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"Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 11:20
von The_Governor
Hallo!

Folgende Situation: ich habe 2 Schränke für Langwaffen und einen für Kurzwaffen. Meine Freundin hat nur einen für ihre Kurzwaffe. Nun möchte sie eine Cx4, die logischerweise nicht in ihren Schrank passt. Darf ich ihr eine meiner Pistolen überlassen und dafür ihre Cx4 in meinen Schrank stellen? Somit sind an jedem Standort so viele B-Waffen- wie jeweilige WBK-Plätze vorhanden sind nur gehören die Waffen eben nicht alle dem WBK-Besitzer.

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 11:29
von Bell
wenn ihr die überlassungen binnen 6 wochen der/den behörde(n) meldet...

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 15:55
von FFWGK
ICH würde je eine gegenseitig unterschriebene Überlassungserklärung zu meinen Akten legen und im Bedarfsfall das gestrige Darum eintragen.

Heiraten ginge auch ;-)

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 16:36
von gewo
FFWGK hat geschrieben:ICH würde je eine gegenseitig unterschrieben Überlassungserklärung zu meinen Akten legen und im Bedarfsfall das gestrige Darum eintragen.

Heiraten ginge auch ;-)


is meistens teuer

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 17:31
von Floody
FFWGK hat geschrieben:Heiraten ginge auch ;-)

Hab ich mir heute erst wieder gedacht - das mit der gemeinsamen Verwahrung sollte endlich mal einer ausjudizieren lassen - also in der Situation einer "Nicht-ehelichen-Lebensgemeinschaft".

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 17:38
von 0riginal_Tiroler
gewo hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:ICH würde je eine gegenseitig unterschrieben Überlassungserklärung zu meinen Akten legen und im Bedarfsfall das gestrige Darum eintragen.

Heiraten ginge auch ;-)


is meistens teuer


Vorallem wenns vorbei is... :doh: