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Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 7. Aug 2018, 12:14
von Black_Knight
Hallo.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Fristen für eine Behörde wenn ein Erweiterungsantrag abgegeben wurde.
Wie lange hat die Behörde Zeit diesen zu bearbeiten? Ab wann zählt die Frist ? (ZB bei Abgabe oder bei einer Rückfrage)
Vielen Dank
Thomas
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 7. Aug 2018, 12:18
von FFWGK
MWn 6 Monte ab Einreichung.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 7. Aug 2018, 12:45
von cas81
§ 8 Abs 1 VwGVG:
Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG* (Säumnisbeschwerde) kann erst erhoben werden, wenn die Behörde die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten, wenn gesetzlich eine kürzere oder längere Entscheidungsfrist vorgesehen ist, innerhalb dieser entschieden hat. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war. Die Beschwerde ist abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist.
*Art 130 Abs1 Z3 B-VG:
Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden... wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.
= Bescheid.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 09:08
von Black_Knight
Hallo Leute
nun ist es fast soweit, Antrag wurde am 22.Feb abgegeben - bis jetzt habe ich noch keine Info bekommen.
Es gab im April eine Rückfrage wo um eine weitere Aufstellung der Bewerbe gewünscht wurde, diese habe ich 3 oder 4 Tage per Mail Bearbeitet wieder Retour geschickt. Ca eine Woche danach habe ich nachgerufen, wo mir der Empfang bestätigt wurde und mitgeteilt wurde es wird grundsätzlich lange dauern.
Wie geht's weiter wenn ich bis Freitag keinen Bescheid oder anruf erhalten habe ?
Muss Grundsätzlich der bescheid per RS-A oder B Brief kommen ?
Mein Plan ist das ich nächste Woche bei der BH anrufe bzw vorbeischaue und nachfrage wie es ausschaut und um die neue WBK bitte.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 10:42
von gewo
Black_Knight hat geschrieben:Hallo Leute
nun ist es fast soweit, Antrag wurde am 22.Feb abgegeben - bis jetzt habe ich noch keine Info bekommen.
Es gab im April eine Rückfrage wo um eine weitere Aufstellung der Bewerbe gewünscht wurde, diese habe ich 3 oder 4 Tage per Mail Bearbeitet wieder Retour geschickt. Ca eine Woche danach habe ich nachgerufen, wo mir der Empfang bestätigt wurde und mitgeteilt wurde es wird grundsätzlich lange dauern.
Wie geht's weiter wenn ich bis Freitag keinen Bescheid oder anruf erhalten habe ?
Muss Grundsätzlich der bescheid per RS-A oder B Brief kommen ?
Mein Plan ist das ich nächste Woche bei der BH anrufe bzw vorbeischaue und nachfrage wie es ausschaut und um die neue WBK bitte.
das ist schon sehr unueblich
welche behoerde?
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 10:50
von Black_Knight
es handelt sich um die BH Melk
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 13:02
von gewo
Black_Knight hat geschrieben:es handelt sich um die BH Melk
hmmm
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 13:57
von mastercrash
So wie ich das sehe, hast du folgende Möglichkeiten:
-> Nachfragen
-> Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht
-> Devolutionsantrag an die Aufsichtsbehörde
-> Zuvor können og Maßnahmen auch angedroht werden (wirkt oft Wunder)
- naja, anzudrohen nachzufragen wirkt vielleicht nicht gerade Wunder
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 15:18
von gewo
mastercrash hat geschrieben:...
- naja, anzudrohen nachzufragen wirkt vielleicht nicht gerade Wunder
ok
und wer reinigt meine tastatur jetzt von den kaffespritzern ....?
made my day ...
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Do 23. Aug 2018, 18:25
von Black_Knight
So, am 22.2 wurde der Antrag abgegeben, bis heute hab ich keine schriftliche Absage (mit einem rsa bzw rsb Brief) oder per telefonat erhalten.
Werde nächste Woche auf die bh fahren und mal nachfragen .
Komisch ist das ganze schon.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Do 23. Aug 2018, 22:29
von bino71
Ich würde morgen dort anrufen.
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Do 23. Aug 2018, 22:43
von Maddin
Ich würde auch ganz einfach anrufen. Bei einer Säumnisbeschwerde erhält die Behörde eine neue Frist gesetzt, das dauert dann im schlimmsten Fall wieder einige Monate länger. Ganz abgesehen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Wenn die Behörde trotz Anruf nicht tätig wird bleibt aber wohl keine andere Wahl. Eine wirkliche Frist für die Erhebung gibts eh keine.
PS: Mit Rsa kommt heute fast gar nichts mehr. Nichtmal eine Klage im Zivilprozess...
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 13:20
von Black_Knight
habe von der Sachbearbeiterin die info bekommen es wird noch dauern ;(
angeblich ist jetzt ein anderer sachverständiger zuständig, und der hat viel zu tun bzw noch keine zeit.
das wird anstrengend
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 13:56
von gewo
erweiterung auf ?
Re: Gesetzliche Fristen bei einer Erweiterung
Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 15:31
von Black_Knight
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