Seite 1 von 2

Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 23:17
von neuwertig
Weil es im Verein immer untergeht:
Bzgl. EU-Feuerwaffenrichtlinie hat der Verein beim BMI u. a. folgenden Vorschlag eingebracht:
· Halbautomatische Langwaffen (Gewehrkaliber) gelten automatisch als Kategorie B – allenfalls Kategorie A6 und A7, außer sie können durch den einfachen Tausch von nicht waffenrechtlich relevanten Teilen (Abzugsgruppe, Verschlussträger etc.) oder rechtswidrige Modifikation von waffenrelevanten Teilen (Lauf, Verschluss etc.) auf vollautomatische Waffen umgebaut werden.

Für mich hört sich das so an als könnten wir demnächst alle Kat.-B Waffen abgeben. Ich bin aber weder Waffen- noch Rechtsexperte - dafür war ich mal recht gut in Legasthenie :mrgreen: und hoffe darauf obigen Text einfach falsch verstanden zu haben ...

Ist der Text harmlos? :think: und wenn ja, warum?

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 23:22
von DerDaniel
Wurde schon vor vielen Seiten im Verein Thread geklärt.
Entweder du quälst dich selbst durch oder hoffst drauf, dass sich jemand erbarmt und das für dich raus sucht, oder hast Glück und einer der Erklärer wiederholts hier noch mal.

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 23:54
von neuwertig
DerDaniel hat geschrieben:Wurde schon vor vielen Seiten im Verein Thread geklärt.
Entweder du quälst dich selbst durch oder hoffst drauf, dass sich jemand erbarmt und das für dich raus sucht, oder hast Glück und einer der Erklärer wiederholts hier noch mal.
Naja, ich habe fast alles gelesen (und versucht nur die persönlichen "Diskussionen" zu überspringen und dabei scheinbar die Antwort auf meine Frage überlesen) und habe jetzt nochmal nach Stichworten gesucht. Zwei sehen das ähnlich wie ich, nur BigBen meint hier https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=17&t=31382&p=507417&hilit=modifikation#p507417 Folgendes:
BigBen hat geschrieben:- mehr Rechtssicherheit bei Halbautomaten, alles was nicht durch gesetzeswidrige Modifikation von waffenrelevanten Teilen auf Vollauto umgebaut werden kann sollte Kat. B sein.
Ja, so soll es wahrscheinlich gemeint sein. Aber meiner Meinung nach steht genau das Gegenteil im Text - ok, vielleicht ist das einfach ein Fehler und wir verlassen uns darauf.

Aber was ist mit "Tausch von nicht waffenrechtlich relevanten Teilen"?

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 04:34
von Wulpe
„Rechtswidriger Modifikation“ sind doch keine denkbaren Grenzen gesetzt. Zeit und Werkstatt vorausgesetzt, kann ich aus einem Wasserleitungsrohr eine Flak bauen.

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 06:50
von Balistix
Mir drängt sich sehr der Eindruck auf, dass das kein Jurist formuliert hat. Ich kann mich allerdings auch täuschen.

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 07:32
von Martin P
Mal eine Frage: ist es nicht so, dass eine bestimmte Familie von Halbautomaten durch Austausch von frei erhältlichem upper, lower (samt Abzugseinheit) und bolt carrier für jeden Laien auf FA umbaubar wäre?

Falls das so ist, wäre die legistische Unfähigkeit derjenigen, die den oben genannten Vorschlag formuliert haben, evident und man könnte nur darum bitten, dass sie davon Abstand nehmen, weitere "Verbesserungen" für uns Waffenbesitzer öffentlich zu machen ...

Zusatz: was ist, weitergedacht, mit jener österreichischen Plastikpistole, die durch einfachen Einbau einer Deckplatte mit Feuerwahlhebel auf FA umrüstbar wäre?

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 07:37
von BigBen
Martin P hat geschrieben:Mal eine Frage: ist es nicht so, dass eine bestimmte Familie von Halbautomaten durch Austausch von frei erhältlichem upper, lower (samt Abzugseinheit) und bolt carrier für jeden Laien auf FA umbaubar wäre?


Theoretisch richtig (vielleicht nicht gerad von jedem Laien...), das zeugt leider vom technischen Unverständnis auf dem dieser Vorschlag basiert :-(

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 08:53
von Ferrum
BigBen hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Mal eine Frage: ist es nicht so, dass eine bestimmte Familie von Halbautomaten durch Austausch von frei erhältlichem upper, lower (samt Abzugseinheit) und bolt carrier für jeden Laien auf FA umbaubar wäre?


Theoretisch richtig (vielleicht nicht gerad von jedem Laien...), das zeugt leider vom technischen Unverständnis auf dem dieser Vorschlag basiert :-(
Ja, ein Sachkundiger und ein (praktizierender, erfahrener) Jurist hätten dem Vorschlag in der Tat gut getan, die hätten sich in Verein sicher auch finden lassen...

Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 10:24
von Wulpe
Martin P hat geschrieben:Zusatz: was ist, weitergedacht, mit jener österreichischen Plastikpistole, die durch einfachen Einbau einer Deckplatte mit Feuerwahlhebel auf FA umrüstbar wäre?


Das war auch mein erster Gedanke, aber oben steht ja

"Halbautomatische Langwaffen (Gewehrkaliber) gelten automatisch als Kategorie B..."

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 11:14
von Martin P
Wulpe hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Zusatz: was ist, weitergedacht, mit jener österreichischen Plastikpistole, die durch einfachen Einbau einer Deckplatte mit Feuerwahlhebel auf FA umrüstbar wäre?


Das war auch mein erster Gedanke, aber oben steht ja

"Halbautomatische Langwaffen (Gewehrkaliber) gelten automatisch als Kategorie B..."


Drum schreib ich ja ""weitergedacht". Sollte man als Jurist grundsätzlich. Wenn diese dämliche Formulierung für Halbautomaten vorgeschlagen wird, muss man sich mit überlegen, was das auch für andere Waffen bedeuten kann.

Die irrsinnige Idee, mögliche rechtswidrige Modifikationen als Abgrenzungsmerkmal heranzuziehen, will ich diesbezüglich gar nicht ansprechen ...

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 11:47
von Wulpe
Natürlich, das ist Schwachsinn und öffnet der behördlichen Willkür, äh sorry, Ermessen, wieder Tür und Tor. Ich sehe schon die Gerichtsurteile "mit einem 3D-Drucker ist es möglich..."

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 11:59
von approach_lowg
Nicht nur der Vorschlag HA ist von der Interessengemeinschaft nicht sonderlich durchdacht, auch die Gschichte mit dem erweiterten Waffenführerschein und den Vereinen lässt zu denken.....

Gruß

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 13:50
von Masi
approach_lowg hat geschrieben:Nicht nur der Vorschlag HA ist von der Interessengemeinschaft nicht sonderlich durchdacht, auch die Gschichte mit dem erweiterten Waffenführerschein und den Vereinen lässt zu denken.....

Gruß



stimmt

wollte da schon einzahlen, damit ist das hinfällig...

Re: Vorschlag Verein betreffend Halbautomaten

Verfasst: Di 27. Feb 2018, 14:37
von SSG308
Die Formulierung "rechtswidrige Modifikation" wurde offensichtlich von Big Ben übernommen (siehe Zitat oben)
und fand voriges Jahr einige Zustimmung (siehe Link oben)

Was wäre nun eine "wasserdichte" Formulierung, wie Woolf schreibt "wenn kompatibel" auch nicht oder?