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Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Di 2. Okt 2018, 20:36
von MasterChief666
Hi

Mich würden ev. Gesetze, Auflagen, Richtlinien oder Normen für Outdoor Schiessplätze für Ipsc interessieren.
Ich kenne nur eine eine allg. Norm für Ffw Stände mit Präzisionsschwerpunkt. Mit den Überkopfschiessblenden etc...

Gibts da auch etwas speziell für ipsc?

Lg

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Di 2. Okt 2018, 21:56
von gewo
Ja
Im wesentlichen ist der Betrieb ohne Hochschussblenden möglich.

Voraussetzung:
Bei jeder einzelnen Person mit einer Schusswaffe in der hand muss sich ein ausgebildeter rangeofficer befinden der darauf achtet dass die Waffe nicht über die barrikadenhöhe gehoben wird.
Fehlerschusswinkel fuer die Barrikade 30 grad
Bei behoerdlicher bzw militärischer Nutzung 15 grad

Dort wo geschosse planmäßig hinsollen muessen sie Sammelband sein und sie dürfen keinen Kontakt mit Erdreich haben ( dh Schusskästen oder feuchtefuchter Kugelfang sandschuetzung usw

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 07:22
von MasterChief666
Hi
Danke für die Antwort.
Wo ist das definiert :
Voraussetzung:
Bei jeder einzelnen Person mit einer Schusswaffe in der hand muss sich ein ausgebildeter rangeofficer befinden der darauf achtet dass die Waffe nicht über die barrikadenhöhe gehoben wird.

Lg

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 07:46
von kapfe
Und immer mit den Anrainern rechnen, auch wenn sie über 1km weg sind https://www.nachrichten.at/oberoesterre ... 70,2284433

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 07:56
von Bell
MasterChief666 hat geschrieben:Hi

Mich würden ev. Gesetze, Auflagen, Richtlinien oder Normen für Outdoor Schiessplätze für Ipsc interessieren.
Ich kenne nur eine eine allg. Norm für Ffw Stände mit Präzisionsschwerpunkt. Mit den Überkopfschiessblenden etc...

Gibts da auch etwas speziell für ipsc?

Lg

möchtest du einen IPSC stand auf der grünen wiese aufbauen oder auf einem bestehenden (behördlich genehmigten) stand IPSC „buchten“ hinzufügen?

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 08:12
von MasterChief666
Hi

Ne auf einem bestehenden FFW Stand Buchten dazu bauen.

Lg

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 10:27
von gewo
MasterChief666 hat geschrieben:Hi
Danke für die Antwort.
Wo ist das definiert :
Voraussetzung:
Bei jeder einzelnen Person mit einer Schusswaffe in der hand muss sich ein ausgebildeter rangeofficer befinden der darauf achtet dass die Waffe nicht über die barrikadenhöhe gehoben wird.
Lg


das steht in einem gutachten eines von dir beauftragten und bezahlten gerichtlich beeideten schiesstandgutachters
und zwar einem dessen beiziehung der gutachter der landesregierung vorher zugestimmt hat

nudelgutachten von irgendwem kannst dir einrexen bei solchen sachen ..

jedwedige nutzungsaenderung an einer schiessanlage ist so wie eione schiessanlage selbst ein bauverfahren
so wie wenns eine einfamilienhaus baust,
nur komplizierter

reihenfolge:
- groben uebersichtsplan zeichenen
- pruefen ob die finanzierung machbar ist
- zustimmung der liegenschaftseigentuemer oder betreiber einholen
- schauen ob due eine schiesstansachverstaendigen findest der dir das so genehmigt wie du willst
- schauen ob der landes schiesstand gutachter (ja sowas gibts) diesen privatgutachter als ersteller der betriebsgutachten akzeptiert
- bei der gemeinde vorsprechen falls eine nutzungsaenderung notwendig ist (wenn da frueher mal ISSF schiesstand stand in der genehmigung, dann ist IPSC ein komplett anders thema, das ist glaub ich das was den kollegen in oberoesterreich dann auf den kopf gefallen ist)
- pruefung ob ein wasserrechtliches gutachten erfolgreich zu bekommen
- pruefung ob ein naturschutzrechtliches gutachten erfolgreich zu bekommen ist
- vorlage der uebersichtsplaene bei der gemeinde bzw beim buergermeister ect wg beschlussfassung im gemeinderat
- vorlage bei der landesregierung wenn eine aenderung der flaechenwidmung erforderlich sein sollte (es kann sein dass der bestehen schiessplatz nie die erforderliche widmung hatte, mit jeder aenderung geht alles wieder von vorne los, es koennen zb anlaesslich einer aenderung einer kleinigkeit die betriebszeiten der gesamten anlage neu festgelet werden. das ist zb in wien 22 passiert deshalb haben wir jetzt nach einer einzelnen aenderung in einer schiessbucht ploetzlich schiessende 19uhr fuer die gesamte anlage ....
- gemeinderats beschluss abwarten
- wasserrechtliches gutachten abwarten
- naturschutzrechtliches gutachten abwarten
- den vereinbarten gutachter beauftragen und gutachten erstellen lassen
- aenderung bei der gemeidnde einreichen
- bauverfahren
- genehmigung
anrainermeinungen und zusaetzliche auflagen des bundes, des landes, der gemeinde ect stellen sich dann beim bauverfahren raus.

nach dem bauverfaren weisst du ob es sich trotz der auflagen auszahlt es zu machen oder nicht
kosten bis zum bauverfahren je nach art der aenderung irgendwas zwischen 2000,- und 10.000,-

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 20:49
von MasterChief666
Das heißt das Um und Auf ist der Gutachter.

Re: Richtlinien, Normen, Auflagen für Outdoor IPSC Anlagen

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 21:57
von 75th
MasterChief666 hat geschrieben:Das heißt das Um und Auf ist der Gutachter.

Nicht DER sondern DIE Gutachter! Wie Gewo schreibt brauchst du eine menge Gutachten und ich denke nicht das es einen Universalgutachter gibt.
EDIT: Den Ungustl von Anrainer net vergessen der prinzipiell gegen alles ist!