Sidekix hat geschrieben:Meinung meiner BH:
jeder Käufer hat Meldepflicht, zwar 6 Wochen Zeit, aber trotzdem Meldepflicht
da sonst der Weg der Waffe verloren gehen würde...
und wenn der letzte Besitzer nach über 6 Wochen bei der BH vorstellig wird und den KV zeigt
bekommt der darauf angeführte Käufer eher Ärger...
(da innerhalb der 6 Wochen verkauft und nicht gemeldet)
obs jede BH so sieht oder Auslegungssache, kann uns nur ein Betroffener erzählen...

das ist garantiert die meinung der BH gänserndorf oder mistelbach ...

ich habe von meiner behoerde schriftlich dass es zwar richtig ist, dass die meldePFLICHT mit der uebernahme entsteht und die meldeFRIST sechs wochen betraegt
...
aber trotzdem das eintragen ins ZWR durch einen besitzer der der waffe innerhakb der frist weitergibt nicht sinnnvoll und empfehlenswert ist, sobald die waffe an einen anderen weitergegeben wurde sollte der ehemalige besitzer NICHT MEHR melden. und wenn das innerhalb der sechs wochen erfolgt dann ist das halt so.
....
mann muss nur mal kurz drueber nachdenken um zu erkennen warum:
besitzer 1 verkauft die waffe am 1.1.2018 an besitzer 2
besitzer zwei hat nun mit 1.1. die meldepflicht, die meldefrist endet (grob) am 15.2.2018
besitzer 2 verkauft die waffe am 20.1. an besitzer 3
besitzer drei hat nun mit 20.1. die meldepflicht, die meldefrist endet (grob) am 7.3.2018
besitzer 3 ist zeitlich flexibel, obwohl er eigentlich sechs wochen zeit hat faehrt er gleich am tag nach dem kauftag zu einem haendler und meldet die waffe auf sich
die waffe ist also ab dem 21.1. auf den besitzer 3 registriert
besitzer 2 ist handwerker, er wird von seiner firma ins ausland geschickt, er ist von montag bis freitag in deutschland, die arbeit ist im verzug, es ist eine urlaiubssperre verhaengt. erst unmittekbar vor ablauf der meldefrist erfaehrt er dass man beim doubleaction kat C/D waffenmeldungen auch per email schicken kann. er schickt die meldung - fristgerecht - so um den 10.2. herum an doubleaction, ein paar tage spaeter (grad noch innerhalb der frist) wird die eintragung im ZWR vorgenommen.
es wurde mit dieser eintragung nun natuerlich die waffe vom besitzer drei wieder auf den besitzer zwei zurueckgeschrieben
rechtlich alles ok
aber das ergebnis ist falsch
denn die eintragung im ZWR ist unrichtig, der waffenbestand ist falsch
denn der besitzer drei hat ja die waffe und nicht der besitzer zwei
das ZWR ist in der derzeitigen form nicht fuer diesen ablauf geeignet
ich weise drauf hin das ICH diese info per email erhalten habe und einer auskunft entsprechend gilt diese immer NUR GEGENÜBER DEM EMPFÄNGER der auskunft, sie entwickelt KEINE rechtskraft gegenueber dritten
RECHTLICH gesehen ist es so dass die PFLICHT mit dem zeitpunkt der uebernahme der waffe entsteht und die FRIST dafuer sechs wochen ist
aber es kommt halt a schmarrn raus wennst das wirklich so machts, und zumindestens MEINE behoerde will das offenbar vermeiden ..