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Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 20:47
von gunlove
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 22:41
von Glock1768
Super, vielen Dank ...

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 23:43
von burner
Bussi!! War schon das letzte Mal super!!

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 00:09
von burggraben
Anmeldung erforderlich?

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 08:28
von Glock1768
Anmeldung war bis jetzt noch nie notwendig ...

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 17:31
von burggraben
Wer ist heute dort und mag nachher hier berichten?

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 17:33
von Tagnor
burggraben hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 17:31 Wer ist heute dort und mag nachher hier berichten?
War sehr spannend, unterhaltsam vorgetragen und es gab auch für mich einiges neues zu hören.

Auf die einzelnen Punkte hier im Detail einzugehen würde den Rahmen sprengen aber im Kurzfazit: Kauft Magazine :mrgreen:

Für mich neu war z.B.:
- Magazine werden nicht auf genau eine Waffe eingetragen sondern man erhält nen Platz für "diese Art von Waffe"
- AK Magazin jetzt kaufen und die HA-AK dann nach dem 14.12. geht
- Transport mit WBK durch Waffenverbotszone is ok
- Transport vorgeladener Magazine is aus seiner Sicht pfui

Das ist jedoch alles nur wie ichs gehört habe und keine verbindliche Rechtsaussage!

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 00:22
von burggraben
Tagnor hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 17:33 - Transport vorgeladener Magazine is aus seiner Sicht pfui
gewo, du solltest dem Wagner bei Gelegenheit mal das Schreiben der Sektion III/3 BMI zeigen. Der ist inzwischen doch ein recht ordentlicher Multiplikator für solche Infos.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 00:54
von gewo
burggraben hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 00:22
Tagnor hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 17:33 - Transport vorgeladener Magazine is aus seiner Sicht pfui
gewo, du solltest dem Wagner bei Gelegenheit mal das Schreiben der Sektion III/3 BMI zeigen. Der ist inzwischen doch ein recht ordentlicher Multiplikator für solche Infos.
kennt er

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 01:02
von burggraben
gewo hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 00:54 kennt er
Und beharrt trotzdem auf dieser Rechtsansicht? Manchmal wünsch ich mir echt die Juristerei wäre eine Wissenschaft wie die Physik oder Mathematik wo man definitive Antworten bekommt und die Gelehrten nicht alle anderer Meinung sind.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 06:25
von Glock1768
Er sagte, er würde es so empfehlen ... Er hat auch erwähnt, das es Unterlagen gibt, wo es anders drinnen stehen würde ... Es ist seine Meinung um wegen einer Kleinigkeit nicht die Zuverlässigkeit zu verlieren

Was für mich neu ist, ist, das Druckluftwaffen auch bei dem Thema Schusswaffen im Naheverhältnis (Meldung ab 20 Stück und bei Verdoppelung) mitzuzählen sind ...

Auch erwähnte er, das es aus seiner Sicht ganz klar ist, das ein Wechselsystem mit einem zusätzlichen Griffstück auch am Schießsstand nicht zusammengesetzt werden darf ... Bei dem Punkt gibt es hier im Forum eigentlich auch eine andere Sichtweise

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 07:39
von angryscientist
Gibt es vielleicht eine Zusammenfassung, für die die es verpasst haben?

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 09:09
von Glock1768
angryscientist hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 07:39 Gibt es vielleicht eine Zusammenfassung, für die die es verpasst haben?
wenn du das neue Gesetz kennst und die Unterschiede zum alten, dann kannst Du dir den Vortrag inhaltlich vorstellen ... interessant sind natürlich immer bei Hrn. Wagner die Informationen "zwischen den Zeilen", jedoch hat hier jeder von uns einen anderen Fokus.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 09:22
von martin
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:25 Was für mich neu ist, ist, das Druckluftwaffen auch bei dem Thema Schusswaffen im Naheverhältnis (Meldung ab 20 Stück und bei Verdoppelung) mitzuzählen sind ...
Die meisten Luftdruckwaffen (mit Kaliber 4,5 und 5,5mm) fallen unter den §45, hier findet der §41 keine Anwendung.
Hier hat es durch die Novelle keine Änderung gegeben.

Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.Zimmerstutzen und
5.andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 09:46
von Glock1768
martin hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 09:22
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:25 Was für mich neu ist, ist, das Druckluftwaffen auch bei dem Thema Schusswaffen im Naheverhältnis (Meldung ab 20 Stück und bei Verdoppelung) mitzuzählen sind ...
Die meisten Luftdruckwaffen (mit Kaliber 4,5 und 5,5mm) fallen unter den §45, hier findet der §41 keine Anwendung.
Hier hat es durch die Novelle keine Änderung gegeben.

Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.Zimmerstutzen und
5.andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
ich sehe es genauso,

aber du wirst lachen, genau diese Zusammenstellung kenne ich und möchte sie Hrn. Wagner nochmal mit der Bitte um kurze Stellungnahme zusenden ... denn ich bin hier im Moment etwas verunsichert

Denn Hr. Wagner hat gestern definitiv beim Kaliber KEINE Unterschiede gemacht und meinte nur "es gibt ja auch Druckluftwaffen mit ordentlich Power" ... da hat er schon recht, aber ich möchte nur Rechtssicherheit haben

Bereite es gerade vor ...