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Verwahrung von Munitionshülsen

Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 17:01
von Glock1768
Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage an Euch ... da es doch eine rechtliche Frage ist stelle ich sie nicht bei "Wiederladen" ein.

Gleich vorweg: mir ist die Definition von Munition gem. WaffG absolut klar

So aber jetzt zum Thema: Ich möchte in näherer Zukunft mit dem Wiederladen anfangen und bin dabei bei meinen Standbesuchen entsprechend Hülsen zu sammeln.

Diese werden zuhause gereinigt und dann gelagert ... derzeit mittlerweile ca 4500 Stück Hülsen in 9mm Luger.

Wie sieht es hier mit den Vorschriften aus? Sind diese Hülsen auch entsprechend versperrt in Safes usw zu lagern oder dürfen diese einfach in einem offenen Regal oder Kasten liegen? Langsam wird es im Safe eng.

Und auch gleich vorweg ... es geht ausschliesslich um die Hülsen mit noch eingepresstem, aber verbrauchten Zündhütchen!!!

Meine Frau und ich haben jeweils WBK und unsere Kinder sind 10 und 12, welche aber auch am Stand mitschiessen ... also es geht hier auschliesslich um die Frage Kinder im Haushalt.

Danke und liebe Grüße
Manfred

Re: Verwahrung von Munitionshülsen

Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 17:05
von preisi
Ganz kurz:
deine abgefeuerten oder auch unbezünderten Hülsen kannst du lagern wie du möchtest.

Re: Verwahrung von Munitionshülsen

Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 17:07
von Glock1768
danke dir ... ich konnte einfach bis jetzt nichts konkretes im WaffG, dem Runderlass usw finden ...

Re: Verwahrung von Munitionshülsen

Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 17:17
von BigBen
Ja weil das nichts mit dem WaffG zu tun hat...abgeschossene 9 Para Hülsen sind nur verdrecktes Altmetall.

Re: Verwahrung von Munitionshülsen

Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 18:28
von Glock1768
BigBen hat geschrieben:Ja weil das nichts mit dem WaffG zu tun hat...abgeschossene 9 Para Hülsen sind nur verdrecktes Altmetall.


sehe ich auch so ... offenbar eben auch die Judikatur ... danke euch