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Neues Waffengesetz - Bewerbe?
Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 20:28
von fast12
Hallo,
Waffen Seidler hat seit kurzem folgende Mitteilung auf seiner Homepage:
Schiessbewerbe 2019
Aufgrund der Neuerungen im Waffengesetz, die auch die Bewerbe betreffen, werden wir voraussichtlich Änderungen bei den folgenden Schiessbewerben vornehmen müssen. Sobald die Termine und Art der Wettkämpfe bekannt sind werden wir sie hier veröffentlichen.
Mir sind keine Änderungen bekannt die Einfluss auf Bewerbe hätten. Hab ich etwas verpasst?
Re: Neues Waffengesetz - Bewerbe?
Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 20:48
von cas81
Seidler will den §11b erfüllen, soweit die Aussage vor zwei Wochen. Darum gibt's auch noch keine Mitgliedschaft im Plinking Club für 2019. Die strukturierten das alles um... oder versuchen es zumindest. Von dieser Umstrukturierung sind anscheinend auch die Bewerbe betroffen, vermutlich wegen "5 Bundesländer übergreifend".
WaffG §11b (2) Z2 hat geschrieben:... über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
Abwarten und Tee trinken.
PS und Edit:
Überhaupt ist mir das aber nicht ganz geheuer. Konkret erhielt Seidler - von wem auch immer, ich tippe mal auf den Referenten - einen Ausdruck mit dem aktualisierten WaffG (bzw dem Entwurf), der aber auf "das Nötigste" reduziert wurde. So fehlten einfach §23 2b Z1 und Z3 darin und man dachte, dass man nicht bloß alle fünf Jahre +2 Plätze bekommt, sondern die Anträge einfach der Reihe nach raushauen kann. Ich wollt dann nicht weiter bohren, weil ich keine Lust auf Behördennashing hatte und hab nur schnell den ganzen § hergezeigt. Die Enttäuschung war jedenfalls groß. Also was auch immer die dort versuchen, es wird spannend und sie geben sich Mühe.
Re: Neues Waffengesetz - Bewerbe?
Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 21:45
von fast12
Spannend - danke für die Infos!