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WBK Frage

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 15:00
von haluna
1)
Hallo ich habe letzte woche ein psy. gutachten erfolgreich abgeschlossen das mir gerade per post gesendet wird. Vorher muste ich ausfüllen welche meine Behörede sei, für die dich das mache oder soll ? Da ich im 18 Bez wohne war dieses gutachten fürs Polizeikommissariat Döbling. Muss ich dann genau zu dem Polizeikommissariat Döbling? Oder kann ich am weg nachhause irgend eins was am weg ist nehmen?

2)
Am 13.3 ist ja wieder sowas im EU parlament. Da ich überhaupt keine ahnung habe was da gemacht wird muss ich mir sorgen machen das die da noch schnell irgend was ändern und vielleicht das Psy. gutachten ungültig ist oder was weiß ich was die sich einfallen lassen. Oder geht sich das aus wenn ich sag ma mal am 15.03 die WBK beantrage :D ?


MFG Haluna

Re: WBK Frage

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 15:51
von Mindfreeq
Hey

Frage 1: ja es muss das Kommissariat sein welches für deinen Bezirk zuständig ist, bearbeitet wird es eh am schottenring- aber den Antrag einbringen kannst du aber nur auf der hohen warte.

Frage 2: Nein, mir wäre zumindest keine Änderung dahingehend bekannt.

Lg

Re: WBK Frage

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 16:03
von Plinkster
Ad 2: das Parlament beschließt (in diesem Fall) keine unmittelbar wirksamen "Gesetze" für uns, alles was diesbezüglich an Richtlinien gerade überarbeitet und umgeformt wird muss erst in nationales Recht umgewandelt werden. Bis das passiert ist noch eine weile Zeit - nichts desto trotz gilt: nicht zögern, alles Waffenrelevante immer so zeitnah wie möglich einbringen. leichter wirds in den seltensten Fällen ;)

Re: WBK Frage

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 16:09
von Jo_Kux
Mindfreeq hat geschrieben:Frage 1: ja es muss das Kommissariat sein welches für deinen Bezirk zuständig ist...

Halte ich für ein Gerücht, denn nicht jeder Bezirk hat in Wien so ein Kommissariat.
Ich mit Wohnsitz im 9ten hab zum Bleistift im 20ten eingereicht..

Re: WBK Frage

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 17:05
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:Frage 1: ja es muss das Kommissariat sein welches für deinen Bezirk zuständig ist...

Halte ich für ein Gerücht, denn nicht jeder Bezirk hat in Wien so ein Kommissariat.
Ich mit Wohnsitz im 9ten hab zum Bleistift im 20ten eingereicht..


frueher ging es nur am wohnkommissariat
jetzt gehts auf jedem bezirkspolizeikommissariat

die hohe warte ist aber trotzdem zu empfehlen
die zustaendigen jungen damen dort sind ...wie soll ichs formulieren dass ich keinen aerger bekommen ..... ein angenehmer anblick ....