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Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 02:31
von KGR84
Hallo,

ich habe mir soeben das WaffG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016 zu Gemüte geführt und wurde leider nicht fündig.

Gibt es dazu zusätzliche Beschlüsse oder Entscheide, oder steht es irgendwo, dass ich eine Waffe (auch in meiner Abwesenheit) nur an meinen gemeldeten Wohnsitzen lagern darf?

Oder einfach gefragt muss ich meine Waffen an meinen gemeldeten Wohnsitzen lagern (ansonsten sichere Verwahrung natürlich vorausgesetzt!!!)?

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 03:26
von mastercrash
Hatten wir sowas nicht schon oft hier besprochen in Threads?
Hier zB viewtopic.php?f=20&t=38777

Oder meinst du mit lagern etwas anderes als verwahren?

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 03:43
von KGR84
Achso ja, danke, das hatte ich nicht gefunden, nur einen Beitrag, der sich auf Kat C/D begrenzte.

Zusatzfrage, was mach ich bei einer Waffenüberprüfung? Dem überprüfenden Organ einfach sagen, ich habe eine Waffe da, 2 dort und die restlichen zwei wieder wo anders? Ist das so ok, oder kann ich da Probleme beommen?

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 06:09
von Thomas E. Davis
KGR84 hat geschrieben:Achso ja, danke, das hatte ich nicht gefunden, nur einen Beitrag, der sich auf Kat C/D begrenzte.

Zusatzfrage, was mach ich bei einer Waffenüberprüfung? Dem überprüfenden Organ einfach sagen, ich habe eine Waffe da, 2 dort und die restlichen zwei wieder wo anders? Ist das so ok, oder kann ich da Probleme beommen?
Grundsätzlich ist es egal. Doch logischerweise macht es kein gutes Bild beim Kontrollorgan. Meine persönliche Meinung! Wenn ich Schusswaffen besitzen will, sollte ich mir schon vorher gedanken über die Verwahrung nachen. Ich meine damit., wenn ich eine größere Menge habe will das diese auch verwahrt werden können. Genau diese Art und Weise bringen die Legalwaffenbesitzer in verruf.

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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 07:40
von gewo
Thomas E. Davis hat geschrieben:[ Genau diese Art und Weise bringen die Legalwaffenbesitzer in verruf.


??

wenn ich eine meiner waffen zur selbstverteidung bereithalten moechte in der wohnung meiner freundin bringt mich das in verruf?

wenn ich eine waffe bei meinen eltern verwahre weil die nahe am schiessplatz wohnen und ich so navh dienst vom dienstort nicht mehr zurueck nach hause muss die waffe holen dann bringt mich das in verruf?

wtf?

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 09:46
von Temudjin
...wenn ich eine Waffe im Geschäft liegen habe, damit sich meine Mitarbeiter (alle WBK) schützen können, dann bringt mich dass in Verruf?....Ernsthaft jetzt,.. hab schon eine Überprüfung gehabt, Frage,, wo is die Walther PP? Antwort, im Geschäft.. n paar Tage später habns bei mir in der Trafik vorbeigeschaut, bzgl Kontrolle: Wo is die Walther,.. die hat grad die Kollegin im Holster.. alle nach hinten zum Sandeimer, Waffe entladen, zur Nummernkontrolle übergeben, alle die WBKs gezeigt,. wieder geladen, eingesteckt, fertig..

Mit anderen Worten: Sch**** euch doch nicht immer so ins Hemd!! Wenn ichs darf, dann tu ichs... diese freiwillige Selbstkastration, um nur ja der brave im Gehorsam weeeit vorauseilende Bürger zu sein, kotzt mich echt an,.. Die Waffe ist ein Werkzeug, und so wird sie auch behandelt/gesehen,.. Solange ich im Rahmen der Gesetze handele, mach ich mir keinen Kopf, was irgend ein Behördenkasperl über mich denken könnt,..

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 10:02
von rupi
es gibt Bürgerrechte
und Bürgerpflichten

das Recht ist es die Waffe überall zu Verwahren wo ich es will
die Pflicht ist es sie dort so zu Verwahren dass es in sicherer Weise geschieht


wenn die beiden Punkte zueinander inkompatibel sind darf ich dort halt nicht verwahren

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 10:06
von Temudjin
Eben,.. so einfach ists, und alles andere ist unnötiges Herumgeeiere

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 11:32
von piefke
Eben.
Die firma wäre ja bei 2 wohnsitzen sogar der grund die wbk sogar auf 3 Plätze zu erweitern.

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 12:07
von Thomas E. Davis
gewo hat geschrieben:
Thomas E. Davis hat geschrieben:[ Genau diese Art und Weise bringen die Legalwaffenbesitzer in verruf.


??

wenn ich eine meiner waffen zur selbstverteidung bereithalten moechte in der wohnung meiner freundin bringt mich das in verruf?

wenn ich eine waffe bei meinen eltern verwahre weil die nahe am schiessplatz wohnen und ich so navh dienst vom dienstort nicht mehr zurueck nach hause muss die waffe holen dann bringt mich das in verruf?

wtf?
Meine Herren lesen. Nicht nur das sondern alles. Mein Post war bezogen auf die Verwahrungskontrolle. Welch nettes Bildchen wäre das wenn man dem Überprüfungsorgan sagt ein Teil ist da, der nächste dort und achja eine habe ich noch bei meiner Freundin. Das meinte ich. Denn wenn ich von Anfang an weiß das ich eine größere Anzahl von Waffen zukünftig besitzen will, na dann überlege ich mit im Vorfeld die Lagerung. Kann ich das überhaupt usw. So wenn man Köpfchen besitzt.

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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 12:15
von gewo
Thomas E. Davis hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Thomas E. Davis hat geschrieben:[ Genau diese Art und Weise bringen die Legalwaffenbesitzer in verruf.


??

wenn ich eine meiner waffen zur selbstverteidung bereithalten moechte in der wohnung meiner freundin bringt mich das in verruf?

wenn ich eine waffe bei meinen eltern verwahre weil die nahe am schiessplatz wohnen und ich so navh dienst vom dienstort nicht mehr zurueck nach hause muss die waffe holen dann bringt mich das in verruf?

wtf?
Meine Herren lesen. Nicht nur das sondern alles. Mein Post war bezogen auf die Verwahrungskontrolle. Welch nettes Bildchen wäre das wenn man dem Überprüfungsorgan sagt ein Teil ist da, der nächste dort und achja eine habe ich noch bei meiner Freundin. Das meinte ich. Denn wenn ich von Anfang an weiß das ich eine größere Anzahl von Waffen zukünftig besitzen will, na dann überlege ich mit im Vorfeld die Lagerung. Kann ich das überhaupt usw. So wenn man Köpfchen besitzt.

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der grund warum ich waffen an unterschiedlichsten orten (sicher) verwahre hat doch einen grund
er ist doch nicht die folge einer mangelhaften planung ....

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 12:16
von KGR84
Thomas E. Davis hat geschrieben:...
Denn wenn ich von Anfang an weiß das ich eine größere Anzahl von Waffen zukünftig besitzen will, na dann überlege ich mit im Vorfeld die Lagerung. Kann ich das überhaupt usw. So wenn man Köpfchen besitzt.


5 Stück ist ja jetzt keine grössere Anzahl, und die Möglichkeit alle dieser 5 am Hauptwohnsitz im Einvernehmen mit den gesetzlichen Vorgaben zu verwahren ist auch nicht in Abrede gestellt worden. Grund der Fragestellung ist durchaus die Notwendigkeit aufgrund triftiger Gründe, die hier im Forum nichts zur Sache tun. Jedoch ist der Grund der Frage nicht die Unfähigkeit sich im Vorfeld zu überlegen, was man mit seinen angeschafften Waffen zu tun pflegt.

Danke für die Antworten, ich kenne mich aus!

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 12:30
von Myon
Thomas E. Davis hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Thomas E. Davis hat geschrieben:[ Genau diese Art und Weise bringen die Legalwaffenbesitzer in verruf.


??

wenn ich eine meiner waffen zur selbstverteidung bereithalten moechte in der wohnung meiner freundin bringt mich das in verruf?

wenn ich eine waffe bei meinen eltern verwahre weil die nahe am schiessplatz wohnen und ich so navh dienst vom dienstort nicht mehr zurueck nach hause muss die waffe holen dann bringt mich das in verruf?

wtf?
Meine Herren lesen. Nicht nur das sondern alles. Mein Post war bezogen auf die Verwahrungskontrolle. Welch nettes Bildchen wäre das wenn man dem Überprüfungsorgan sagt ein Teil ist da, der nächste dort und achja eine habe ich noch bei meiner Freundin. Das meinte ich. Denn wenn ich von Anfang an weiß das ich eine größere Anzahl von Waffen zukünftig besitzen will, na dann überlege ich mit im Vorfeld die Lagerung. Kann ich das überhaupt usw. So wenn man Köpfchen besitzt.

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Selten soviel Blödsinn gelesen. Aber ok der Österreichische gehorsam der gesetzlich nicht gefordert wird..... du kannst eh machen was du willst aber bitte gib sowas nicht weiter den genau so manifestieren sich einfach falsche „Gesetze“ in den Köpfen..

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 15:10
von helmsp
Ups, Doppelpost

Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 15:11
von helmsp
rupi hat geschrieben:das Recht ist es die Waffe überall zu Verwahren wo ich es will
die Pflicht ist es sie dort so zu Verwahren dass es in sicherer Weise geschieht
Bingo und Amen!

Thomas E. Davis hat geschrieben:Meine Herren lesen. Nicht nur das sondern alles. Mein Post war bezogen auf die Verwahrungskontrolle. Welch nettes Bildchen wäre das wenn man dem Überprüfungsorgan sagt ein Teil ist da, der nächste dort und achja eine habe ich noch bei meiner Freundin. Das meinte ich. Denn wenn ich von Anfang an weiß das ich eine größere Anzahl von Waffen zukünftig besitzen will, na dann überlege ich mit im Vorfeld die Lagerung. Kann ich das überhaupt usw. So wenn man Köpfchen besitzt.

Es ist mir/uns völlig hupe, wass die Behörde sagt und denkt denn rechtlich darf man es.
Wenn man dazu auch noch begründen kann (nicht, dass man es müsste) dann umso besser.
Ich habe alle zuhause jedoch eine in der Arbeit zwecks SV und dem Überprüfungsorgan war es wurscht resp. die haben es auch für logisch gesehen.