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Kauf Vorderlader-Revolver von Privat - Meldung an BH
Verfasst: Di 31. Jan 2017, 13:20
von diver99
Hallo ans Forum!
Für Vorderlader-Revolver, die vor 1871 konstruiert wurden, braucht man für den Erwerb zwar eine WBK, sie belegen jedoch keinen Platz. Wie meldet man den Kauf von Privat an die BH? Ganz normal, wie bei einer "richtigen" Kat B? Schreibt man auf die Meldung irgendetwas spezielles drauf, damit es zu keinen Missverständnissen kommt? Meine Karte ist leider voll.

Re: Kauf Vorderlader-Revolver von Privat - Meldung an BH
Verfasst: Di 31. Jan 2017, 13:39
von Evilcannibal79
Bei der Meldung dazuschreiben
"Meldung lt. §23 / 2a"
Re: Kauf Vorderlader-Revolver von Privat - Meldung an BH
Verfasst: Di 31. Jan 2017, 15:40
von spareribs
Ist aber nach 1870...,vorher sind sie doch frei oder ?
Re: Kauf Vorderlader-Revolver von Privat - Meldung an BH
Verfasst: Di 31. Jan 2017, 15:43
von Evilcannibal79
Du brauchst eine WBK um so einen Perkussionsrevolver besitzen bzw. erwerben zu dürfen.
Er belegt halt keinen Platz auf der WBK.
Spätere Perkussionsrevoler wie der Ruger Old army wurden nicht nach historischem Vorbild gebaut und belegen einen
Platz auf der WBK.
Re: Kauf Vorderlader-Revolver von Privat - Meldung an BH
Verfasst: Di 31. Jan 2017, 15:55
von rupi
es kann sein wenn du eine besonders depperte BH hast, dass sie bei einem Privatkauf ein "Gutachten" vom Büchsenmacher sehen wollen ob es wirklich ein 23 2a ist
hab ich bei einem Kollegen schon erlebt...
war ein Colt Army 1860...
der Büchsner hat nur gelacht und einen Dreizeiler samt Unterschrift verfasst bei einem Kaffee
(kommt vermutlich daher da viele Perkussionsrevolver falsch oder unvollständig eingetragen sind bzw von früher noch als platzpflichtig eingetragen)