Seite 1 von 3

Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 16:29
von joschi
Erst mal Grüß Gott allerseits, bin neu hier! Ich habe mein Anliegen zwar schon im Jagdforum gepostet, aber nicht als eigenes topic sondern als antwort und habe vielleicht deswegen noch keine Rückmeldung erhalten. Und vorausschickend bitte ich gleich um Verzeihung falls dieses Thema schon behandelt wurde!
Also: ich bin ehemaliger Zivildiener, das 15jährige Waffenverbot gilt derweil für mich ganz regulär. Ich interessiere mich schon lange sehr für die Jagd und werde daher ab März den Jungjägerkurs für Niederösterreich in Wien besuchen. Wie bereits bekannt kann ich (nach erfolgreicher Jagdprüfung) mit schriftlichem Antrag um eine Ausnahme vom Waffenverbot ansuchen, die Vorlage kann man sich ja auf der Homepage des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes ausdrucken.
Meine Frage wäre nun, nach welchen Kriterien wird dir der Antrag bewilligt? Sicherlich mal nach der Begründung im Antrag (Zeugnis legt man ja auch bei), aber mich würde interessieren auf was noch geachtet wird bzw. werden könnte. Ich nehme mal stark an sie werden einen kurzen Blick ins Strafregister werfen (was bei mir eh einwandfrei sein sollte). Hat noch jemand Ideen worauf geachtet werden könnte?

Danke im Voraus, Joschi

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 16:39
von Maggo
Soweit ich weis ist die Sicherheitsdirektion für die Aufhebung des Waffenverbotes bei Ex Zivildienern zuständig.
Ich würde also vorher das mit der SID klären bevor du die Jagdprüfung bzw. den Kurs machst,oder zumindest mit der zuständigen Behörde (Jagdbehörde und Waffenbehörde) klären bzw. nachfragen.Es kann aber sein das die alles mögliche dir Vorerzählen,also vorsicht.

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 17:15
von joschi
Danke, das überlege ich mir eh schon längstens. Ich bin wohnhaft in Wien, Hauptwohnsitz, zuständig ist aber die SID in Niederösterreich, also sollte ich mich folglich auch an selbige wenden, hat wohl wenig Sinn wenn ich die in Wien kontaktiere. Was meinst du mit "es kann sein dass dir mir alles mögliche vorerzählen" ?

greetz!

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 17:58
von MikeHammer
joschi hat geschrieben:Ich bin wohnhaft in Wien, Hauptwohnsitz, zuständig ist aber die SID in Niederösterreich
:?:

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 18:02
von joschi
Naja, zuständig für den Ausnahmebescheid für das Waffenverbot wird die SID Niederösterreich sein, da ich ja auch die Jagdkarte für Niederösterreich beantrage, obwohl ich in Wien wohnhaft bin.

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 18:35
von Maggo
joschi hat geschrieben:Naja, zuständig für den Ausnahmebescheid für das Waffenverbot wird die SID Niederösterreich sein, da ich ja auch die Jagdkarte für Niederösterreich beantrage, obwohl ich in Wien wohnhaft bin.



Zuständig ist immer die Behörde wo du deinen Hauptwohnsitz hast.

Mit Dinge vorerzählen meinte ich das es keine einheitliche Handhabe gibt wie was wo zu machen ist,und das kann in jeden Bezirk anderst sein. Die eine Behörde verlangt dies und das,die andere Behörde verlangt gar nix.

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 18:41
von joschi
ok danke für die info, bin tatsächlich dem irrglauben erlegen dafür wäre die SID in niederösterreich zuständig;-)

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 16:10
von joschi
so, habe jetzt mal nachgefragt welche dokumente man für die aufhebung des waffenverbotes zum zwecke der jagd einreichen muss und nach welchen kriterien ein solcher bescheid positiv beurteilt wird.
man braucht den schriftlichen antrag, das jagdzeugnis und den bescheid über die feststellung der zivildienstpflicht. nach welchen kriterein das waffenverbot dann tatsächlich aufgehoben wird, darüber hüllt man sich in schweigen. nachdem kein strafregister verlangt wird, gehe ich davon aus dass sie da auf eigeninitiative reingucken. im endeffekt bin ich so klug als wie zuvor :think:

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 16:22
von Schnittbrot
joschi hat geschrieben:so, habe jetzt mal nachgefragt welche dokumente man für die aufhebung des waffenverbotes zum zwecke der jagd einreichen muss und nach welchen kriterien ein solcher bescheid positiv beurteilt wird.
man braucht den schriftlichen antrag, das jagdzeugnis und den bescheid über die feststellung der zivildienstpflicht. nach welchen kriterein das waffenverbot dann tatsächlich aufgehoben wird, darüber hüllt man sich in schweigen. nachdem kein strafregister verlangt wird, gehe ich davon aus dass sie da auf eigeninitiative reingucken. im endeffekt bin ich so klug als wie zuvor :think:
Meinst du das Zeugnis über die positiv absolvierte Jagdprüfung? Du meinst in diesem Fall also, dass du zuerst die Jagdprüfung mit allem Brimborium absolvieren musst und dann erst einen Antrag stellen kannst? Abgesehen davon, wäre im Fall einer Ablehnung der ganze Kurs dann für die Katz gewesen. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen, denn wenn du dich für die Jagdprüfung anmeldest (das geschieht meist im Laufe des Kurses, der aber dann bereits bezahlt ist), erklärst du mit der Anmeldung, dass keiner der Verweigerungsgründe zur Ausstellung einer Jagdkarte auf dich zutreffen. Es ist zwar ein Unterschied zwischen Jagdprüfung und Jagdkarte, ich weiß, aber so stehts im Antrag geschrieben. Ich sehe da einen Widerspruch.

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 16:40
von joschi
zumindest der niederösterreichische landesjagdverband erklärt ausdrücklich, dass du als Zivildiener sehr wohl zur Jagdprüfung antreten darfst!
siehe http://www.noeljv.at/ZDInfo.pdf
und ja, erst musst du die jagdprüfung positiv absolvieren, dann den antrag für die aufhebung des waffenverbotes stellen und erst dann kannst du auch eine jagdkarte lösen. falls der antrag abgelehnt wird, war die jagdprüfung insofern umsonst als dass du keine jagdkarte bekommen wirst, das ist natürlich das risiko dabei. gerade deswegen interessiert es mich so, nach welchen kriterien dem antrag positiv stattgegeben wird, sagt mir aber keiner;-)

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 16:48
von Incite
Schnittbrot hat geschrieben:
joschi hat geschrieben:so, habe jetzt mal nachgefragt welche dokumente man für die aufhebung des waffenverbotes zum zwecke der jagd einreichen muss und nach welchen kriterien ein solcher bescheid positiv beurteilt wird.
man braucht den schriftlichen antrag, das jagdzeugnis und den bescheid über die feststellung der zivildienstpflicht. nach welchen kriterein das waffenverbot dann tatsächlich aufgehoben wird, darüber hüllt man sich in schweigen. nachdem kein strafregister verlangt wird, gehe ich davon aus dass sie da auf eigeninitiative reingucken. im endeffekt bin ich so klug als wie zuvor :think:
Meinst du das Zeugnis über die positiv absolvierte Jagdprüfung? Du meinst in diesem Fall also, dass du zuerst die Jagdprüfung mit allem Brimborium absolvieren musst und dann erst einen Antrag stellen kannst? Abgesehen davon, wäre im Fall einer Ablehnung der ganze Kurs dann für die Katz gewesen. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen, denn wenn du dich für die Jagdprüfung anmeldest (das geschieht meist im Laufe des Kurses, der aber dann bereits bezahlt ist), erklärst du mit der Anmeldung, dass keiner der Verweigerungsgründe zur Ausstellung einer Jagdkarte auf dich zutreffen. Es ist zwar ein Unterschied zwischen Jagdprüfung und Jagdkarte, ich weiß, aber so stehts im Antrag geschrieben. Ich sehe da einen Widerspruch.



Ein Oberösterreichischer Zivi hat bereits den positiven Bescheid und die WBK bekommen ohne RO-Kurs oder Jagdkurs! auch im Verband Forum hat man gelesen dass lediglich ein RO Kurs zusätzlich gefordert wird. Es wäre abstrus eine Prüfung zu fordern und dann die Aufhebung zu verweigern.

ich mache gerade den Jagdkurs und habe mit dem Kursleiter darüber gesprochen. Zuerst die Jagdprüfung ablegen und dann mit diesem Zeugnis bei der Behörde um Aufhebung ansuchen - ich sehe keinen Grund warum ein Zivildiener diskrimiert werden sollte und diese Anträge nicht regelmäßig positiv bescheidet werden sollten.

lg

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 17:03
von buckshot
interessant; denn damit man die jagdprüfung absolvieren kann, muss man auch schießen (lernen) - und der § bzgl. waffenverbot gilt ja auch am behördl. genehmigten schießstand... :think:
vermutlich hat man sich aber darüber noch keine gedanken gemacht;

btw.: strafregisterauszug und nachweis über den abgeleisteten wehrdienst muss(te) man (bis jetzt) dem Antrag zur zulassung zur jagdprüfung beilegen (den kurs kann man auch so besuchen).

wh buckshot

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 17:11
von Schnittbrot
buckshot hat geschrieben:interessant; denn damit man die jagdprüfung absolvieren kann, muss man auch schießen (lernen) - und der § bzgl. waffenverbot gilt ja auch am behördl. genehmigten schießstand... :think:
vermutlich hat man sich aber darüber noch keine gedanken gemacht;
Bin mir nicht sicher, aber ist es bei ZDn nicht so, dass lediglich der Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren verboten ist? Somit wäre das ja kein Waffenverbot im Sinne des WaffG, womit auch die Gültigkeit von Waffenverboten auf behördlich genehmigten Schießstätten irrelevant wäre.

buckshot hat geschrieben:btw.: strafregisterauszug und nachweis über den abgeleisteten wehrdienst muss(te) man (bis jetzt) dem Antrag zur zulassung zur jagdprüfung beilegen (den kurs kann man auch so besuchen).
zumindest derzeit beim NÖLJV: Meldezettel und Strafregisterauszug, nix Wehrdienstnachweis (dieser ist glaube ich für die Erlangung der Jagdkarte erforderlich)

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 17:35
von Incite
buckshot hat geschrieben:interessant; denn damit man die jagdprüfung absolvieren kann, muss man auch schießen (lernen) - und der § bzgl. waffenverbot gilt ja auch am behördl. genehmigten schießstand... :think:
vermutlich hat man sich aber darüber noch keine gedanken gemacht;

btw.: strafregisterauszug und nachweis über den abgeleisteten wehrdienst muss(te) man (bis jetzt) dem Antrag zur zulassung zur jagdprüfung beilegen (den kurs kann man auch so besuchen).

wh buckshot


Ein Zivildiener muss nur darauf achten, dass es sich um einen behördlich genehmigten Schießstand handelt.

Meldepflichtige Waffen der Kategorie C darf er natürlich besitzen und auch schießen. Dies ist auch dem Zivi jetzt nicht verboten :!: da dieses "Waffenverbot" nur genehmigungspflichtige Schusswaffen betrifft.

Meine Frage wegen dem Antrag und den Ausschließungsgründen: "Das sind alles noch die alten Formulare, machen Sie sich keine Sorgen. Auch Zivildiener können die Jagdprüfung ablegen und die Jagdkarte in Zukunft lösen"

lg




lg

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 11:23
von joschi
jagdprüfung erfolgreich bestanden, gar nicht so ohne gewesen..jetzt hab ich bei der sid alle nötigen dokumente hinterlegt und warte auf den bescheid..hoffe es dauert nicht allzu lange, dort wurde gemeint ca. ne woche, aber ich glaub so was wird länger dauern..aber alles in allem ein ziemlich auf die folter spannendes gefühl, vor allem weil ich keine ahnung hab ob er positiv oder negativ ausfallen wird. Müssen tun sie gar nichts, und das ganze wird ohnehin recht restriktiv gehandhabt..naja mal sehn.