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Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Sa 18. Aug 2018, 10:03
von JägerausSalzburg
Im ORF steht ja, dass Graf Ali (Mensdorff-Pouilly) mit einem Jagdverbot bestraft wurde. Wie und wo immer das auch definiert ist. Nachdem es ja eine "Unbedingte" war, stellt sich mir die Frage, ob es auch ein Waffenverbot wegen Unzuverlässigkeit gibt, wie bei allen anderen Normalsterblichen?
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Sa 18. Aug 2018, 10:11
von silverstar
nachdem "Ali" beste kontakte zu den "neuen Pinken " hat ist der Kerl sogar vor jahren in Besitz einer "Ausnahmegenehmigung zur Jagd mit einer KAT A Waffe gewesen! Im gegenständlichen Falle handelte es sich dabei glaube ich um ein Colt M16
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Sa 18. Aug 2018, 10:38
von Markus_H
JägerausSalzburg hat geschrieben:Im ORF steht ja, dass Graf Ali (Mensdorff-Pouilly) mit einem Jagdverbot bestraft wurde. Wie und wo immer das auch definiert ist. Nachdem es ja eine "Unbedingte" war, stellt sich mir die Frage, ob es auch ein Waffenverbot wegen Unzuverlässigkeit gibt, wie bei allen anderen Normalsterblichen?
Waffengesetz hat geschrieben:Waffenverbot § 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
Der Herr wurde nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt, ist ganz gut dabei weggekommen und scheint noch genug Vermögen zu besitzen. Anscheinend reicht das um davon auszugehen, dass er niemanden Ausrauben wird um nicht zu verhungern bzw einen Rachefeldzug oder dergleichen anfangen würde.
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Sa 18. Aug 2018, 10:50
von JägerausSalzburg
Markus_H hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Im ORF steht ja, dass Graf Ali (Mensdorff-Pouilly) mit einem Jagdverbot bestraft wurde. Wie und wo immer das auch definiert ist. Nachdem es ja eine "Unbedingte" war, stellt sich mir die Frage, ob es auch ein Waffenverbot wegen Unzuverlässigkeit gibt, wie bei allen anderen Normalsterblichen?
Waffengesetz hat geschrieben:Waffenverbot § 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
Der Herr wurde nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt, ist ganz gut dabei weggekommen und scheint noch genug Vermögen zu besitzen. Anscheinend reicht das um davon auszugehen, dass er niemanden Ausrauben wird um nicht zu verhungern bzw einen Rachefeldzug oder dergleichen anfangen würde.
Die Art des Deliktes wird bei einer UNBEDINGTEN bei Normalsterblichen nicht beim Waffenverbot berücksichtigt! Die Zuverlässigkeit ist weg. Bei manchen zumindest
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 10:35
von hari
Das Jagdverbot hängt doch mit dem Hausarrest zusammen. Wieso sollte also ein Waffenverbot ausgesprochen werden, es war ja kein Gewaltdelikt.
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 10:39
von hari
JägerausSalzburg hat geschrieben:Die Art des Deliktes wird bei einer UNBEDINGTEN bei Normalsterblichen nicht beim Waffenverbot berücksichtigt! Die Zuverlässigkeit ist weg. Bei manchen zumindest
Quelle?
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 11:49
von zeroflow
silverstar hat geschrieben:nachdem "Ali" beste kontakte zu den "neuen Pinken " hat ist der Kerl sogar vor jahren in Besitz einer "Ausnahmegenehmigung zur Jagd mit einer KAT A Waffe gewesen! Im gegenständlichen Falle handelte es sich dabei glaube ich um ein Colt M16
Immer wieder einfach nur traurig, aber leider nicht überraschend.
Aber ansonsten: Einstufung der Colt M16 mit den drei Pins im Lower als Kat B da es ja ne Jagdwaffe ist? /s
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 19:19
von wolfgangf
Ich glaube, man muss nicht paranoid sein in der Annahme, dass JEDER Otto Normalverbraucher mit dieser Geschichte eine Unzuverlässigkeit aufs Aug gedrückt bekommen hätte.
Re: Gilt Waffenverbot nur für manche? Muss man Graf im Burgenland sein?
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 16:52
von Promo
Was ihr hier alles wisst ... laut WaffG sind nur bei folgenden Delikten die Zuverlässigkeit abzuerkennen:
§ 8 WaffG1996, Abs. 3:
Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1. wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder
2. wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder
3. wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder
4. wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.
wolfgangf hat geschrieben:Ich glaube, man muss nicht paranoid sein in der Annahme, dass JEDER Otto Normalverbraucher mit dieser Geschichte eine Unzuverlässigkeit aufs Aug gedrückt bekommen hätte.
Also was ich weiß, wurde MP bislang nur wegen Untreue verurteilt. Und das fällt nicht unter einen der oben genannten Bestände. Daraus Rückschlüsse auf die Handhabung von Waffen zu schließen .. na gut, wenn du glaubst.