Hallo Leute vielleicht kann mir hier jemand helfen,
habe voriges Jahr im Juni ein 6-24 UTG Scope von einem italienischen Händler gekauft.
Einschießen auf 100m war kein Problem. nachdem ich dann 5 Monate später auf 200m gehen wollte stellte ich fest, die Parallaxe läßt sich nur bis 100m einstellen darüber tut sich am Fokus nix mehr, es bleibt einfach unscharf.
Nun wollt ich dann mit dem ital. Händler Kontakt aufnehmen nur der hat auf meine Mailanfrage nicht mehr reagiert, habe es jetzt noch mal probiert, ich schau was da noch retour kommt aber ich denke das wird so wie beim ersten mal im Sande verlaufen.
wie sieht das nun der Gewährleistung aus wenn ich das Teil in IT bestellt habe?
UTG Scope gekauft, unscharf ab 200m Händler stellt sich tot.
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Bad times create strong men,
strong men create good times,
good times create weak men,
weak men create bad times!
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- franconero
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Re: UTG Scope gekauft, unscharf ab 200m Händler stellt sich tot.
Für die Frage welche Gewährleistungsansprüche in Frage kommen braucht man mehr Informationen.
Wurde das UTG vor Ort in Italien gekauft oder mittels Onlinehandel ? Wenn letzteres, könnte dir Art. 6 Rom I VO helfen um österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen, da es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und der Händler seine Leistungen mittels Onlinehandel in Österreich anbietet. Ich nehme mal an das ist auch unter "bestellt" gemeint ? Wenn ja, dann Ö-Gewährleistungsrecht. Ob man das schlussendlich aber vollstrecken kann, bleibt nach deinen Angaben eher fraglich...
Generell ist die Gewährleistung auf einer EU-RL aufbauend, müsste also im EU-Gebiet doch recht gleich verlaufen, aber das nur am Rande.
Wurde das UTG vor Ort in Italien gekauft oder mittels Onlinehandel ? Wenn letzteres, könnte dir Art. 6 Rom I VO helfen um österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen, da es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und der Händler seine Leistungen mittels Onlinehandel in Österreich anbietet. Ich nehme mal an das ist auch unter "bestellt" gemeint ? Wenn ja, dann Ö-Gewährleistungsrecht. Ob man das schlussendlich aber vollstrecken kann, bleibt nach deinen Angaben eher fraglich...
Generell ist die Gewährleistung auf einer EU-RL aufbauend, müsste also im EU-Gebiet doch recht gleich verlaufen, aber das nur am Rande.