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"Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 00:32
von Allergenverordnung
Grüß euch,
ich sehe ab und zu Angebote auf Waffengebraucht.at, in denen Waffen der Kategorie C angeboten werden, der Verkäufer/die Verkäuferin aber nur an InhaberInnen von einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte die Waffe verkaufen will.
Meine Frage ist: Wozu diese Einschränkung?Waffen der Kategorie C kann man ohne WBK oder Jagdkarte erwerben. Natürlich steht es jedem frei an wem wer verkauft aber mir geht nicht ganz ein, warum man eine WBK oder eine Jagdkarte sehen will.
Beste Grüße an die Community
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 00:39
von r4ptor
Reine Sicherheit nehme ich an. Waffenverbot kann man ja nicht überprüfen als Privatperson (?) und so sichert man sich ab.
Wenn es denn ohne WBK zu so einer Situation kommen sollte, wird man sich sicher mit dem Verkäufer einig, sollte es denn sein.
Aber wie du schon gesagt hast. Pflicht nicht, aber der Verkäufer kann es verlangen wenn er das denn will.
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 01:25
von Allergenverordnung
r4ptor hat geschrieben:Reine Sicherheit nehme ich an. Waffenverbot kann man ja nicht überprüfen als Privatperson (?) und so sichert man sich ab.
Das habe ich vergessen zu erwähnen: Die erwähnten Inserate waren allesamt von Privatpersonen.
Aber: Ist es vom Gesetz her die Pflicht des Verkäufers (bei einem privatverkauf), sicherzustellen dass der Käufer kein Waffenverbot hat?
Und: Wie kann ich denn dem Verkäufer zeigen, dass ich kein Waffenverbot habe?

Das einzige was ich dem Verkäufer zeigen könnte, ist ein ZWR-Eintrag, der belegt, dass ich ein Gewehr Ende April 2018 registrieren habe lassen. Ich denke, der ZWR-Eintrag wäre nicht möglich gewesen, wenn ein Waffenverbot hätte.

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 01:51
von kawaz
Ich habe auch auf willhaben schon gesehen das manche Verkäufer ihre Lautsprecher, Waschmaschinen und dergleichen nur an öst. Stb. verkaufen

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 06:46
von Stefan85
Reine Absicherung, man kennt denn gegenüber ja nicht.
Ich bin zwar nicht so gut bewandert in diesem Bereich aber ich kann mir gut vorstellen das es unangenehm werden kann wenn man einem mit Waffenverbot eine Waffe verkauft.
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 08:53
von redstorm
verkauf nur an österreichische Staatsbürger hängt vermutlich mit §11 des waffg zusammen
macht auch sinn wenn man sich das ganze theater sparen will
Drittstaatsangehörige
§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition ist verboten:
1.unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2.sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3.Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 09:00
von Papa Bär
Stefan85 hat geschrieben:Reine Absicherung, man kennt denn gegenüber ja nicht.
Ich bin zwar nicht so gut bewandert in diesem Bereich aber ich kann mir gut vorstellen das es unangenehm werden kann wenn man einem mit Waffenverbot eine Waffe verkauft.
Wie kontrolliere ich als Privatperson ob jemand, der meine freie Waffe kaufen will, ein Waffenverbot hat?
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 09:01
von rupi
Papa Bär hat geschrieben:Stefan85 hat geschrieben:Reine Absicherung, man kennt denn gegenüber ja nicht.
Ich bin zwar nicht so gut bewandert in diesem Bereich aber ich kann mir gut vorstellen das es unangenehm werden kann wenn man einem mit Waffenverbot eine Waffe verkauft.
Wie kontrolliere ich als Privatperson ob jemand, der meine freie Waffe kaufen will, ein Waffenverbot hat?
indem du ihn fragst ob er ein Waffenverbot hat
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 09:15
von Glock1768
Der war gut ...
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 09:27
von Lagavulin
Viel mehr als „fragen“ geht in der Praxis nicht. Das kannst du nicht überprüfen. Am besten den Satz in die Überlassungsbestätigung reinschreiben, dass er mit seiner Unterschrift auch bestätigt, dass kein Waffenverbot gegen ihn vorliegt. So mache ich es.
Im Übrigen: Von privat zu privat gibt es ja auch keine Abkühlphase.
"Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 09:37
von Bell
als privater verkäufer muss ich sicherstellen, dass der käufer:
- bei kat B eine WBK/WP hat
- bei kat C/D über 18 ist
ob bei kat B die WBK voll ist oder
ob bei kat C/D ein waffenverbot besteht
KANN ich nicht überprüfen, aber es begeht dann auch der käufer eine strafbare handlung und nicht der verkäufer!
aber wie weiter oben erwähnt: der verkäufer kann natürlich entscheiden an wen er verkauft.
edit: ob das in der heutigen zeit allerdings rechtlich unanfechtbar ist (diskriminierend?) kann ich nicht beurteilen.
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 11:45
von SSG308
In letzter Zeit sind auch manche Händlerformulierungen "interessant"
z.B. Austriaarms bei einer Fllinte
"einwandfreier Leumund / kein Waffenverbot vorausgesetzt"
oder beim Steyr Scout
"Gemäß österr. Waffengesetz Langwaffe Kategorie C, frei verkäuflich an unbescholtene Personen ab 18 Jahre mit österreichischer Staatsbürgerschaft."
http://austriaarms.com/new_weapons/stey ... _.308_win/Ähnliches von Händlern auf Waffengebraucht, hab noch nicht gefragt, ob die wirklich einen Strafregisterauszug sehen wollen (?)
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 12:20
von panhandle
hi....
aber der/die händler haben eh die "zugriffsmöglichkeit" das abzuklären.....oder bin ich da falsch informiert?
auch bei einem versand von händler zu händler gehe ich davon aus, das der versendente händler ( bei dem ich das teil kaufe ) hier auch zu seiner geschäftsabsicherung einen blick in's register macht...!?
g
willi
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 12:30
von SSG308
Ich meinte die Erweiterung der Anforderungen auf "unbescholten"/"einwandfreier Leumund"
glaub nicht, dass die Händler Zugriff aufs Strafregister haben,
bei meinem letzten Kauf vor der WBK (2017) kam die Waffenverbotsabfrage von der LPD per Fax an den Händler.
Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?
Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 13:06
von panhandle
hi...
ok...läuft das dann "extra"...
die zusätzlich geäußerten "anforderungen" wird dann wohl auch dem ( eventuell zunehmend ) "buntem" klientel geschuldet sein....
iwird wohl schon als kleine vorfeld-absicherung zu sehen sein.... zumindest würde ich das so sehen/verstehen wollen.....
g
willi