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Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 11:29
von utc37
Hi,
Für mich ist die Gesetzes Textierung Ned ganz klar
Es geht um „tatsächliche Jagdusübung“
Da braucht es doch einen Ausgangschein/Gastkarte?
Was ist mit Hundeführer die schnell in anderem Jagdgebiet aushelfen?
Oder wenn einem Nachbarn schnell geholfen wird beim rehabschuss / Sauriegler?
Oder reicht wirklich Jagdkarte und WBK?
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 11:36
von Markus_H
Wenn du tatsächlich und berechtigt jagst sollte JK und WBK reichen.
Interessant wäre auch ob die Fangjagd Ausübung als "tatsächliche Jagdausübung" auslegbar ist

Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 11:50
von kuni
Markus_H hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 11:36
Wenn du tatsächlich und berechtigt jagst sollte JK und WBK reichen.
Interessant wäre auch ob die Fangjagd Ausübung als "tatsächliche Jagdausübung" auslegbar ist
Warum nicht - ist eine "normale" Jagdart. Es seht ja nicht drinnen "nur bei Ansitzjagd" etc.
Du hast für Fallenjagd die selben Voraussetzungen (Jagdkarte, Ausgehschein etc.)
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 11:52
von kuni
utc37 hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 11:29
Hi,
Für mich ist die Gesetzes Textierung Ned ganz klar
Es geht um „tatsächliche Jagdusübung“
Da braucht es doch einen Ausgangschein/Gastkarte?
Was ist mit Hundeführer die schnell in anderem Jagdgebiet aushelfen?
Oder wenn einem Nachbarn schnell geholfen wird beim rehabschuss / Sauriegler?
Oder reicht wirklich Jagdkarte und WBK?
Bei einer Gesellschaftsjagd ist kein Ausgangsschein notwendig (zumindest in der Steiermark). Gastkarte natürlich schon, wenn du aus einem anderen Bundesland kommst.
Ebenso brauchst du bei einer Nachsuche keinen Ausgangsschein - bist ja in Begleitung eines Revierjägers (mal so prinzipiell gesehen).
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 12:04
von gewo
utc37 hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 11:29
Was ist mit Hundeführer die schnell in anderem Jagdgebiet aushelfen?
Oder wenn einem Nachbarn schnell geholfen wird beim rehabschuss / Sauriegler?
Oder reicht wirklich Jagdkarte und WBK?
die jagdausuebung ist - in waffenrechtlicher hinsicht - nicht ans eigene revier gebunden
hundefuehrer koennen nach wie vor einen "echten" Waffenpass beantragen
genauso wie aufsichtsjaeger
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 12:33
von Markus_H
kuni hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 11:50Warum nicht - ist eine "normale" Jagdart. Es seht ja nicht drinnen "nur bei Ansitzjagd" etc.
Du hast für Fallenjagd die selben Voraussetzungen (Jagdkarte, Ausgehschein etc.)
Weil man dann quasi 24/7 das ganze Jahr über eine Kat B führen könnte wenn man die Jagd so ausübt.
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 12:39
von hari
Markus_H hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 12:33
Weil man dann quasi 24/7 das ganze Jahr über eine Kat B führen könnte wenn man die Jagd so ausübt.
Nur weil eine Deiner Fallen fängisch gestellt ist, übst Du zu dem Zeitpunkt die Jagd ja nicht aus. Aufstellen, Kontrolle der Falle etc. ist dann aber wohl wieder Jagdausübung. Das wäre zumindest meine laienhafte Interpretation.
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 12:40
von kuni
Markus_H hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 12:33
kuni hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 11:50Warum nicht - ist eine "normale" Jagdart. Es seht ja nicht drinnen "nur bei Ansitzjagd" etc.
Du hast für Fallenjagd die selben Voraussetzungen (Jagdkarte, Ausgehschein etc.)
Weil man dann quasi 24/7 das ganze Jahr über eine Kat B führen könnte wenn man die Jagd so ausübt.
Das kannst sowieso - oder jagst du nur von Mai- September von 8-17Uhr
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 13:42
von Markus_H
kuni hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 12:40
Markus_H hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 12:33
Weil man dann quasi 24/7 das ganze Jahr über eine Kat B führen könnte wenn man die Jagd so ausübt.
Das kannst sowieso - oder jagst du nur von Mai- September von 8-17Uhr
Die Frage war, eher gemeint als "ist das Fallen fängisch haben schon eine tatsächliche Jagdausübung nach § 20 Abs. 1a".
Es wird vermutlich aber eh wie Hari es beschrieben hat gehandhabt
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 13:44
von MikeD
Die Bestimmung der "rechtmäßigen" und "tatsächlichen" Ausübung der Jagd läuft daraus hinaus, dass man die Waffe nur während der Jagd (zeitliche Beschränkung) und nur im Revier (örtliche Beschränkung) führen darf. Ausserhalb des Reviers (bzw. der Jagdausübung) darf man die Waffe nicht führen (nur transportieren).
Wie weit die Berechtigung zum Führen auch auf dem Weg zum oder vom Revier gilt, muss aber noch geklärt werden.
Genauso für Tätigkeiten im Revier, für die eigentlich keine Jagdkarte nötig ist (z.B. Arbeit an Reviereinrichtungen).
Ausserhalb des Reviers bzw. der Jagdausübung gilt sie aber jedenfalls nicht (im Gegensatz zum WP).
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 14:11
von gewo
Markus_H hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 12:33
kuni hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 11:50Warum nicht - ist eine "normale" Jagdart. Es seht ja nicht drinnen "nur bei Ansitzjagd" etc.
Du hast für Fallenjagd die selben Voraussetzungen (Jagdkarte, Ausgehschein etc.)
Weil man dann quasi 24/7 das ganze Jahr über eine Kat B führen könnte wenn man die Jagd so ausübt.
das hatten wir doch eh schon an anderer stelle oder?
wie in div anderen themen gibt es dzt zwei ansichten die NICHT uebereinstimmen
beiden gemeinsam ist, dass die waffe während er ausuebung der jagd gefuehrt werden darf
unterschiedlich ist die definition was das bedeutet
in den gesetzserlaeuterungen wurde eindeutig formuliert, dass auch am transportweg zum revier die FFW gefuehrt werden darf, weiters wurde formuliert, dass bei mitnahme einer langwaffe grundsaetzlich von einer ausuebung der jagd auszugehen ist, unabhaenig vom ort.
in einer veranstaltung vor wenigen tagen wurde jedoch von einem zustaendigen hohen beamten des BMI eine bislang so nicht bekannte unterscheidung zwischen zulaessigem und nicht zulaessigem fuehren vertreten. demnach waere eine fuehren einen kat B waffe gemeinsam mit WBK und jagdkarte (also ohne waffenpass) immer nur zu fuss zulaessig (da man ja nur zu fuss jagen darf). selbst bei einer fahrt im auto INNERHALB des eigenen reviers waere die FFW ungeladen im geschlossenen behaeltnis zu transportieren ... und ausserhalb sowieso
welche rechtsauslegung in der praxis dann gueltig ist ierd man wohl durchjudizieren muessen ...
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 17:08
von Sauer202
In der Praxis wird man die Faustfeuerwaffe nur dann führen wenn man keine Langwaffe mit hat. Gerade beim Füttern oder bei Reviergängen in der Schonzeit ist eine Faustfeuerwaffe praktisch. Kommt leider immer wieder vor, dass man so wild antrifft welches nicht mehr aufkommt und ein Fangschuss notwendig ist. Auch bei Straßenfallwild ist ein Fangschuss mit drr Kurzwaffe oft praktisch.
Dasist ganz klar Jagd, nur leider ist es noch nicht ganz klar geregelt.
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 17:13
von hari
wo im Jagdgesetz steht das man nur zu fuss jagen darf? In der Steiermark bezieht sich das sachliche Verbot rein auf die Schussabgabe selbst:
8.
aus Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Motorbooten und Seilbahnen sowie aus anderen Fahrzeugen, die mit Maschinenkraft betrieben werden, auf Wild zu schießen;"
Daraus kann der BMI Beamte schwerlich ableiten dass ich z.b. am Weg zum Hochstand mit dem Revier-Lada nicht führen darf. Die Jagdausübung kann zeitlich kaum auf die reine Schussabgabe begrenzt werden. Ich halte aus mehreren Gründen nix von der "Gummipirsch", rein jagdrechtlich spricht jedoch meines Erachtens nichts dagegen durchs Revier zu fahren, bei Anblick eines passenden Stückes auszusteigen, und zu schiessen. Und das neuerdings z.B. eben auch mit Jagdkarte, WBK und z.B. einer Selbstladebuechse.
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 17:29
von kuni
Sauer202 hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 17:08
In der Praxis wird man die Faustfeuerwaffe nur dann führen wenn man keine Langwaffe mit hat. Gerade beim Füttern oder bei Reviergängen in der Schonzeit ist eine Faustfeuerwaffe praktisch. Kommt leider immer wieder vor, dass man so wild antrifft welches nicht mehr aufkommt und ein Fangschuss notwendig ist. Auch bei Straßenfallwild ist ein Fangschuss mit drr Kurzwaffe oft praktisch.
Dasist ganz klar Jagd, nur leider ist es noch nicht ganz klar geregelt.
Und es soll Jäger geben die immer eine Kurzwaffe führen - egal ob Sie eine LW mit haben oder nicht ....
Re: Jäger Kat B führen -> WBK und was noch?
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 21:37
von utc37
Mir gings eigentlich darum:
Wir helfen in einer anderen Gemeinde einem älteren Jaga öfters beim Rehwild und Sauenabschuss.
Ich hab einen WP.
Freund nicht. Darf der ohne Ausgangsschein , ohne gastkarte , nur mit mündlicher Erlaubnis im Revier des anderen führen?