MasterChief666 hat geschrieben:Hi
Danke für die Antwort.
Wo ist das definiert :
Voraussetzung:
Bei jeder einzelnen Person mit einer Schusswaffe in der hand muss sich ein ausgebildeter rangeofficer befinden der darauf achtet dass die Waffe nicht über die barrikadenhöhe gehoben wird.
Lg
das steht in einem gutachten eines von dir beauftragten und bezahlten gerichtlich beeideten schiesstandgutachters
und zwar einem dessen beiziehung der gutachter der landesregierung vorher zugestimmt hat
nudelgutachten von irgendwem kannst dir einrexen bei solchen sachen ..
jedwedige nutzungsaenderung an einer schiessanlage ist so wie eione schiessanlage selbst ein bauverfahren
so wie wenns eine einfamilienhaus baust,
nur komplizierter
reihenfolge:
- groben uebersichtsplan zeichenen
- pruefen ob die finanzierung machbar ist
- zustimmung der liegenschaftseigentuemer oder betreiber einholen
- schauen ob due eine schiesstansachverstaendigen findest der dir das so genehmigt wie du willst
- schauen ob der landes schiesstand gutachter (ja sowas gibts) diesen privatgutachter als ersteller der betriebsgutachten akzeptiert
- bei der gemeinde vorsprechen falls eine nutzungsaenderung notwendig ist (wenn da frueher mal ISSF schiesstand stand in der genehmigung, dann ist IPSC ein komplett anders thema, das ist glaub ich das was den kollegen in oberoesterreich dann auf den kopf gefallen ist)
- pruefung ob ein wasserrechtliches gutachten erfolgreich zu bekommen
- pruefung ob ein naturschutzrechtliches gutachten erfolgreich zu bekommen ist
- vorlage der uebersichtsplaene bei der gemeinde bzw beim buergermeister ect wg beschlussfassung im gemeinderat
- vorlage bei der landesregierung wenn eine aenderung der flaechenwidmung erforderlich sein sollte (es kann sein dass der bestehen schiessplatz nie die erforderliche widmung hatte, mit jeder aenderung geht alles wieder von vorne los, es koennen zb anlaesslich einer aenderung einer kleinigkeit die betriebszeiten der gesamten anlage neu festgelet werden. das ist zb in wien 22 passiert deshalb haben wir jetzt nach einer einzelnen aenderung in einer schiessbucht ploetzlich schiessende 19uhr fuer die gesamte anlage ....
- gemeinderats beschluss abwarten
- wasserrechtliches gutachten abwarten
- naturschutzrechtliches gutachten abwarten
- den vereinbarten gutachter beauftragen und gutachten erstellen lassen
- aenderung bei der gemeidnde einreichen
- bauverfahren
- genehmigung
anrainermeinungen und zusaetzliche auflagen des bundes, des landes, der gemeinde ect stellen sich dann beim bauverfahren raus.
nach dem bauverfaren weisst du ob es sich trotz der auflagen auszahlt es zu machen oder nicht
kosten bis zum bauverfahren je nach art der aenderung irgendwas zwischen 2000,- und 10.000,-