Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
Verfasst: Di 12. Dez 2017, 20:54
Ich weiß, es ist vermutlich eine naive Frage. Aber ich bin mir nie sicher, wer üblicherweise an welchen Bewerben teilnehmen darf.
Manchmal ist es eh ganz klar, wenn in der Ausschreibung zB steht "Teilnahme ist an keine Vereinszugehörigkeit gebunden" o.ä. darf jeder teilnehmen, vereinzelt gesehen, gibt es noch eine Einschränkung auf ein gültiges Waffendokument.
Bedeutet der häufig gelesene Ausdruck "Vereinsmitglieder und Gäste" normalerweise, dass jeder mitmachen darf oder muss man dazu quasi von einem MG eingeladen werden?
Und wenn eine Ausscheibung dazu überhaupt keine Angaben enthält (aktuell z.B. Silversterschießen des SV Krems 1440), ist das dann üblicherweise offen oder nur für die Mitglieder des austragenden Vereins?
Ich würde solche Ausschreibungen ja prinzipiell so deuten, dass jeder damit angesprochen werden soll, sonst müsste man es ja nicht ins Netz stellen. Bin mir da aber nicht sicher.
LG
Wolfgang
Manchmal ist es eh ganz klar, wenn in der Ausschreibung zB steht "Teilnahme ist an keine Vereinszugehörigkeit gebunden" o.ä. darf jeder teilnehmen, vereinzelt gesehen, gibt es noch eine Einschränkung auf ein gültiges Waffendokument.
Bedeutet der häufig gelesene Ausdruck "Vereinsmitglieder und Gäste" normalerweise, dass jeder mitmachen darf oder muss man dazu quasi von einem MG eingeladen werden?
Und wenn eine Ausscheibung dazu überhaupt keine Angaben enthält (aktuell z.B. Silversterschießen des SV Krems 1440), ist das dann üblicherweise offen oder nur für die Mitglieder des austragenden Vereins?
Ich würde solche Ausschreibungen ja prinzipiell so deuten, dass jeder damit angesprochen werden soll, sonst müsste man es ja nicht ins Netz stellen. Bin mir da aber nicht sicher.
LG
Wolfgang