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Verwahrungskontrolle
Verfasst: Di 9. Mai 2017, 21:02
von Schütze65
Hallo!
Benötigt man bei der 5 jährigen Verwahrungskontrolle eigentlich die Registrierbestätigung für eine B- Waffe?
Ich habe nämlich nur so ein Formular bekommen wo alle Daten und meine Unterschrift drauf ist aber keine Unterschrift des Händlers !
Dachte erstmal das ist eh normal so!
Als ich später dann meine zweite B Waffe bei einem anderen Händler kaufte bekam ich eine Registrierbestätigung wie ich sie von den C- Waffen auch kenne!
Mfg
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Di 9. Mai 2017, 21:04
von gewo
Schütze65 hat geschrieben:Hallo!
Benötigt man bei der 5 jährigen Verwahrungskontrolle eigentlich die Registrierbestätigung für eine B- Waffe?
Ich habe nämlich nur so ein Formular bekommen wo alle Daten und meine Unterschrift drauf ist aber keine Unterschrift des Händlers !
Dachte erstmal das ist eh normal so!
Als ich später dann meine zweite B Waffe bei einem anderen Händler kaufte bekam ich eine Registrierbestätigung wie ich sie von den C- Waffen auch kenne!
Mfg
reg best ist bei kat B nicht vorgesehen
fuer kat B brauchst genau genommen garnix
aber rechnung aufheben ist immer gut ...
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Di 9. Mai 2017, 21:36
von Norander
Wenn die Daten im ZWR richtig angekommen sind brauchst nix. Wenn sich mal wieder wo ein Fehler eingeschlichen hat, ist die Rechnung oder bei Privat der Kaufvertrag schon hilfreich
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Di 9. Mai 2017, 22:50
von Blaine
zettel zeugs IMMER aufheben
auch wenn waffen schon verkauft wurden kanns sein, dass sie ned korrekt ins zwr gemeldet bzw eingetragen wurden
dann is eine waffe auf dich gemeldet und du hast keinen beweis für den verkauf...
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Di 9. Mai 2017, 22:55
von Lagavulin
Da man seit einigen Monaten selbst im ZWR überprüfen kann, was auf dich eingetragen ist und dafür auch eine signierte Bestätigung als PDF herunterladen kann, ist man nicht nur nicht im Ungewissen, man kann auch die Bestätigung bei der Kontrolle bereithalten, da die überprüfenden Organe nach meiner Erfahrung mit Aufzeichnungen daherkommen, die einige Monate alt sind.
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 07:17
von BigBen
@Lagavulin: nicht jeder hat irgendeine Form der Bürgerkarte, darum fällt diese Option für viele weg...und Verpflichtung sich selbst einen aktuellen ZWR Stand auszudrucken besteht auch nicht. Man kann das so machen...muss aber nicht, und wenn man es nicht macht, kann einem trotzdem niemand einen Strick draus drehen.
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 09:21
von rupi
außerdem wissen es die Wenigsten dass das wieder funktioniert
oder überhaupt funktioniert, wusste ja beim C+D nachmelden auch fast niemand
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 09:36
von Norander
Lagavulin hat geschrieben:Da man seit einigen Monaten selbst im ZWR überprüfen kann, was auf dich eingetragen ist und dafür auch eine signierte Bestätigung als PDF herunterladen kann, ist man nicht nur nicht im Ungewissen, man kann auch die Bestätigung bei der Kontrolle bereithalten, da die überprüfenden Organe nach meiner Erfahrung mit Aufzeichnungen daherkommen, die einige Monate alt sind.
Ist mir neu, muss ich gleich mal ausprobieren. Danke für die Info!
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 12:33
von Lagavulin
Norander hat geschrieben:Lagavulin hat geschrieben:Da man seit einigen Monaten selbst im ZWR überprüfen kann, was auf dich eingetragen ist und dafür auch eine signierte Bestätigung als PDF herunterladen kann, ist man nicht nur nicht im Ungewissen, man kann auch die Bestätigung bei der Kontrolle bereithalten, da die überprüfenden Organe nach meiner Erfahrung mit Aufzeichnungen daherkommen, die einige Monate alt sind.
Ist mir neu, muss ich gleich mal ausprobieren. Danke für die Info!
Hier geht's lang:
https://bportal.zmr.register.gv.at/at.gv.bmi.zwrweb-p/
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 14:08
von DerSchwede
Lagavulin hat geschrieben:Norander hat geschrieben:Lagavulin hat geschrieben:Da man seit einigen Monaten selbst im ZWR überprüfen kann, was auf dich eingetragen ist und dafür auch eine signierte Bestätigung als PDF herunterladen kann, ist man nicht nur nicht im Ungewissen, man kann auch die Bestätigung bei der Kontrolle bereithalten, da die überprüfenden Organe nach meiner Erfahrung mit Aufzeichnungen daherkommen, die einige Monate alt sind.
Ist mir neu, muss ich gleich mal ausprobieren. Danke für die Info!
Hier geht's lang:
https://bportal.zmr.register.gv.at/at.gv.bmi.zwrweb-p/
Danke!
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 21:12
von RcL
Auf jeden Fall ins ZWR reinschauen wenn möglich!
Mein .22er HA war da mit der Bezeichnung eines 1911er in .45 ACP eingetragen... Nummer und so hat zwar gestimmt, aber kann mir trotzdem angenehmere Momente vorstellen, als sowas erklären zu müssen.
Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 21:18
von rupi
RcL hat geschrieben:Auf jeden Fall ins ZWR reinschauen wenn möglich!
Mein .22er HA war da mit der Bezeichnung eines 1911er in .45 ACP eingetragen... Nummer und so hat zwar gestimmt, aber kann mir trotzdem angenehmere Momente vorstellen, als sowas erklären zu müssen.
die Herren in blau sind es gewohnt dass Einträge oft nicht stimmen

Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 21:19
von RcL
rupi hat geschrieben:RcL hat geschrieben:Auf jeden Fall ins ZWR reinschauen wenn möglich!
Mein .22er HA war da mit der Bezeichnung eines 1911er in .45 ACP eingetragen... Nummer und so hat zwar gestimmt, aber kann mir trotzdem angenehmere Momente vorstellen, als sowas erklären zu müssen.
die Herren in blau sind es gewohnt dass Einträge oft nicht stimmen

Die Herren in blau sind vieles gewohnt, was ich ned haben muss......

Re: Verwahrungskontrolle
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 22:54
von panhandle
hi...
hatte heute nachmittag auch die verwahrungskontrolle - ein männliches ein weibliches kontrollorgan - ..beide sehr nett....
ich hatte am vormittag noch meine besitzstandsliste aus dem zwr aktualisiert, da ich am we wieder was gekauft und am montag auch gleich registriert hatte.
zudem sind grad alle meine langwaffen im zimmer " herumgelegen " da ich am andübeln meines waffenschrankes zugange war...
der selbige stand mitten im raum, und ich mit der " glühenden " bohrmaschine in der hand daneben....
somit war wohl ersichtlich, das dass nicht die übliche verwahrung meiner waffen sei..
auf meine frage ob wir gleich auch die liste gegenkontrollieren wollen hat er gemeint...." nana die kat b gschichtln will ich sehen, der rest interessiert mi ned.." .bzw. er hätte sowieso nur des kat b zeugs auf seiner liste.
ok, ab zum zweiten tresor, wo sich meine kat b befinden, alles checkt.... beim ruger ( blackhawk 357 ) hat er dann gmeint...." boa, is des a schwares trumm....

"
beim wfs hat er sich ned glei auskennt........ auf meinen hinweis,

das auch ergebnislisten zum nachweis der " sachkunde " ausreichen ( sollten ) hat er noch einmal in seinem überprüfungsauftrag nachgesehen.... und " ajo, do steht jo eh wos von ergebnislisten auch."..
hat er sich dann alles notiert... und das war's....
absolut stressfrei und freundlich.......
g
willi