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Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 11:50
von Georgi
Liebe Schützenfreunde!

Ein Beispiel:

Ich habe mir einen Repetierer gebraucht (von Privat) gekauft und werde leider nicht glücklich damit. Ich habe ihn noch nicht im ZWR ummelden lassen (noch in der 6 Wochen Frist) und verkaufe ihn so weiter.
Stellt das rechtlich ein Problem dar wenn alle Kaufverträge vorhanden sind? Oder bin ich verpflichtet die Waffe vor dem Verkauf zu registrieren?

Ich freu mich auf eure Antworten!

Lg,
Georgi

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 17:04
von Hirschberg
Wenn der Weiterverkauf vor Ablauf der 6 Wochen Frist abgeschlossen ist wäre meines Erachtens eine Registrierung nicht erforderlich.
Ich würde aber eventuell dem Vorbesitzer mitteilen dass sich die Abmeldung aus seinem Bestand auf Grund des Weiterverkaufs verzögern könnte.

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 19:09
von Hane
meiner Meinung nach muss gemeldet werden. man hat nur 6 Wochen Zeit zum melden.
kann aber sein, dass ich mich irre.

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 06:05
von mrd
Auch ein Beispiel:
Ich verkaufe eine Waffe (Kategorie egal, Meldepflicht ist davon ja unabhängig).
Der Käufer meldet nicht um, sondern verkauft innerhalb der Meldefrist weiter.
Der nächste Käufer macht dasselbe usw.

Heisst also, auf mich ist noch eine Waffe registriert; die unter Umständen mittlerweile den xten Besitzer hat.

Bei einer erwaigen Überprüfung bei mir kann ich eine auf mich registrierte Waffe nicht vorweisen, nur den Verkaufsvertrag.

Sollte mit der Waffe irgendwas (was auch immer) vorfallen, bin ich als "Urbesitzer" der erste Ansprechpartner.

Beide Fälle muss ich als Verkäufer nicht haben, drum erkundige ich mich nach einiger Zeit ob die Waffe noch auf mich gemeldet ist.
Wenn nein, alles ok.
Wenn ja, mache ich selbst Meldung.

Eine rasche Ummeldung, insbesondere bei Kat.B, liegt wohl im Interesse des Verkäufers.

So würde ich das handhaben (und so hab ich das bislang auch gehandhabt)

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 07:15
von Sidekix
Meinung meiner BH:

jeder Käufer hat Meldepflicht, zwar 6 Wochen Zeit, aber trotzdem Meldepflicht
da sonst der Weg der Waffe verloren gehen würde...

und wenn der letzte Besitzer nach über 6 Wochen bei der BH vorstellig wird und den KV zeigt
bekommt der darauf angeführte Käufer eher Ärger...
(da innerhalb der 6 Wochen verkauft und nicht gemeldet)

obs jede BH so sieht oder Auslegungssache, kann uns nur ein Betroffener erzählen...
;)

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 11:11
von gewo
Sidekix hat geschrieben:Meinung meiner BH:
jeder Käufer hat Meldepflicht, zwar 6 Wochen Zeit, aber trotzdem Meldepflicht
da sonst der Weg der Waffe verloren gehen würde...
und wenn der letzte Besitzer nach über 6 Wochen bei der BH vorstellig wird und den KV zeigt
bekommt der darauf angeführte Käufer eher Ärger...
(da innerhalb der 6 Wochen verkauft und nicht gemeldet)
obs jede BH so sieht oder Auslegungssache, kann uns nur ein Betroffener erzählen...
;)


das ist garantiert die meinung der BH gänserndorf oder mistelbach ...
;-)

ich habe von meiner behoerde schriftlich dass es zwar richtig ist, dass die meldePFLICHT mit der uebernahme entsteht und die meldeFRIST sechs wochen betraegt
...
aber trotzdem das eintragen ins ZWR durch einen besitzer der der waffe innerhakb der frist weitergibt nicht sinnnvoll und empfehlenswert ist, sobald die waffe an einen anderen weitergegeben wurde sollte der ehemalige besitzer NICHT MEHR melden. und wenn das innerhalb der sechs wochen erfolgt dann ist das halt so.
....
mann muss nur mal kurz drueber nachdenken um zu erkennen warum:

besitzer 1 verkauft die waffe am 1.1.2018 an besitzer 2
besitzer zwei hat nun mit 1.1. die meldepflicht, die meldefrist endet (grob) am 15.2.2018
besitzer 2 verkauft die waffe am 20.1. an besitzer 3
besitzer drei hat nun mit 20.1. die meldepflicht, die meldefrist endet (grob) am 7.3.2018

besitzer 3 ist zeitlich flexibel, obwohl er eigentlich sechs wochen zeit hat faehrt er gleich am tag nach dem kauftag zu einem haendler und meldet die waffe auf sich
die waffe ist also ab dem 21.1. auf den besitzer 3 registriert

besitzer 2 ist handwerker, er wird von seiner firma ins ausland geschickt, er ist von montag bis freitag in deutschland, die arbeit ist im verzug, es ist eine urlaiubssperre verhaengt. erst unmittekbar vor ablauf der meldefrist erfaehrt er dass man beim doubleaction kat C/D waffenmeldungen auch per email schicken kann. er schickt die meldung - fristgerecht - so um den 10.2. herum an doubleaction, ein paar tage spaeter (grad noch innerhalb der frist) wird die eintragung im ZWR vorgenommen.

es wurde mit dieser eintragung nun natuerlich die waffe vom besitzer drei wieder auf den besitzer zwei zurueckgeschrieben

rechtlich alles ok
aber das ergebnis ist falsch
denn die eintragung im ZWR ist unrichtig, der waffenbestand ist falsch
denn der besitzer drei hat ja die waffe und nicht der besitzer zwei

das ZWR ist in der derzeitigen form nicht fuer diesen ablauf geeignet


ich weise drauf hin das ICH diese info per email erhalten habe und einer auskunft entsprechend gilt diese immer NUR GEGENÜBER DEM EMPFÄNGER der auskunft, sie entwickelt KEINE rechtskraft gegenueber dritten

RECHTLICH gesehen ist es so dass die PFLICHT mit dem zeitpunkt der uebernahme der waffe entsteht und die FRIST dafuer sechs wochen ist
aber es kommt halt a schmarrn raus wennst das wirklich so machts, und zumindestens MEINE behoerde will das offenbar vermeiden ..

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 13:43
von panhandle
hi...

wie ist es den dann bei einem verkauf an einen händler.... das der wiederum diese waffen in's zwr meldet/melden muss glaube ich so nicht !?!?
da geht das ja irgendwie über waffenbücher.?

da ja aber der käufer - in diesem fall eben ein händler - als solches der meldepflicht unterliegt, ( so es etwas für den händler überhaupt gibt) muss es da ja auch ein "verfahren" geben um rechtssicherheit für den verkäufer zu erlangen...?

ein händler wird da ja ned einen "eigenen" bereich im zwr für eben seine am lager liegenden und zum verkauf bestimmten waffen haben/haben müssen.

g
willi

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 13:53
von gewo
panhandle hat geschrieben:hi...
wie ist es den dann bei einem verkauf an einen händler.... das der wiederum diese waffen in's zwr meldet/melden muss glaube ich so nicht !?!?
da geht das ja irgendwie über waffenbücher.?
da ja aber der käufer - in diesem fall eben ein händler - als solches der meldepflicht unterliegt, ( so es etwas für den händler überhaupt gibt) muss es da ja auch ein "verfahren" geben um rechtssicherheit für den verkäufer zu erlangen...?
ein händler wird da ja ned einen "eigenen" bereich im zwr für eben seine am lager liegenden und zum verkauf bestimmten waffen haben/haben müssen.
g
willi


waffenbuch ist komplett getrennt von den ZWR sachen

die verpflichtung zum fuehren eines waffenbuches ergibt sich aus der waffenbuecherverordnung
die zum ZWR aus dem WaffG und den durchfuehrungsbestimmungen zum ZWR

das ZWR ist nicht verpflichtend fuer hanelder
nur wenn sie die kohle aus den kat C und kat D ZWR meldungen abgreifen wollen dann muessen sie ZWR teilnehmer werden
aber dann muessen sie verpflichtend auch ihre eigenen Kat B meldungen selber im ZWR erfassen

die haendler die nicht teilnehmer am ZWR sind melden ihre kat B an und verkaeufe nach wie vor per email oder per post oder per fax (und sparen sich so eine menge zeit bei jeder meldung)
diese haendler haben eigentlich keinen eigenen "meine waffen" bereich im ZWR fuer ihre ankaeufe, bzw koennen auf diesen nicht zugreifen
in den ersten jahren sind kat C und kat D ankaeufe durch solche haendler in der luft gehangen
spaeter hat man auch fuer jene haendler die nicht ZWR teilnehmer sind solche "meine waffen" bereiche freigeschalten, bei ankaeufen schiebt dann wenns probleme gibt (zb ein waffenbesitzer beschwert sich dass eine waffe die er an einen handler abgegeben hat noch immer im ZWR auf ihn eingetragen ist) die behoerde die waffen in diese bereiche

ich will hier ned den obergscheiten spielen und sagen "ein fehler in der konzeption des ZWR", denn so ein system ist wahnsinnig komplex und es ist schwierig bei der konzeption alle denkmoeglichen faelle zu erkennen und einzuplanen, und es scheint auch die behoerde nicht optimal seitens des handels unterstuetz worden zu sein, denn die beduerfnisse des "klassischen handels" sprich jagdwaffen sind im ZWR perfekt umgesetzt, die themen der sportschuetzen und freizeitwaffenbesitzer sind jene die teilweise durch den rost gefallen sind ...

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 14:00
von panhandle
@gewo

fein ... danke für die ausführung.
bringt schon "licht" in's gefüge....tnx agn...

g
willi

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 17:05
von Hirschberg
mrd hat geschrieben:. ... drum erkundige ich mich nach einiger Zeit ob die Waffe noch auf mich gemeldet ist.
Wenn nein, alles ok.
Wenn ja, mache ich selbst Meldung. ...

Bei Kat. C oder D mache ich da nicht selbst "Meldung", sondern kontaktiere erst mal den Käufer und gebe ihm Zeit das in Ordnung zu bringen.
So einen Fall hatte ich vor kurzem.

Re: Verkauf Kat C Waffe ohne ZWR Ummeldung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 22:33
von Sidekix
gewo, wie immer, hast Recht! :mrgreen:

Theorie und Praxis ;)