein Plan im Fall der Fälle aussehen. Sofern das eben überhaupt möglich ist.


eine waffe "auf depot" bedeutet du bist nicht mehr der eigentümer der waffe
wenn der verkauf dieser waffenart nicht mehr zulaessig ist, ist auch die rueckausfolgung unmoeglich

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 16:20
von Jo_Kux
RcL hat geschrieben: d.h. 2 Plätze. Belegt mit einer Pistole und einem Kleinkaliber M4.

Warum legst nicht deine Pistole auf Depot?

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 16:29
von piefke
Warum nimmst du das kk nicht als ws zum oa 15
Sollte beim chiappa ja möglich sein. Walther Colt m 4 ?? Gute Frage .....

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 17:47
von masterman04
gewo hat geschrieben:wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen


Rein aus neugier: wie dürfen die jeweiligen Firmen dann dir das KM (in deinem erwähnten Fall Hartkerngeschosse) dann abkaufen? Benötigen diese Firmen dann eine eigene Genehmigung für den Erwerb?

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 17:47
von rupi
masterman04 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen


Rein aus neugier: wie dürfen die jeweiligen Firmen dann dir das KM (in deinem erwähnten Fall Hartkerngeschosse) dann abkaufen? Benötigen diese Firmen dann eine eigene Genehmigung für den Erwerb?

eh klar

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 18:37
von gewo
rupi hat geschrieben:
masterman04 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen


Rein aus neugier: wie dürfen die jeweiligen Firmen dann dir das KM (in deinem erwähnten Fall Hartkerngeschosse) dann abkaufen? Benötigen diese Firmen dann eine eigene Genehmigung für den Erwerb?

eh klar


logisch

Re: Kat. A auf Depot legen möglich?

Verfasst: Sa 10. Dez 2016, 20:30
von hasgunz
Dadurch, dass unsere OA 15 keine "militärischen" AR 15 sind (reine zivile Fertigung, usw.), würden sie so oder so nicht unter die neue Kat. A7 fallen.

Ich glaub nicht, dass sie den AK & AR Ban durchsetzten können.
Darum kauf dir dein OA und hab Spaß.

Lg

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