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"Dachboden-Schützen"
Verfasst: So 20. Feb 2011, 23:17
von Sidekix
da hat sich mal wieder wer ausgezeichnet...
Polizei ermittelt gegen "Dachboden-Schützen"
......
Der Schütze hatte 1.500 Schuss Munition sowie die Gaspistole, die er einen Tag zuvor in einem Klagenfurter Waffengeschäft gekauft hatte, in Lautsprecherboxen versteckt.
.......
Fünf Projektile haben sein Auto getroffen, zwei davon blieben in der Windschutzscheibe stecken...
http://kaernten.orf.at/stories/500002/wie kann man mit einer Gaspistole Projektile verschiessen?
oder hat er sie umgebaut? klingt jedenfalls komisch
und des übliche Gerede hgeht wieder los...

Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: So 20. Feb 2011, 23:23
von cobaltbomb
des war sicher a co2 puffn
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: So 20. Feb 2011, 23:24
von Sidekix
cobaltbomb hat geschrieben:des war sicher a co2 puffn
bei der Quallität der heutigen Berichte würds mi net wundern...

Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 00:32
von Nudnik
Sidekix hat geschrieben:zwei davon blieben in der Windschutzscheibe stecken...
Plastikkugerl mit 0, irgendwas Joule?? Wie soll das gehen?
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 00:34
von gewo
hi
wird a CO2 waffe gewesen sein
ist ja auch "gas" im weiteseten sinn
bei uns gibts ja keine joulebegrenzung
die ham schnell mal 15joule oder mehr auch
des reicht fuer die windschutzscheibe wenns ned mehr als 10m sind ...
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 03:25
von Sidekix
gewo hat geschrieben:hi
wird a CO2 waffe gewesen sein
ist ja auch "gas" im weiteseten sinn
bei uns gibts ja keine joulebegrenzung
die ham schnell mal 15joule oder mehr auch
des reicht fuer die windschutzscheibe wenns ned mehr als 10m sind ...
meine Walter CP88 hat mit der Stahlstiftmuni a 1,5mm Blech auf 10m durchschossen

Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 05:37
von Maggo
Ich denke das eine Co2 Pistole Kal.4,5mm mit Diabolokugeln gemeint ist.
Das die auf dieser Entfernung das Projektil in der Windschutzscheibe stecken bleibt halte ich eher für Unwarscheindlich,zumal die meist kaum einige Joule auf 10 Metern mehr bringen.
Da möchte ich mal ein Foto sehen,ausser es waren die Verbotenen Hartkern Diabolos die nur das Militär hat.

Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 08:20
von gewo
Maggo hat geschrieben:Ich denke das eine Co2 Pistole Kal.4,5mm mit Diabolokugeln gemeint ist.
Das die auf dieser Entfernung das Projektil in der Windschutzscheibe stecken bleibt halte ich eher für Unwarscheindlich,zumal die meist kaum einige Joule auf 10 Metern mehr bringen.
Da möchte ich mal ein Foto sehen,ausser es waren die Verbotenen Hartkern Diabolos die nur das Militär hat.

hi
bist dir sicher?
diabolos sind ned harmlos
bei der LG WM in muenchen - ich glaub 2000 rum - ist bei der waffenannahme von einem diabolo aus einer 7,5joule waffe in den hals getroffen worden und daran gestorben..
auf 10 meter steckt ein diabolo meiner meinung nach sehr wohl in einer verbundglascheibe...
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 09:20
von Nudnik
Ich weis, dass aus einem Feinwerk Matchgewehr ein Diabolo aus 1,5m Entfernung eine 10mm VSG Scheibe nicht durchschlägt. (Versehentlich ausprobiert. ...es löste sich ein Schuss....bla...) Der Diabolo zerschlug die erste Schicht des VSG, blieb aber nicht stecken.
Also grundsätzlich trau ich einem 4,5mm Diabolo schon zu, dass er eine Windschutzscheibe beschädigt. Ich dachte aufgrund der 1.500 Schuss Munition eher, dass es sich um Softair handelt.
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 10:38
von kemira
wieso, 1500 Schuß sind grad mal 3 Dosen Diablolos...
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 10:48
von dragsterchopper
Wir hatten als Kinder id 1980ern ein BSA Mercury Luftdruckgewehr, war sehr stark und schwer und wir haben vom Fenster auf einen Puch 500 geschossen (ca. 5-7Meter), aber die Windschutzscheibe hatte sicher Löcher weil die Kugeln durch gingen und der Puch danach auch auf einer Seite keine Luft mehr id Reifen-----> auch durchschossen
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 11:29
von Salem
War auf der Kroneseitn a CO2, das Beste ist aber die allgemeine Entrüstung der Schreiberlinge
über die ungeheure Menge an Muni, 1500 Schuss, a so a gfährlichs Munitionsdepot im Lautsprecher......
Wir brauchen echt wieder einen Nimmerrichter, der Substandard nimmt überhand.
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 12:28
von Nudnik
dragsterchopper hat geschrieben:wir haben vom Fenster auf einen Puch 500 geschossen
Ich würde jetzt nicht so weit gehen und den als Auto bezeichnen.
Aber was anderes, wenn Du das heute machst würde mir die eine oder andere Schlagzeile dazu einfallen

Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 12:33
von dragsterchopper
Der Puch stand bei uns im Hof und das Tor war zu, der Hund eingesperrt, die Mutter vorm Fernseher und der Vater im Wirtshaus,
FAZIT: zu Deiner Beruhigung: "alle Gefahren auch als Schuljungen im Vorfeld wegen sehr guter Waffenerziehung beseitigt"
Re: "Dachboden-Schützen"
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 12:46
von mgritsch
Salem hat geschrieben:...ungeheure Menge an Muni, 1500 Schuss, a so a gfährlichs Munitionsdepot im Lautsprecher...
rechtlich gesehen fallen diabolos wirklich nicht unter munition. im runderlass steht zu §4:
§ 4. Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den
Gebrauch in Schusswaffen bestimmt ist.
1. Änderung gegenüber dem WaffG 1986
Mit dieser Definition wird ein möglichst umfassender Munitionsbegriff im neuen
Waffengesetz verankert. Diese Bestimmung wird einerseits künftige Entwicklungen
auf dem Munitionssektor abdecken und andererseits Abgrenzungs- und
Interpretationsprobleme vermeiden.
Schießmittel wird in § 1 Schieß- und Sprengmittelgesetz (BGBl.Nr. 196/1935,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 521/1994) als Erzeugnis
definiert, das bei willkürlich auslösbarer chemischer Zustandsänderung derart
Energie frei werden lässt, dass Geschosse einer Feuerwaffe angetrieben
werden können.
Unter "verwendungsfertigem" Schießmittel ist nicht die Pulverladung allein zu
verstehen, sondern die Gesamtheit des Gegenstandes, die den Gebrauch in einer
Schusswaffe erst ermöglicht.
Gegenüber der bisherigen Definition bietet die nun normierte den Vorteil, dass
alle Gegenstände erfasst werden, von denen tatsächlich eine waffenpolizeilich
relevante Gefahr ausgeht. Das Geschoß allein, das nach § 4 WaffenG 1986 -
selbst wenn es sich nur um eine Bleikugel handelt - als Munition gilt, ist an sich
noch nicht gefährlich und daher auch nicht waffenrechtlichen Regelungen zu
unterwerfen; dasselbe gilt auch für Knallpatronen.
Anmerkung: beachte aber das Verbot des Besitzes von Knallpatronen für
Jugendliche (§ 11 Abs.1)kein schießmittel enthalten - keine munition.