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DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 13:28
von johnbond01
Sollte hier jemand Ahnung vom Deutschen WaffG bzw. den dazugehörigen Verfahren haben würde ich mich um Feedback freuen. Der Rest möge sich über die aktuellen Auswüchse in Europa amüsieren; solange man nicht selbst betroffen ist, ist der artiger Schwachsinn ja durchaus comedytaugliche Realsatire. Selbstverständlich sind wir nebenbei auf der Suche nach rechtsfreundlicher Vertretung vor Ort, durch das Abwarten der Kostenübernahmezusage der Rechtsschutzversicherung und die noch nicht abgeschlossene Wahl des Fachanwalts dauert das leider etwas.

Sachverhalt:
Eine Freundin (Italienerin) wird beim Abflug in Bayern durchsucht und ein Pfefferspray in der Handtasche entdeckt. (Vermutlich ein "FOX Lab 3.5", sie ist nicht 100% sicher und er ist eingezogen. Das Produkt wurde jedenfalls legal in AT gekauft)
Die hinzugezogene Landespolizei München bemerkt ein fehlendes Prüfzeichen und unterstellt ein Vergehen nach dem deutschen §52 WaffG. Der Spray wird abgenommen und sie wartet jetzt auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Was kommt bei sowas erfahrungsgemäß raus? Landet es im Leumundszeugnis in AT? Sollte man ähnlich dem Strafrecht in AT sofort und noch vor der ersten Kontaktaufnahme durch StA reagieren?

(Für alle die dieselbe Idee wie ich haben: leider ist sie EU Bürger und Steuerzahler und hat deshalb nicht völlige Narrenfreiheit sondern ist dem kleptokratischen Verbotsstaat völlig ausgeliefert. Mein Hinweise den Pass zu verbrennen, monatelang über mehrere Identitäten Sozialhilfe zu beziehen und sämtliche Waffen als Mittel zur Ausübung der Religion zu deklarieren erfolgte leider zuspät.)

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 13:40
von DonPedro
Es erfolgt DEFINITIV ein Eintrag wegen grenzenloser Dummheit.
Ein Pfefferspray in den Handtasche am Flughafen, was soll man da noch weiter sagen.

Warum soll einer Italienerin ein Eintrag in einem österreichischen Leumund zeugnis drohen, eher in einem italienischen, wenn es so was gibt.

Sehr verwirrend.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 13:47
von Jo_Kux
Bei einem Flug im Handgepäck einen Pfeferspray dabei zu haben und damit ins Flugzeug einsteigen zu wollen, ist aber schon eine Sonderleistung zu der man nur gratulieren kann.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 13:49
von dragon08
Jo_Kux hat geschrieben:Bei einem Flug im Handgepäck einen Pfeferspray dabei zu haben und damit ins Flugzeug einsteigen zu wollen, ist aber schon eine Sonderleistung zu der man nur gratulieren kann.

+1
kein Mitleid :headslap:

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 13:53
von susi
Dem TE sind eure postings aber keine große Hilfe.
Ich würde morgen einfach beim Verband anrufen, oder beim Verein. Dort wird wahrscheinlich geholfen.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 13:57
von masterman04
In Österreich passiert ihr amal gar nix, weil Sie das Spray legal erworben und ausgeführt hat, in DE wird ihr aber sicher die Einfuhr auf den Kopf fallen, sofern es dort nicht zugelassen ist und beim Führen bin ich mir nicht sicher wie das dort gehandhabt wird, könnte aber bestimmt auch noch was kommen.

Wenn man heute in ein Flugzeug steigt, sagt einem doch der Hausverstand, was man alles NICHT mitnimmt oder?

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:02
von Dude72
In Deutschland muss ein Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein und darf

auch nur dafür verwendet werden.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:07
von susi
Ich würde an Stelle Deiner Freundin nicht mehr so schnell nach Deutschland reisen. Wer weis, was denen dort einfällt, wenn bei ihr eine Ausweiskontrolle durchgeführt wird.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:10
von wolfgangf
Ich bin kein Rechtsexperte, aber mMn wird ihr am allermeisten Ärger blühen, weil sie versucht hat mit einer Waffe ein Flugzeug zu betreten und nicht wegen eines simplen Beisichführens eines in D möglicherweise nicht zugelassenen Pfeffersprays.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:10
von johnbond01
susi hat geschrieben:Dem TE sind eure postings aber keine große Hilfe.
Ich würde morgen einfach beim Verband anrufen, oder beim Verein. Dort wird wahrscheinlich geholfen.


Danke, das hier ist sowieso nicht die Hauptrecherche, diverse Anfragen sind schon raus. Sonntags sind die Alternativen zu privaten Foren halt leider schwach. Da ich den Text aber nun schon mal hatte, hab ich ihn auch hier reinkopiert, in der Hoffnung es meldet sich abseits der üblichen Gscheitmeier jemand.
Mit letzteren ist mir aufgrund offensichtlicher allumfassender Ahnungslosigkeit in Tateinheit mit fröhlichem Ergänzen und Auslegen des Sachverhalts das Diskutieren die Zeit nicht wert.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:11
von Ferrum
masterman04 hat geschrieben:Wenn man heute in ein Flugzeug steigt, sagt einem doch der Hausverstand, was man alles NICHT mitnimmt oder?


Der Hausverstand oder die tausend Hinweise, was erlaubt ist und was nicht.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:19
von mmeffects
hier stand mal was sinnvolles

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:21
von Maddin
Dude72 hat geschrieben:In Deutschland muss ein Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein und darf

auch nur dafür verwendet werden.


Stimmt nicht. Er muss gekennzeichnet sein, ja, darf aber im Fall der berechtigten Notwehr auch dafür eingesetzt werden. Genauso wie Schusswaffen, obwohl der Besitz nicht durch Selbstverteidigung begründet werden kann.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:21
von johnbond01
wolfgangf hat geschrieben:Ich bin kein Rechtsexperte, aber mMn wird ihr am allermeisten Ärger blühen, weil sie versucht hat mit einer Waffe ein Flugzeug zu betreten und nicht wegen eines simplen Beisichführens eines in D möglicherweise nicht zugelassenen Pfeffersprays.


Jein, ein Problem mit den AGBs der Fluglinie (oder wem auch immer) steht nicht im Vordergrund weil rein zivilrechtlich. Wo ich das letzte mal einen verbotenen Gegenstand in Form eines Leatherman im Handgepäck hatte ist der dann nach der Sicherheitskontrolle in ein Plastiksackerl gewandert und wurde mir bei der Gepäckausgabe wieder übergeben...

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:29
von lüftl
Was dabei raus kommt, hängt auch viel davon ab, was deine Freundin ausgesagt hat. Dass es unklug ist, ein Pfefferspray, das in Deutschland vom Waffengesetz behandelt wird, ins Flugzeug nehmen zu wollen ist erst mal eines. Das andere ist, was sie ausgesagt hat, warum sie es überhaupt dabei hatte. Wenn auch nur einmal das Wort Selbstverteidigung und nicht nur und einzig und allein gegen Tiere gefallen ist, hängt alles davon ab, was im Protokoll steht, bzw. was Ihr aus Ihrer Aussage gestrickt werden kann. Vermutlich wird sie einen guten Anwalt in Deutschland brauchen. Leider!