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Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Di 5. Mär 2019, 21:17
von Exitus
Hallo Leute
Sinnhaftigkeit und Leute mit Waffenverbot mal außen vor gelassen.
Darf man eine Schreckschusswaffe jetzt ohne Waffenpass führen oder nicht?
Irgendwas soll sich ja da rückwirkend geändert haben.
Danke schon mal
Greetings Oliver
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Di 5. Mär 2019, 21:56
von hmg382
Exitus hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 21:17
Irgendwas soll sich ja da rückwirkend geändert haben.
Kannst du das konkreter ausführen?
M.E. fällt eine SSW derzeit weiterhin nicht unter Kat A bis D und dementsprechend kann weiterhin bewilligungsfrei geführt werden.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Di 5. Mär 2019, 22:14
von rhodium
OT
Ich meine da hätte sich in D was geändert ...
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Di 5. Mär 2019, 22:17
von SSG308
Wahrscheinlich meint er § 3b
§ 3b. (1) Schreckschusswaffen sind Waffen, die zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen oder Flüssigkeiten erzeugt wurden.
(2) Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L 256 vom 13.09.1991 S. 51, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 22, entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.“
Erläuterungen:
Bei Schreckschusswaffen handelt es sich um Waffen, die im Gegensatz zu Salutwaffen (§3a) zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen oder Flüssigkeiten hergestellt wurden. Diese sollen wie bisher nicht unter den Schusswaffenbegriff fallen. Nach den Vorgaben der Richtlinie (EU)2017/853 sollen jene Schreckschusswaffen, die zu echten Schusswaffen umgebaut werden können, als echte Schusswaffen der entsprechenden Kategorie A, B oder C zuzuordnen sein. Die Europäische Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem technische Spezifikationen festgelegt werden, die Schreckschusswaffen zu erfüllen haben, um als nicht umbaubar zu gelten.
§ 3b tritt am 14. Dezember in Kraft.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Di 5. Mär 2019, 22:22
von rhodium
In anderen Worten: strengere oder eindeutigere Vorschriften zur Rückbaubarkeit.
Geht das in Richtung Gasaustritt nur seitlich ... in der Schweiz muss man für gewöhnliche SSW (mit Gasaustritt vorne) einen WES (Waffenerwerbschein) lösen. Nix mit Kauf ab 18 wie bei uns!
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 05:47
von Exitus
SSG308
Genau das hab ich gemeint.
Dh wenn sie vor dem Datum in der EU war darf ich Sie einfach einstecken?
Wie kann ich jetzt beweisen das die SSW vor dem besagten Datum hergestellt wurde?
Kaufbeleg nicht mehr vorhanden.
Beschusssymbol 18.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 06:28
von Glock1768
Bei den zoraki ist das Produktionsdatum zumindest ein Teil der Seriennummer also mmjj-xxxxxxx
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 08:45
von Aardvark
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:28
Bei den zoraki ist das Produktionsdatum zumindest ein Teil der Seriennummer also mmjj-xxxxxxx
Und du meinst der Beamte, der dir gegebenenfalls auflauert und dich zerpflückt weiss das und lässt dich ziehen?
Aber liegt nur mir die Frage auf der zunge, WARUM man eine SSP führen wollen sollte?
Das ist doch wie einen Gummi mit haben wo man weiss, dass der Löcher hat.

Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 09:04
von Glock1768
Aardvark hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 08:45
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:28
Bei den zoraki ist das Produktionsdatum zumindest ein Teil der Seriennummer also mmjj-xxxxxxx
Und du meinst der Beamte, der dir gegebenenfalls auflauert und dich zerpflückt weiss das und lässt dich ziehen?
Aber liegt nur mir die Frage auf der zunge, WARUM man eine SSP führen wollen sollte?
Das ist doch wie einen Gummi mit haben wo man weiss, dass der Löcher hat.
das kann jeder sehen wie er will.
Mangels Waffenpass führe ich eine SSW, weil ich von einem Pfefferspray absolut nichts halte ... mir ist das Risiko voll bewusst, dass der andere eine scharfe Waffe haben könnte und meine von einer scharfen Waffe nicht unterscheiden kann. Doch, wenn jemand glaubt, beim "Ziehen" eines Peffersprays, Kubotans, Abwehrstockes wird sein Gegenüber lächeln und seine Waffe nicht ziehen, das finde ich wieder naiv
Ich habe mich lange intensiv mit der Frage "meiner" Defensivwaffe beschäftigt und mangels Zeit kann ich jetzt nicht alles zusammenschreiben ... ich führe eben eine SSW und weiters in der Jacke einen Abwehrstock. Mein Einhandmesser habe ich zwar auch dabei, dieses ist für mich jedoch ausschließlich ein Werkzeug, da ich im Umgang (für Notsituationen) damit einfach nicht trainiert bin und meine Chancen NULL sind
Kurz, warum KEIN Pefferspray
- wenn ich die Dose nicht die ganze zeit angriffsbereit in der Hand halte habe ich im Ernstfall die Dose nicht korrekt in der Hand ... wie soll ich im Ernstfall eine runde Dose blitzartig korrekt halten, sodass die Düse oben ist und die Öffnung nach vorne schaut
- Wenn du an der Schusswaffe ordentlich trainiert bist, dann ist dir die Handhabung auch im Ernstfall vertraut, die SSW liegt sofort (wenn aus dem Holster gezogen) korrekt in der Hand mit DEFINIERTER Wirkrichtung ...
- eine SWW hat eine abschreckende optische Wirkung ... kann Vor- UND Nachteil sein ... ist mir bewusst
- ein Pefferspray macht leise "pfffffff", eine SWW mit 140db oder mehr einen Knall, der Aufmerksamkeit erregt und damit auf meine Notsituation hinweist
Aber, das ist natürlich nur meine Meinung!!!
Wenn jetzt argumentiert werden könnte, dann kauf dir statt einer SSW einen Jet-Protector oder ähnliches ... der Angreifer ist ebenfalls in einer Stresssituation und kann durch seinen "Tunnelblick" diesen auch nicht von einer echten Schusswaffe unterscheiden ... es macht daher für die Gefährdung keinerlei Unterschied ob SSW oder Jet-Protector ...
ich habe gestern bei Dr. Wagner wieder das Gefühl mitgenommen, das WP für Zivilsten absolut unerreichbar geworden ist ... die Waffenverbotszonen schränken uns auch immer mehr ein und die ganze Situation für Otto-Normal-Bürgerinnen wird immer mieser ...
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 10:28
von Promo
SSG308 hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 22:17
(2) Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L 256 vom 13.09.1991 S. 51, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 22, entsprechen,
gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.“
Erläuterungen:
Bei Schreckschusswaffen handelt es sich um Waffen [..] zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen oder Flüssigkeiten hergestellt wurden. Diese sollen wie bisher nicht unter den Schusswaffenbegriff fallen. Nach den Vorgaben der Richtlinie (EU)2017/853 sollen
jene Schreckschusswaffen, die zu echten Schusswaffen umgebaut werden können, als echte Schusswaffen der entsprechenden Kategorie A, B oder C zuzuordnen sein. Die Europäische Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem technische Spezifikationen festgelegt werden, die Schreckschusswaffen zu erfüllen haben, um als nicht umbaubar zu gelten.
Grundsätzlich: Schreckschusswaffen waren in Österreich bisher Waffen iSd § 1 WaffG, nie aber Schusswaffen iSd § 2 WaffG. Neu ist, dass Schreckschusswaffen die ab 14.09.2018 entsprechend der EU-RL hergestellt wurden
UND in Schusswaffen iSd § 2 WaffG umgebaut werden können, auch als Schusswaffen iSd § 2 und in weiterer Folge als Schusswaffen der Kat.A/B/C angesehen werden.
Durch die kuriose Regelung die ich oben fett hervorgehoben habe, gehe ich grundsätzlich nicht davon aus, dass davon viele Schreckschusswaffen erfasst sein können. Das Führen von SSW ist daher analog von Messern, die als Waffen iSd § 1 WaffG angesehen werden, möglich.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 12:44
von 75reinhard
Aardvark hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 08:45
Aber liegt nur mir die Frage auf der zunge, WARUM man eine SSP führen wollen sollte?
Zur (Jagd)Hundeausbildung - Gewöhnung an den Schussknall sind SSP u.a. nicht unüblich. Dabei wird man jetzt die SSP auch nicht unbedingt wie einen Kat. B Waffe behandeln wollen.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 13:54
von utc37
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 09:04
Aardvark hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 08:45
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:28
Bei den zoraki ist das Produktionsdatum zumindest ein Teil der Seriennummer also mmjj-xxxxxxx
Und du meinst der Beamte, der dir gegebenenfalls auflauert und dich zerpflückt weiss das und lässt dich ziehen?
Aber liegt nur mir die Frage auf der zunge, WARUM man eine SSP führen wollen sollte?
Das ist doch wie einen Gummi mit haben wo man weiss, dass der Löcher hat.
das kann jeder sehen wie er will.
Mangels Waffenpass führe ich eine SSW, weil ich von einem Pfefferspray absolut nichts halte ... mir ist das Risiko voll bewusst, dass der andere eine scharfe Waffe haben könnte und meine von einer scharfen Waffe nicht unterscheiden kann. Doch, wenn jemand glaubt, beim "Ziehen" eines Peffersprays, Kubotans, Abwehrstockes wird sein Gegenüber lächeln und seine Waffe nicht ziehen, das finde ich wieder naiv
Ich habe mich lange intensiv mit der Frage "meiner" Defensivwaffe beschäftigt und mangels Zeit kann ich jetzt nicht alles zusammenschreiben ... ich führe eben eine SSW und weiters in der Jacke einen Abwehrstock. Mein Einhandmesser habe ich zwar auch dabei, dieses ist für mich jedoch ausschließlich ein Werkzeug, da ich im Umgang (für Notsituationen) damit einfach nicht trainiert bin und meine Chancen NULL sind
Blöde, aber ernst gemeinte Frage, wo in Ö muss man mit SSW und Abwehrstock rumlaufen? Bzw. was muss man tun um so gefährdet zu sein und trotzdem keinen WP zu bekommen?
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 14:12
von Norander
DU musst nicht mit SSW und Abwehrstock herumlaufen wenn es dir nicht genehm ist. Genauso wenig musst du einen Feuerlöscher im Auto haben oder eine Versicherung gegen Sturmschäden abschließen oder 30 Liter Mineralwasser im Keller lagern. Es muss sich auch niemand vor dir rechtfertigen der oben genanntes für sich in Anspruch nimmt.
Ich selbst sehe keinen Nutzen in einer SSW. Aberwehrstock wäre mir zu unhandlich fürs tägliche führen, jedoch für geübte WP lose sicher eine Alternative zur FFW.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 14:14
von cas81
Statistiken und Wahrscheinlichkeiten helfen dem Einzelfallopfer halt herzlich wenig.
Re: Führen einer Schreckschusswaffe
Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 16:12
von Alaskan454
cas81 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 14:14
Statistiken und Wahrscheinlichkeiten helfen dem Einzelfallopfer halt herzlich wenig.
[/quoter
Da gebe ich dir voll und ganz Recht cas 81