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Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:11
von Scout17
Hallo,
sind Mündungsfeuerdämpfer MFD auf Luftdruckgewehren erlaubt oder verboten in Österreich? Weil auf deutschen Internetseiten sieht man überall solche Waffen aber auf unseren nicht. Ich Hans so und so schon gehört, also in Österreich erlaubt und verboten. Doch was stimmt jetzt?
Vielen dank im voraus und Grüße, Scout
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:19
von GSchoenbauer
stellt sich mir die Frage, welches Mündungsfeuer Du damit dämpfen willst ...
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:37
von Jo_Kux
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:49
von loksi67
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:54
von Promo
Meinst du vielleicht Schalldämpfer und nicht Mündungsfeuerdämpfer? Diese werden in Deutschland in der Tat frei verkauft, sind in Österreich aber nach wie vor verbotene Waffen. In Deutschland ist ein Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist. Da dort Luftdruckgewehre frei ab 18 Jahren erwerbbar sind, darf ein Schalldämpfer dafür auch frei ab 18 Jahren besessen werden. In Österreich ist hingegen ein Schalldämpfer ein verbotener Gegenstand, unabhängig davon ob er "nur" für ein Luftdruckgewehr oder für eine Pistole ist.
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:58
von spareribs
Promo hat geschrieben:Meinst du vielleicht Schalldämpfer und nicht Mündungsfeuerdämpfer? Diese werden in Deutschland in der Tat frei verkauft, sind in Österreich aber nach wie vor verbotene Waffen. In Deutschland ist ein Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist. Da dort Luftdruckgewehre frei ab 18 Jahren erwerbbar sind, darf ein Schalldämpfer dafür auch frei ab 18 Jahren besessen werden. In Österreich ist hingegen ein Schalldämpfer ein verbotener Gegenstand, unabhängig davon ob er "nur" für ein Luftdruckgewehr oder für eine Pistole ist.
Genau das gehört geändert....das ist in Österreich hirnrissig....
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:42
von Scout17
https://www.kotte-zeller.de/Gamo-Whispe ... p&pi=90060Das mein ich. Es ist kein Schalldämpfer " silencer" sondern ein "sound moderator ".
Und auf einer anderen homepage steht sogar Mündungsfeuerdämpfer.
Siehe hier.
"Whisper-Technologie:
Bei der patentierten Whisper-Technologie geht es um größtmögliche Geräuschreduzierung beim Mündungsaustritt. Speziell bei der Bull-Whisper Technik handelt es sich um die Kompakt-Version der Whisper-Technologie für einen schlanken Mündungsfeuerdämpfer."
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:53
von Scout17
Was heißt soundmoderator auf deutsch? Krieg bei der Google Übersetzung nix brauchbares raus.
In Spanien zB. Sind Schalldämpfer so wie in Österreich verboten aber diese soundmoderator erlaubt. Gilt das dann auch für Österreich, da kein Schalldämpfer sondern ein soundmoderator?
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 20:06
von cal22
Ist doch egal was das auf Deutsch heißt:
"§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;"
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Di 30. Jan 2018, 07:21
von fast12
Falls es dir ein Trost ist: Ich hab mir vor einiger Zeit auch ein Gamo gekauft (GAMO BLACK 1000, direkt aus Spanien,
www.carabinasypistolas.com) und hab mir diverse Tests bzgl. Gamo Silencer durchgelesen. Fazit - das Teil hat keine meßbare Wirkung, ist also praktisch Fake...
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Di 30. Jan 2018, 08:55
von LTE
Moderator heisen Schallis in England, supressor in den USA....
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Di 30. Jan 2018, 09:26
von Scout17
fast12 hat geschrieben:Falls es dir ein Trost ist: Ich hab mir vor einiger Zeit auch ein Gamo gekauft (GAMO BLACK 1000, direkt aus Spanien,
http://www.carabinasypistolas.com) und hab mir diverse Tests bzgl. Gamo Silencer durchgelesen. Fazit - das Teil hat keine meßbare Wirkung, ist also praktisch Fake...
Falls sie nur deko sind dann sind sie ja erlaubt.
Aber ist eh egal. Da ich mich für ein anderes Luftdruckgewehr entschieden habe, welches nix vorne hat und deswegen 100% Stressfrei ist.
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Di 30. Jan 2018, 10:13
von Calcipher
Auch ein Schalldämpfer der nicht funktioniert ist vor dem Gesetz ein Schalldämpfer, wenn er als solcher verkauft wird, würde ich meinen.
Nur wenn er auch als Dekoteil verkauft wird, könnte man das Experiment wagen.
LG
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Di 30. Jan 2018, 12:14
von Tine
Calcipher hat geschrieben:Auch ein Schalldämpfer der nicht funktioniert ist vor dem Gesetz ein Schalldämpfer, wenn er als solcher verkauft wird, würde ich meinen.
Ich find leider die gesetzliche Definition nicht, bin mir aber sicher das ein Gegenstand klar definiert sein muss.
Wenn ich mich recht erinnere ist ein Schalldämpfer jede Apparatur die auf eine Laufmündung montiert werden kann, die einen Schussknall um mehr als 5 db(a?) abmindert. Sonst isses eben keiner.
Vielleicht hat ja wer einen Link zur Definition oder kann mich korrigieren falls das ein alternativer Fakt ist.
Re: Mündungsfeuerdämpfer MFD bei Luftdruckgewehren in Österreich erlaubt?
Verfasst: Di 30. Jan 2018, 12:26
von BigBen
Es gibt keine eindeutige juristische Definition in AT was genau ein Schalldämpfer ist. Das Waffengesetz schreibt nur von "Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles" - wobei ich irgendwo auch was von einer Mindestdämpfung von 5dB gehört oder gelesen habe, aber ob das juristisch belastbar ist...
Also ich würde von so Teilen vorläufig komplett die Finger lassen bis unser Gesetzgeber das endliche besser geregelt hat.-