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Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 17:55
von M95
Servus!
Ich habe eine recht simple Frage, darf ich meiner Frau, meinen .22lr Repetierer (Kategorie C) borgen und sie damit einfach ohne mich zum Stand fahren? Wenn ich ihr diesen "verkaufen" würde, müsste sie das CZ 455 ja innerhalb von 6 Wochen auf sich ummelden lassen. Ich hoffe diese Frage ist nicht dumm, ich würds nur ganz gern einfach so wissen.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:03
von Bell
Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.
Wenn du befürchtest, dass sie vom Radar geblitzt werden könnte und dann abstreitet, dass sie gefahren ist, kannst ja einen Zettel aufüllen, dass du es ihr geborgt hast.

Nachdem sie die Waffe ja zurückbringen wird, ists kein Problem.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:14
von gewo
nach dzt stand muss eine voruebergehende kat C ueberlassung dann gemeldet (par 30) werden wenn
- entweder diese ueberlassung fuer mehr als sechs wochen erfolgt , oder
- die ueberlassung gewerblich erfolgt

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:16
von M95
Es geht hier eigentlich um einen einzigen Vormittag. Vielen Dank für die Antwort!

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:20
von Aardvark
Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:22
von Bell
Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.

Steht eh in der ersten Antwort!

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:31
von M95
Meine Frau hat wie man vermuten kann kein Waffenverbot, ich würds niemals jemand fremden oder wem den ich nich SEHR gut kenne borgen.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:44
von Bell
Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.


§34 WaffG:
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
(5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist.

Da steht nix, dass ich als Überlasser prüfen muss, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.
Und die "Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist" kann man im Zweifelsfall mit einem Anruf beim Besitzer oder schlimmstenfalls mit einer gemeinsamen Heimfahrt mit der Hee.

Wenn aber gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht, dann macht sich dieser strafbar und muss die Suppe auslöffeln.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:45
von gewo
Bell hat geschrieben:Da steht nix, dass ich als Überlasser prüfen muss, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.


du kannst das nicht pruefen als privater
das unterliegt dem datenschutz

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:47
von Bell
gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Da steht nix, dass ich als Überlasser prüfen muss, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.


du kannst das nicht pruefen als privater
das unterliegt dem datenschutz


Jo, eh klar!
Drum wärs auch a Schwachsinn, wenn im Gesetz stehen würde, dass man das machen muss.
Dann müsste man C/D ja auch über den Händler verkaufen, weil nur der das checken kann.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 19:32
von Aardvark
Bell hat geschrieben:
Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.

Steht eh in der ersten Antwort!

Bell hat geschrieben:Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.


Wie Auto verborgen? Sorry, aber nach dem "Vergleich" hab ich dich nicht mehr für Voll genommen.

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 19:36
von Bell
Aardvark hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.


Wie Auto verborgen? Sorry, aber nach dem "Vergleich" hab ich dich nicht mehr für Voll genommen.


:lol: :doh: :roll:

Re: Kategorie C Waffe verleihen?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 20:30
von HowlingWolf
Aardvark hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.

Steht eh in der ersten Antwort!

Bell hat geschrieben:Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.


Wie Auto verborgen? Sorry, aber nach dem "Vergleich" hab ich dich nicht mehr für Voll genommen.


Tja, der Vergleich triffts aber bei Kat. C, sofern beide über 18 sind, recht exakt... ;)