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Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 19:38
von Patrick1990
Hi,
Ich habe einen relativ Grossen Grund, der nächste Nachbar ist 3 km Luftlinie entfernt somit wird es keine Lärmbelästigung geben, Kugelfang (bewachsenes Erdreich) ist zu genüge vorhanden.
Nun meine Frage wie lange zählt sowas als Privat?
Solange nur ich es nutze? Solange ich nur Freunde mit nutzen lasse oder solange ich nichts für die Nutzung verlange?
Als privater dürfen nicht WBK Besitzer natürlich maximal mit C und D schiessen.
Rede hier on 1000-2000 schuss maximal im Jahr, KK bis GK Lang und Kurz, hauptsächlich für mich. Doch vl will ein Kumpel ja mal auch ein paar meiner Schiesseisen testen.
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 19:50
von MartinD
Grüß dich,
ich glaube eine Voraussetzung ist, dass du garantieren musst, das kein Projektil dein Grundstück verlassen kann.
BG,
Martin
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 19:56
von gewo
Patrick1990 hat geschrieben:Hi,
Ich habe einen relativ Grossen Grund, der nächste Nachbar ist 3 km Luftlinie entfernt somit wird es keine Lärmbelästigung geben, Kugelfang (bewachsenes Erdreich) ist zu genüge vorhanden.
Nun meine Frage wie lange zählt sowas als Privat?
Solange nur ich es nutze? Solange ich nur Freunde mit nutzen lasse oder solange ich nichts für die Nutzung verlange?
Als privater dürfen nicht WBK Besitzer natürlich maximal mit C und D schiessen.
Rede hier on 1000-2000 schuss maximal im Jahr, KK bis GK Lang und Kurz, hauptsächlich für mich. Doch vl will ein Kumpel ja mal auch ein paar meiner Schiesseisen testen.
die cobra wird zwar wieder abfahren wenn sich rausstellt das alle dokumente haben
aber du wirst probleme mit dem jaeger kriegen ....
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 20:38
von DESERT LAW
Hallo!
Muss der Platz nicht eingezäunt sein? - Unbefugtes Betreten und ev. auch wegen der WBK Pflichtigen
Und muss nicht auch eine Sicherung gegen Hochschuss vorhanden sein?
Mir kommt vor, dass unser BH Mensch mir so etwas gesagt hat als ich vor ein paar Jahren mal nachgefragt habe.
lg
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 20:40
von gewo
DESERT LAW hat geschrieben:Hallo!
Muss der Platz nicht eingezäunt sein? - Unbefugtes Betreten und ev. auch wegen der WBK Pflichtigen
Und muss nicht auch eine Sicherung gegen Hochschuss vorhanden sein?
Mir kommt vor, dass unser BH Mensch mir so etwas gesagt hat als ich vor ein paar Jahren mal nachgefragt habe.
lg
kurzwaffe geht schon
fehlerschusswinkel von 30% sollte reichen
d.h, bei 15meter brauchst einen wall von, weiss ned ... pythagoras halt ...
klar, einzaeunung muss da sein
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 20:46
von DESERT LAW
Ja genau da bin ich damals ausgestiegen
Gedankenspiel was unter einer Autobahnbrücke (Lärm und wenig Nachbarn) ein Grundstück pachten, Bauhütte hin, Notstromaggregat, ein paar Betonkanalrohre und dann halt noch der Zaun - dann wirds halt schnell so kostenintensiv, dass man entweder viel Geld hat oder eintritt verlangen muss
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 22:14
von MartinD
Oder man schießt nur KK. Dort hält sich die Lärmbelästigung in Grenzen und würde somit mal weg fallen.
Für mich wäre KK zwar nix, aber wenigstens hörts niemand, wenn man einen großen Grund hat.
Als Mun könnte man SUV Sonic nehmen.
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 10:27
von Patrick1990
Eingezäumt ist alles 2 Meter Wildzaun, muss man sowieso sonst müsste man den Grund Bejagen.
Kugelfang ist gegeben wsl bis zur Panzerabwehrkanone, die Topografie sorgt dafür.
Gesetzlich gibt's da aber keine klare Regelung oder? Alles was ich bis dato gefunden habe ist sehr schwammig,
Also wenn sich wo ich wohne wirklich die Cobra herverirrt muss wohl wer bei uns eingebrochen sein um denen etwas melden zu können.
Also wirklich auf der sicheren Seite ist man anscheinend nicht, egal wie man es macht.
Und ich will ja weder etwas provozieren, noch wieder für schlechte Darstellung der LWB sorgen.
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 10:59
von Machina
Auf der sicheren Seite wärst wennst das Grundstück als behördlich genehmigten Schießstand eintragen lässt. Dann hast aber Auflagen, Auflagen und noch ein paar Auflagen.
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 16:42
von mitmart
Patrick1990 hat geschrieben:
Und ich will ja weder etwas provozieren, noch wieder für schlechte Darstellung der LWB sorgen.
löblich!
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 18:15
von Senf
Mach dir keinen Kopf... Wenns ein "privater Schiessstand" sein soll, dann darfst keine behördliche Genehmigung einholen. Diese bringt den Vorteil mitsich dass keine WBK vorhanden sein muss dafür hast aber Auflagen an Kugelfang (Hochschuss), Umweltschutz und Betriebszeiten. Wenn du keine Genehmigung hast dann braucht dich das alles nicht zu kümmern. Jeder der dort schießt muss das mit dem Einverständnis des Grundstücksbesitzers tun und alle relevanten waffenrechtlichen Bestimmungen erfüllen (WBK, 18Jahre usw.). Is das gleiche wie wennst in deim Keller schiesst.
Wichtig ist 360grad Kugelfang, Einverständniserklärung vom Grundstücksbesitzer (schreib drauf dass jeder für seine abgegebenen Schüsse voll verantwortlich ist, zwecks Schaden sollte doch wer in die Luft ballern) und eventuell Lärm und Jagd. Wenns eingezäunt ist fällt die Jagdproblematik weg und die der Spaziergänger; wenn der Nachbar 3 km weg ist fällt das Thema Lärm eigentlich auch aus. Das Thema Lärm kann man auch noch anders umschiffen, hängt aber glaub ich vom Bundesland ab. Bei mir wars mal so (müsste nachlesen) dass Lärmbelästigung nur dann gegeben ist wenn "der ortsübliche Lärmpegel" überschritten wird, das galt für alles zb. Rasenmähen, sämtliche Aussenarbeiten und eben auch Schusslärm. Wir haben bei einer Zimmerei neben dem Holzlager geschossen, sicher schon 15Jahre her... Aber da dort andauernd Bretter und Latten aufeinander knallen war dies der "ortsübliche Lärmpegel" und da viel das KK -Gewehr garnicht auf.
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 19:00
von Jo_Kux
gewo hat geschrieben:fehlerschusswinkel von 30% sollte reichen
d.h, bei 15meter brauchst einen wall von, weiss ned ... pythagoras halt ...
bei 45° wärs bei 15m Entfernung 15m Höhe bei 1/3 Grad weniger isses daher auch 1/3 weniger an Höhe, also 10m
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 19:38
von bosfra
Den Kugelfang kann man insofern in der Höhe begrenzen wenn man den Standort des Schützen mit einem vorgezogenen Vordach so begrenzt, dass er gar nicht zu hoch feuern kann. Sein Sichtfeld/ Schußfeld ist dann sicher nur bis zum Kugelfang frei. So machen es ja viele gewerbliche Schießstände auch.
Re: Privater Schiessplatz
Verfasst: Do 26. Jan 2017, 01:38
von gewo
sorry
30 grad natuerlich