Seite 1 von 1

Übergänge der Kategorien

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 23:16
von ElPresidente
Aus persönlichem Interesse hab ich eine Frage. Soweit ich weiß, "darf" man ein Repetiergewehr (Kat.C) kürzen solange es nicht unter 60 cm kommt (sonst wirds halt Kat. B). Geht das aber auch in die andere Richtung. Darf ein Büma einen Revolver auf über 60 cm verlängern (z.B.: Metallstange am Rahmen anschweißen) und das dann als Kat. C verkaufen?

Re: Übergänge der Kategorien

Verfasst: Mo 2. Apr 2018, 23:30
von gewo
ElPresidente hat geschrieben:Aus persönlichem Interesse hab ich eine Frage. Soweit ich weiß, "darf" man ein Repetiergewehr (Kat.C) kürzen solange es nicht unter 60 cm kommt (sonst wirds halt Kat. B). Geht das aber auch in die andere Richtung. Darf ein Büma einen Revolver auf über 60 cm verlängern (z.B.: Metallstange am Rahmen anschweißen) und das dann als Kat. C verkaufen?


nein
durch abaenderungen einer bereits bestehenden waffe kann sich nie ihre kategorie aendern, zumindestens nicht in die richtung in die du moechtest

Re: Übergänge der Kategorien

Verfasst: Di 3. Apr 2018, 00:37
von ElPresidente
Gibts da auch eine gesetzliche grundlage/urteil.
Theoretisch ist die kategorie ja variabel, je nach eigenschaft der waffe. Eine pistole wir ja nicht als kat.B hergestellt, sondern das fertige produkt fallt aufgrund ihrer eigenschaften unter kat.B. Deshalb dürfte man eine abgesägte mosin nagant auch mit wbk (eigetragen) besitzen. Macht ja interordnance mit seinen AK und AR verschnitten nicht anders. Sind ja nichts anderes als modifizierte kat.B die damit zu kat.C geworden sind. Nur, dass es bei interordnance sogar teilweise kat.A sind.

Re: Übergänge der Kategorien

Verfasst: Di 3. Apr 2018, 07:30
von yoda
woolf hat geschrieben:...Was ist wenn ein Büma einen Revolver ausschlachtet und aus Rahmen und Trommel ein Revolvergewehr baut?
Das funktioniert auf jeden Fall, wenn die eine Waffe bauen tragens es im Waffenbuch ein, und wenn die Waffe verkauft wird, wirds ganz einfach als Kat. C im ZWR registriert. Aber als normaler Waffenbesitzer bei der Behörde anrufen und etwas ändern ist sehr schwierig bis unmöglich, die kennen sich auch teilweise überhaupt nicht aus.

Re: Übergänge der Kategorien

Verfasst: Di 3. Apr 2018, 09:46
von gewo
ElPresidente hat geschrieben:Gibts da auch eine gesetzliche grundlage/urteil.
Theoretisch ist die kategorie ja variabel, je nach eigenschaft der waffe. Eine pistole wir ja nicht als kat.B hergestellt, sondern das fertige produkt fallt aufgrund ihrer eigenschaften unter kat.B. Deshalb dürfte man eine abgesägte mosin nagant auch mit wbk (eigetragen) besitzen. Macht ja interordnance mit seinen AK und AR verschnitten nicht anders. Sind ja nichts anderes als modifizierte kat.B die damit zu kat.C geworden sind. Nur, dass es bei interordnance sogar teilweise kat.A sind.


fuer die IO clone gibt es „echte“ einstufungen, also keine rechtsansichten
alles aus der zeit vor 2000