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Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbekommen
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 17:20
von sonnwend
Und ich meine nicht kurz danach innerhalb der 14 Tage Frist sondern später wenn diese eigentlich nicht zulässige Beschränkung schon mangels Widerruf Gültigkeit erlangt hat.
Oder ist das auf "ewig"?
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 17:22
von wolf
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 03:17
von santiago
Was meinst denn für eine Beschränkung ? Kenn mich ned aus ?
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 05:23
von Ticket
santiago hat geschrieben:Was meinst denn für eine Beschränkung ?
Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 07:49
von evo86
Ticket hat geschrieben:santiago hat geschrieben:Was meinst denn für eine Beschränkung ?
Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket
Soweit mir bekannt ist, darf es nur keine zeitliche Beschränkung geben.
In deinem Fall steht ja keine zeitliche Beschränkung sondern nur, dass der WP gültig ist solange du auch
der für die WP Austellung besonders gefährlichen Berufsgruppe angehörst.
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 10:03
von sf77
Gefährliche Berufsgruppe kling cool! Der Pate!
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 11:29
von gewo
Ticket hat geschrieben:santiago hat geschrieben:Was meinst denn für eine Beschränkung ?
Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket
hi
diese beschraenkung ist im WaffG ausdrucklich so vorgesehen
die bekommst so und so ned weg
sobald du der taetigkeit nimmer nachgehst erlischt die berechtigung
(noch) unzulaessig waere eine zeitliche oder oertliche beschraenkung
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 12:07
von wolf
#
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 12:16
von Ticket
Soll schon sehr oft vorgekommen sein. Meine mögliche Erklärung war auch als Antwort auf die Frage von santiago gemeint. "Was meinst denn für eine Beschränkung ? Kenn mich ned aus ?"
Vielleicht könnte uns sonnwend die seiner Meinung nach unzulässige Beschränkung mitteilen.
Ticket
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 16:57
von sonnwend
[quote="gewo"][quote="Ticket"][quote="santiago"]Was meinst denn für eine Beschränkung ? [/quote]
Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket[/quote]
hi
diese beschraenkung ist im WaffG ausdrucklich so vorgesehen
die bekommst so und so ned weg
sobald du der taetigkeit nimmer nachgehst erlischt die berechtigung
(noch) unzulaessig waere eine zeitliche oder oertliche beschraenkung[/quote]
Danke das war die Frage!
Habe mich wohl undeutlich ausgedrückt (nicht zeitlich und örtlich bezogen)
Ich dachte im Waffengesetz selbst wäre eine solche Beschränkung nur auf die Tätigkeit nicht ausdrücklich formuliert!
Wenn es ausdrücklich angeführt ist hat es sich wohl erledigt.
Danke
sonnnnwend
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 19:01
von BigBen
das leitet sich ja auch aus der rechtfertigung für den WP ab. z.B. rechtfertigung "bewachung von geldtransporten" - sollte man irgendwann keine geldtransporte mehr überwachen fällt auch die rechtfertigung weg, weshalb diese einschränkung prinzipiell zulässig ist.
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 19:51
von Warnschuss
"Rechtfertigung" gibt's bei der WBK. Beim WP heißt das "Bedarf".
Was das Thema angeht, so geht es um die Bestimmung des §21 Abs. 4 WaffG:
§21 Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß.
.
.
(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren
ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen
Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen
erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr
ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher
Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer
gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 00:16
von BigBen
achja genau...irgendwie ist mir "rechtfertigung" beim schreiben falsch vorgekommen, aber das richtige wort ist mir nicht eingefallen. danke für die klärung!
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Do 3. Mär 2011, 06:36
von Schlesi
wie sieht es aus mit der Formulierung der Beschränkung?
Wenn ich z.b. Personenschutz mache bin ich nicht als solches Erkennbar und somit wäre es schwer nachzuweisen ob ich jetzt bewaffnet zum Billa einkaufen gehe oder meine Schutzperson begleite. (abgesehen davon dass ich das nicht offenlegen würde)
Kann man also darauf hoffen dass "während der Beschäftigung als Personen- und Objektschützer" eingetragen wird?
Liebe Grüße
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Do 3. Mär 2011, 06:53
von sandman
extreeem hat geschrieben:wie sieht es aus mit der Formulierung der Beschränkung?
Wenn ich z.b. Personenschutz mache bin ich nicht als solches Erkennbar und somit wäre es schwer nachzuweisen ob ich jetzt bewaffnet zum Billa einkaufen gehe oder meine Schutzperson begleite. (abgesehen davon dass ich das nicht offenlegen würde)
Kann man also darauf hoffen dass "während der Beschäftigung als Personen- und Objektschützer" eingetragen wird?
Liebe Grüße
Aber wenn die Billa Kassiererin die Polizei ruft, weil sie gesehen hat, dass Du eine Waffe bei Dir trägst (zB beim Geldbörse herausnehmen), dann hast Du einen Erklärungsbedarf. Und wenn Du eben nur einkaufen warst, dann kannst Du annehmen, dass Dein WP weg ist.
Grüße
Sandman