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Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 11:42
von chris01
Ich wollte mal nachfragen, wie es mit dem Führen von größeren Messern (z.B. das den meisten bekannten Glock 78 Feldmesser) jetzt aussieht. Ich meine damit nicht eine Waffenverbotszone und auch nicht irgendeine Innenstadt oder ähnliches.
Ich spreche von Anlässen, wo man sowas brauchen kann (Camping, Wandern, Wald, ...).

Wäre das jetzt schon verboten oder braucht man dafür Dokumente? Oder ist es genrell verboten, da böses Kampfmesser...

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 11:48
von Promo
Ein Messer kann als Waffe iSd WaffG § 1 gewertet werden, muss es aber nicht. Sofern § 1 WaffG nicht zur Anwendung kommt, kann man auch nicht gegen andere Bestimmungen über Waffen verstoßen. Sofern § 1 WaffG zur Anwendung kommt, sind ggf. andere Rechtsvorschriften die die Innehabung von Waffen reglementieren (Versammlungsgesetz, Jagdgesetz, etc.) zu beachten. Eine pauschale Beantwortung deiner Frage ist daher nicht möglich.

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 11:59
von chris01
Gut, es ist also eine gewisse Subjektivität damit verbunden ... wie so oft.
Dann frage ich nach persönlichen Meinungen ohne jegliche Gewähr.

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 12:03
von Glock1768
Gerade das Glockmesser 78 ist meines Wissens nach nicht als Waffe, sondern als Werkzeug eingestuft ... aber, ob das hier dann eine Relevanz hat weiß ich auch nicht.

Wenn wir Wandern gehen hat jeder von uns immer ein Messer bei sich ... etwas kleiner als das Feldmesser, jedoch am Gürtel in einer Lederscheide ... war noch nie ein Problem, jedoch die "normalen" Menschen, die mit Messer kein Problem haben und wissen, dass Schnitzen, Salami, Käse und Semmel schneiden usw in der Natur keine Terrorakt ist werden leider auch immer weniger ...

Ich hoffe, dass hier nicht weitere Gehirnwäsche auf uns zu kommt ...

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 12:05
von Lindenwirt
Versammlungsgesetz sollte egal da explizit Camping, Wandern, Wald angeführt sind.
Ich wüsste auch nicht was vom Jagdgesetz her dagegensprechen könnte, dort wird bei Eingriff in fremdes Jagdrecht nur von Schusswaffen gesprochen, was ja auch nur logisch ist.

Aus eigener Erfahrung:
Wir haben einen, zugegebenermaßen etwas seltsamen, Kauz im Dorf der schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten immer mit einer Machete am Gürtel herumläuft. Ist so ein Tierretter, Survival, Outdoorspezialist und völlig harmlos. Ich kann zumindest sagen dass ihm außer argwöhnischen Blicken noch nichts passiert ist. Ein Glock Feldmesser wäre da wesentlich unauffälliger. :)

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 12:06
von Glock1768
Lindenwirt hat geschrieben: Fr 15. Feb 2019, 12:05 Versammlungsgesetz sollte egal da explizit Camping, Wandern, Wald angeführt sind.
Ich wüsste auch nicht was vom Jagdgesetz her dagegensprechen könnte, dort wird bei Eingriff in fremdes Jagdrecht nur von Schusswaffen gesprochen, was ja auch nur logisch ist.

Aus eigener Erfahrung:
Wir haben einen, zugegebenermaßen etwas seltsamen, Kauz im Dorf der schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten immer mit einer Machete am Gürtel herumläuft. Ist so ein Tierretter, Survival, Outdoorspezialist und völlig harmlos. Ich kann zumindest sagen dass ihm außer argwöhnischen Blicken noch nichts passiert ist. Ein Glock Feldmesser wäre da wesentlich unauffälliger. :)
auch wenn rechtlich wahrscheinlich ident, ich würde auch keine Machete mitführen ... Alles unter Größe Feldmesser wäre für mich jetzt auch gescheiter

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 12:32
von Prometheus
Normale Messer darf jeder führen.
Messer welche als Waffen gewertet werden darf man ab 18 und ohne Waffenverbot führen.

Es sind nur ein paar ganz spezielle Arten von Messern verboten, wie zum Beispiel Messer welche als Spazierstock getarnt sind.

Dein Glock Feldmesser geht also definitiv in Ordnung egal ob Wald oder Stadt.

Österreich ist da glücklicherweise mit einem anständigem Gesetz gesegnet im Gegensatz zu Deutschland.

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 12:57
von Hellprayer
Der Messerkönig hat auf seiner Seite einen Ratgeber vom Messermagazin verlinkt.

Sollte eigentlich alles beantworten:

http://www.messerkoenig.at/frontend/fil ... rrecht.pdf

Besten Gruß

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 13:56
von JPS1
zum Glock Feldmesser als Werkzeug viewtopic.php?t=4365
ausser das man es nicht "führt", es nicht "ab 18" oder von einem Waffenverbot erfasst ist (alles nach WaffG) fallt mir jetzt auch nix ein.

Für die Waffenverbotszonen (SPG) und Versammlungen ist das egal, dort sind "gefährliche Gegenstände" erfasst.
Strafrecht tickt ganz anders (funktionaler Waffenbegriff).

In den Jagdgesetzen sind oft Gewehre, Fallen und "Gegenstände" angeführt (Suchwort ist "durchstreifen"). Ob jetzt ein Feldmesser mehr oder weniger als Taschenlampe*, Wanderstock... ein Gegenstand ist, der "das fangen und töten von Wild erleichtert" - ich bezweifle es. Aber Logik ist da auch nicht immer ausschlaggebend.
(*wie war das mit dem Gewehrscheinwerfer?)

Subjektiv:
Uns hat von Gendarm (also wohl nicht tagesaktuell die geschichte ;) ), über Jäger, Bauern, Eltern... sinngemäß jeder gesagt - "Klingenlänge weniger als eine Handbreite". warum, wieso, weshalb Handbreite - keine Ahnung, denke dann wurde meist die Möglichkeit eines "Herzstichs" erwähnt... ähm, ja, eh. :roll: Probleme gab es so jedenfalls nie.
Heut denk ich mir: Ist ja sowieso alles verboten, wofür mehr Messer nötig wäre.

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 14:01
von Maddin
ForstG würde ich auch noch „durchforsten“. Ist immerhin ein Bundesgesetz und daher im Gegensatz zu den Jagdgesetzen bundesweit gültig.

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 14:19
von JPS1
Darauf spielt mein letzter Satz an - Zwar keine beschränkung, aber außer mitgebrachte Jause verzehren und 2kg Beeren/Pilze sammeln ist eben nix erlaubt.

Re: Führen von Messern in der Natur

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 16:08
von Revierler_old
Es gibt keine explizite Messergesetzgebung.

Manche Messer sind als Waffe anzusehen.
Dolch, Springmesser, Bajonett, Butterfly und halt das, was als Kampfmesser hergestellt bzw. verkauft wird. Also erst ab 18, VersG, Waffenverbotszone etc.
Der Rest ist keine Waffe gem. Par.1, sondern Gegenstand des täglichen Gebrauches.
Eine Machete ist keine Waffe, ein Stiefeldolch schon.