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Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 21:55
von Klanba
Hallo ich werde bald 21 und wollte dann eine WBK beantragen, ich wohne in einer Wohnung ohne meine Eltern mit meinem Bruder.Die Wohnung wird von meinen Eltern gezahlt. Ich bin natürlich gemeldet da aber wenn ich eine WBK beantrage muss ich den Wohnsitz angeben und dann kommt die Polizei und schaut, ob eine sichere Lagerung gewährleistet wird...
Meine Frage:
Muss ich jz mit 21 Jahren zu meinen Eltern laufen und fragen, ob ich in IHRER Wohnung eine Waffe haben darf, weil sie die Wohnung zahlen?
Werden irgendwo die Unterschriften benötigt des Wohnungsinhabers?
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 22:11
von rupi
du kannst dir auch eine WBK lösen ohne eine Waffe kaufen zu wollen
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 22:14
von Klanba
rupi hat geschrieben:du kannst dir auch eine WBK lösen ohne eine Waffe kaufen zu wollen
Also ich brauch keinerlei Unterschriften vom Wohnungsinhaber wenn ich mir eine WBK beantrage oder mir später eine Waffe kaufen sollte, hab ich das richtig verstanden?
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 22:28
von Mindfreeq
Nööö brauchst du nicht.
Du könntest deine waffen ja auch theoretisch auf depot liegen haben.
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 22:29
von trenck
Klanba hat geschrieben:Also ich brauch keinerlei Unterschriften vom Wohnungsinhaber wenn ich mir eine WBK beantrage oder mir später eine Waffe kaufen sollte, hab ich das richtig verstanden?
Korrekt. Das geht den Wohnungsinhaber nichts an, und wird auch nicht von der Behörde an ihn gemeldet.
trenck
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 22:50
von Klanba
Vielen Dank für die schnellen Antworten

Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: So 12. Feb 2017, 11:51
von Krauzi_M
Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat). Ich hab zur Sicherheit ein Mail an die BH geschrieben, damit das im Akt vermerkt ist! Sie hat gemeint wenn einer Kontrollieren kommt ist es kein Problem wenn ich sage, die Waffe ist nicht da! Dann kann er sich nur einen Termin mit mir zur Überprüfung ausmachen....
Gruß Krauzi
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: So 12. Feb 2017, 11:57
von trenck
Krauzi_M hat geschrieben:Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat).
Stimmt alles, nur nochmal zur Sicherheit: ganz wichtig ist, dass nur Du den Safe in der Firma öffnen kannst.
trenck
Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: So 12. Feb 2017, 12:45
von Jo_Kux
Krauzi_M hat geschrieben:Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat). Ich hab zur Sicherheit ein Mail an die BH geschrieben, damit das im Akt vermerkt ist! Sie hat gemeint wenn einer Kontrollieren kommt ist es kein Problem wenn ich sage, die Waffe ist nicht da! Dann kann er sich nur einen Termin mit mir zur Überprüfung ausmachen....
da gibt jemand dem Begriff "vorauseilender Gehorsam" eine neue Bedeutung

Re: Wohnungs Angabe für WBK
Verfasst: So 12. Feb 2017, 12:50
von gewo
Krauzi_M hat geschrieben:Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat). Ich hab zur Sicherheit ein Mail an die BH geschrieben, damit das im Akt vermerkt ist! Sie hat gemeint wenn einer Kontrollieren kommt ist es kein Problem wenn ich sage, die Waffe ist nicht da! Dann kann er sich nur einen Termin mit mir zur Überprüfung ausmachen....
Gruß Krauzi
waffenbesitzer konnen ihre waffe verwahren wo sie wollen
die verwahrung muss allerdings sicher sein
es gibt keine meldepflicht
und seit dem ZWR gibt es auch keinen "akt" mehr wo irgendwer irgendwas eintragen kann