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Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: So 4. Nov 2018, 20:50
von Bundy
Hallo,
habe 2 Baikal Einlaufflinten - jedoch nur einen Schaft
ist es möglich wie bei einem AR den 2ten Lauf und Verschluss zu dem ersten als Wechselsystem hinzuzumelden?
Möchte meine Gesamtanzahl an waffen verringern um nicht zunahe an die Stückzahlmeldung zu kommen.
danke für jegliche Tipps

Re: Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: So 4. Nov 2018, 23:33
von Hane
Zählt nicht auch ein Wechselsystem zur Stückzahl?
Ehrlich: melde die 20+ und eine Ruhe ist. Interessiert doch eh niemand.
Re: Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 10:47
von Promo
Deine Aussage irritiert. Meinst du mit Schaft lediglich das Holz (was man landläufig unter "Schaft" versteht), oder auch die komplette Basküle mit Hinterschaft? Bitte um Klarstellung, ansonsten ist eine seriöse Aussage nicht möglich.
Re: Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 10:53
von HowlingWolf
So oder so, nachdem es für Kat. C/D keine Platzlimitierung gibt, hätten Wechselsysteme keinen Sinn, da sie ja dazu dienen, Plätze bei Kat. B zu sparen...
Re: Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 11:11
von gewo
Promo hat geschrieben:Deine Aussage irritiert. Meinst du mit Schaft lediglich das Holz (was man landläufig unter "Schaft" versteht), oder auch die komplette Basküle mit Hinterschaft? Bitte um Klarstellung, ansonsten ist eine seriöse Aussage nicht möglich.
es ist so oder so eine spannende frage
einerseits normiert das WaffG dass auch waffenteile den selben bedingungen unterliegen wie komplette waffen
andererseits koennte man glauben dass es um die anzahl der waffen geht die man bereithaelt (ansammlung von kampfmitteln)
da ic aber nun ja jedes wechselsystem ohne weietere genehmigungsvorgaenge einer behoerde jederzeit auf eine volle waffe ergaenzen kann (oder schon ergaenzt haben kann) wuerde ich fast davon ausgehen dass auch waffeteile (wechselsysteme) soferne sie waffenrechtlich relevante teile enthalten als waffe im sinne der 20stk regelung zaehlen
WENN das so stimmt (?) dann sind deine zwei laufbuendel als zwei "waffen" zu zaehlen
egal ob du eines als wechselsystem dazu meldest oder nicht
Re: Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 15:24
von Promo
Wenn er nur zwei Laufbündel mit einer Basküle hat, ist mE der Term Wechsellauf erfüllt. Wenn er zwei komplette Flinten hat wo bei einer das Holz hinten fehlt, dann ist es kein Wechsellauf.
Re: Kat C/D als wechselsystem zusammenmelden?
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 17:44
von Bundy
Danke für den ganzen input,
Habe in endeffekt nur ein Laufbündel - da jedoch die frage aufgekommen ist ob wechselsysteme / Läufe auch einzeln Zählen -
fragt man diesbezüglich am besten schriftlich bei der BH nach od wo informiert man sich rechtssicher?