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WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon?

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 01:06
von santiago
Hallo täte mich mal interessieren ob es schon jemanden gibt der durch die zivildienstnovelle 2010 zu einer Aufhebung des "waffenverbotes" und somit zu einer Wbk gekommen ist. Bzw welche SID da zustãndig war.

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 15:46
von 454casull
sehe ich sowieso nicht ein das es sowas gibt,den dienst mit der waffe verweigern aber eine WBK haben wollen :tipphead:

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 16:03
von HS911
:at1:

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 18:21
von Stickhead
...so und jetzt wieder ontopic ;)

Glaube ich weniger, da sich diese Verfahren sicher etwas in die Länge ziehen werden. Zuständig wäre jedenfalls die SID für das jeweilige Bundesland, wo du den Hauptwohnsitz hast. Diese Ausnahmen sollen aber angeblich ziemlich restriktiv genehmigt werden.

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 22:56
von eXistenZ
Mir wäre ebenfalls noch kein Fall bekannt.

Zu casulls destruktiven Beitrag aus Sicht einer liberalen waffenrechtlichen Gesinnung ... Je weniger Ahnung man hat deso höher ist die Wahrscheinlichkeit das man nicht in der Lage ist offensichtlich nützliches einzusehen.

Sorry, nicht beleidigt sein. Der Hinweis darauf war allerdings notwendig.

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 23:03
von santiago
:clap:

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 10:34
von 30-06
wenn die wehrpflicht fällt ist damit sowieso schluss,da ja auch bei der WBK antragstellung der nachweis derselben wegfallen muss....ich würd das jahr noch abwarten und dann schauen ob man sich den ganzen papierkram und viel zeit&energie nicht sparen kann!

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 11:15
von gewo
30-06 hat geschrieben:wenn die wehrpflicht fällt ist damit sowieso schluss,da ja auch bei der WBK antragstellung der nachweis derselben wegfallen muss.......


hmmm

weiss ned..
glaubst wirklich?

stellung hast mit 16 oder so?
WBK fruehestens mit 21

damit stellt sich das thema mit dem fehlenden nachweis fruehestens 5 jahre nach faktischer abschaffung der allgemeinen wehrpflicht

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 11:19
von Incite
ein Jahr ist aber lange ;)

aber muss jeder für sich abwiegen.

facts:

Sie haben dafür 6 Monate Zeit zu entscheiden, wenn nicht -> Devolutionsantrag.

Zuständig ist die Behörde 2. Instanz, du kannst den Antrag aber auch bei der Behörde 1. Instanz abgeben.

Ich habe mich da vorher gründlich informiert und bin dann schlussendlich das volle Programm aufgefahren, inkl. Anwalt.

ps: ich kann mir nicht vorstellen, dass sie auf den Zivildiener verzichten können. Da steckt zuviel Kohle drinnen denn es fallen ja dann nicht nur für das Heer sondenr auch für die anderen Organisationen Kosten an. (Rettung, Feuerwehr, öffentlicher Dienst etc.) - ich befürchte da eher ein typisch österreichische Zwitterlösung...

lg

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:28
von Floody
Kleines OT: Welches Dokument brauch ich bei der WBK-beantragung als BEscheinigung für den Präsenzdienst?

Entlassung? AUsblidungsbescheinigung? Kekserl-Verleihung? Was extriges mag ich mir den bei verrückten ned besorgen müssen :/

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:31
von sandman
Soviel ich weiß die Entlassungbescheinigung oder das Wehrdienstbuch.

Grüße

Sandman

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:54
von Schattenlicht
sandman hat geschrieben:Soviel ich weiß die Entlassungbescheinigung oder das Wehrdienstbuch.

Grüße

Sandman


Falls alles nicht mehr verfügbar ist, reicht eine Mail mit Angabe der Wohnadresse ans MilKdo od. ErgAbt, die schicken dann einen Ausdruck über die geleistete Dienstzeit (incl. FWÜ, BTÜ usw.)

Besten Gruß

Schattenlicht

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 13:56
von Floody
sandman hat geschrieben:Wehrdienstbuch

Als ob :mrgreen:

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 15:32
von thisdan
Also bei einem Freund von mir (in Wien!!!) hat der Bescheid der Stellungskommision mit "tauglich" gereicht.

Sehr strange, aber ich war höchstbersönlich dabei. Die Dame in der Polizeikaserne bei Meidling hat nicht mal mit der Wimper gezuckt, sondern hat den Wisch kopiert und gut ists.

Keine Ahnung ob sich da wiederholen lässt aber probieren könnte man es ja. Ich bin aber nicht sicher wie es dann aussieht wenn die später dann doch draufkommen sollten dass man gar nicht bei dem Verein war?

Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 15:40
von pointi2009
also ich musste eine Wehrdienstbestätigung vorlegen da ich die Entlassungsbestätigung nicht mehr hatte. Hab die dann vom Stellungskommando bekommen.